Versicherungsschutz im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten

  • Hallo zusammen,


    meine Familie ist ehrenamtlich sehr aktiv: wir haben ein Vorstandmitglied in einem Trägerverein der Jugendhilfe, einen Aufsichtsrat im Trägerverein einer privaten Schule und ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr.

    Für welche Versicherungen ist es relevant? Ich überlege konkret die Rechtsschutzversicherung zu prüfen und ggf. erweitern. Die FFW deckt bereits Unfälle im Dienst. Muss ich trotzdem mit der privaten Unfallversicherung was klären? und Haftpflicht?

    Danke Euch!

  • Hallo zusammen,


    Muss ich trotzdem mit der privaten Unfallversicherung was klären? und Haftpflicht?

    Danke Euch!

    Was willst du mit denen klären ? Steigt denn das Risiko an ?

    Da besteht kein Handlungsbedarf.


    Wenn bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ein Schaden gem. 823 BGB entsteht wird er eben an die Privathaftpflicht gemeldet.

  • Du kannst natürlich gerne bei den Organisationen, wo ihr ehrenamtlich tätig seid, nachfragen, ob sie für die ehrenamtlichen eine zusätzliche Haftpflicht oder Unfallversicherung abgeschlossen haben. Das ginge theoretisch über Verbände wie den Landessportbund zum Beispiel.

    Das muss aber im Einzelfall geklärt werden.

    Wenn zum Beispiel in einer Kirchengemeinde direkt ehrenamtliche mit dem Klingelbeutel durch die Gänge läuft und dann versehentlich, weil er ausrutscht eine alte Frau zum Pflegefall macht…