Liga-Depot meiner Mutter zuerst abstoßen oder zuerst übertragen?

  • Hallo,

    das Depot meiner Mutter soll aufgelöst und die Fonds abgestoßen werden. Ich soll das übernehmen. Das frei werdende Geld soll in ein Depot bzw. Tagesgeld der Consorsbank wandern (soweit ist alles klar). Die UniImmo Fonds haben Kündigungsfrist von einem Jahr, die beiden anderen nicht.


    Auf der Grundlage dessen was ich glaube zu wissen, nämlich, dass die drei UniImmo-Fonds verkauft werden müssen und dabei nochmal Kosten anfallen (die beiden anderen Fonds zurückgegeben werden können, ohne Kosten), gibt es zwei Varianten:


    Variante 1: Die 3 UniImmo-Fonds jetzt (bei Liga/VR Bank) verkaufen (möglicherweise höhere Gebühren