Privathaftpflichtversicherung Die Bayrische akzeptiert Kündigung wegen Beitragserhöhung nicht

  • Ich hatte am 30.10. meine private Haftpflichtversicherung bei der Bayrischen gekündigt, da die Versicherung mir an demselben Tag per Mail eine Beitragserhöhung für 2025 angekündigt hatte. Die Versicherung teilte mir am 6.11. mit, dass ich ich gar nicht außerordentlich kündigen könnte, da ich ja noch gar nicht meine Zustimmung zur Erhöhung erklärt hätte und die Versicherung noch ein weiteres Jahr (bis Ende 2025) zahlen müsste.

    Inzwischen habe ich mich allerdings im Internet, bei Finanztip und bei der Verbraucherzentrale informiert und festgestellt, dass ich sehr wohl ein außerordentliches Kündigungsrecht habe -s. Finanztip zur Privathaftpflichtversicherung:

    "Kündigt Deine Ver­si­che­rung einePreiserhöhung an, ohne dass sich die Leistungen erhöhen, kannst Du Deinen Vertrag sofort kündigen, ohne die Kündigungsfrist zu beachten."

    Inwiefern das außerordentliche Kündigungsrecht von meiner Zustimmung zu einer Beitragserhöhung abhängig sein soll, erschließt sich mir nicht. Denn man kündigt ja in der Regel gerade deshalb, weil sich der Beitrag erhöhen wird.

    Dies habe ich der Versicherung nochmals per Mail mitgeteilt und auf die Kündigung zum 31.12.24 bestanden.

    Nun sendet mir die Versicherung nochmals postalisch die Bestätigung der Versicherung von 1.1.26(!), akzeptiert also weiterhin nicht mein Sonderkündigungsrecht.

    Was kann ich nun tun? Kann ich eine Schiedsstelle bzw. den Ombudsmann einschalten, ist das erfolgversprechend oder gibt es noch andere Ideen?

    Danke vielmals!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich hatte am 30.10. meine private Haftpflichtversicherung bei der Bayrischen gekündigt, da die Versicherung mir an demselben Tag per Mail eine Beitragserhöhung für 2025 angekündigt hatte. Die Versicherung teilte mir am 6.11. mit, dass ich ich gar nicht außerordentlich kündigen könnte, da ich ja noch gar nicht meine Zustimmung zur Erhöhung erklärt hätte und die Versicherung noch ein weiteres Jahr (bis Ende 2025) zahlen müsste.

    Um wieviel Geld geht es? Lohnt der Streit darum?


    In Rechtsfällen aller Art braucht der Ratgeber immer die volle Information. Was Du oben schreibst, klingt unplausibel. Ich hätte gern das Orignalschriftstück der Versicherung gesehen (persönliche Daten natürlich geschwärzt).

    Mir erschließt sich die Begründung der Versicherung auch nicht.


    Eine Kündigung ist rechtlich übrigens eine einseitige Willenserklärung, die keiner Erlaubnis der Gegenseite bedarf. Die Kündigung hast Du in meinen Augen wirksam ausgesprochen, die Versicherung will Dich dennoch nicht aus dem Vertrag entlassen, nach meinem ersten Eindruck ist das nicht korrekt. Fragt sich halt, ob der Streit darüber lohnt.


    Eine Privathaftpflichtversicherung braucht man, sie ist auch nicht teuer. Hast Du denn ab dem 1.1.2025 eine andere Versicherung abgeschlossen oder willst Du das erst noch tun?


    Die alternative Versicherung wird ja auch Geld kosten. Um wieviel billiger ist die denn?

    Lohnt der Differenzbetrag den Streit?

    Nun sendet mir die Versicherung nochmals postalisch die Bestätigung der Versicherung von 1.1.26(!), akzeptiert also weiterhin nicht mein Sonderkündigungsrecht.

    Stimmt denn das Datum?

  • Ich würde jedenfalls nicht die Zustimmung zur Beitragserhöhung erklären. Könnte sein, dass sie dann sagen "du hast zugestimmt, dann gibt es keinen Grund zu kündigen".

    Ich könnte mir vorstellen, dass die nur bei den Kunden den Beitrag erhöhen, die auf irgendeine Weise (Button im Onlineportal?) ihre Zustimmung erklären. Wenn du deine Zustimmung nicht gibst, zahlst du entweder den bisherigen Betrag weiter oder sie kündigen dir.

  • Danke für Eure hilfreichen Hinweise.

    Ich habe heute nochmals mit der Bayrischen telefoniert. Sie haben es mit der Mitteilung der Beitragserhöhung so "raffiniert" gedreht, dass ich kein Sonderkündigungsrecht habe. Der Mitarbeiter sagte mir Folgendes:

    Die Beitragserhöhung wurde mir mit einem "Zustimmen"-Link per Mail geschickt. Wenn ich der Erhöhung zustimme, habe ich kein Sonderkündigungsrecht. Wenn ich nicht zustimme, bleibt es bei dem bisherigen Beitrag und ich habe ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht.

    Ich bleibe jetzt also bei dem bisherigen Tarif und muss gezwungenermaßen noch bis Ende 2025 bei dieser Versicherung bleiben (lt. Mitarbeiter sei die Kündigung zum 1.1.26 bestätigt worden, da ich ja am 31.12.25 noch Versicherungsschutz hätte).

    Ich hatte allerdings bereits über Check24 eine neue Versicherung zum 1.1.25 abgeschlossen und an sich ist die 14-Tage-Frist für den Widerruf schon abgelaufen. Ich habe heute dennoch widerrufen und es mit der Haltung meiner bisherigen Versicherung begründet. Ich hoffe, dass das klappt. Ggf. würde ich nochmals mit der neuen Versicherung sprechen und um eine Verschiebung des Versicherungsbeginns um 1 Jahr bitten, vielleicht geht das dann notfalls.

  • Hallo SuP,


    das Vorgehen der Bayerischen ist schon tricky, aber formal haben sie recht. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate und wenn der Vertrag unverändert fortgesetzt wird, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht und Ihre Kündigung wird zum 01.01.2026 wirksam.


    Wenn Sie für 2025 bereits eine neue PHV abgeschlossen haben, besteht Doppelversicherung. Die jüngere Versicherung muss den Vertrag dann rückwirkend wieder aufheben. Es sei denn, die neue Versicherung hat bessere Bedingungen und/oder höhere Versicherungssummen. Dann können Sie erklären, Sie möchten die neue Versicherung als sog. DIC/DIL- Deckung (Difference in Conditions, Difference in Limits) parallel zur alten in 2025 behalten – und müssen sie natürlich auch bezahlen.


    Gruß Pumphut

  • Die Beitragserhöhung wurde mir mit einem "Zustimmen"-Link per Mail geschickt. Wenn ich der Erhöhung zustimme, habe ich kein Sonderkündigungsrecht. Wenn ich nicht zustimme, bleibt es bei dem bisherigen Beitrag und ich habe ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht.

    Aber Du musst dann doch auch keinen höheren Beitrag zahlen, sondern den gleichen wie bisher. Wo ist dann das Problem? Der Vertrag läuft doch dann ganz genauso weiter wie bisher ohne Beitragserhöhung.


    Oder wolltest Du generell die Versicherung wechseln? Dann hättest Du eben mit der vertraglich vorgesehenen ordentlichen Kündigungsfrist ordentlich kündigen müssen.


    Ich sehe da nichts von "raffiniert gedreht".

  • Aber Du musst dann doch auch keinen höheren Beitrag zahlen, sondern den gleichen wie bisher. Wo ist dann das Problem? Der Vertrag läuft doch dann ganz genauso weiter wie bisher ohne Beitragserhöhung.


    Oder wolltest Du generell die Versicherung wechseln? Dann hättest Du eben mit der vertraglich vorgesehenen ordentlichen Kündigungsfrist ordentlich kündigen müssen.


    Ich sehe da nichts von "raffiniert gedreht".

    Die Versicherung hat mir die Beitragserhöhung zum 30.10. gesandt, ich wurde also über eine Beitragserhöhung zu einem Zeitpunkt informiert, als ich kein ordentliches Kündigungsrecht mehr hatte (bei gleichbleibendem Beitrag hätte ich nicht gekündigt).
    Ich bin nun davon ausgegangen, dass ich zumindest ein Sonderkündigungsrecht habe, habe gekündigt und habe eine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Leider habe ich diese Strategie der Zustimmung, die mein Sonderkündigungsrecht aushebelt, erst zu dem Zeitpunkt verstanden, als ich die neu abgeschlossene Versicherung an sich nicht mehr widerrufen konnte. Zum Glück hat es aber trotzdem noch mit dem Widerruf geklappt.

    Nachsatz: Heute hat mir der Leiter der Kundenbetreuung der Bayrischen eine korrigierte Kündigung wie ursprünglich gewünscht zum 1.1.25 gesandt. Ich hoffe, es bleibt nun dabei und ich kann ohne Risiko eine neue Haftpflichtversicherung abschließen.

    Danke nochmals allen Ratgebern!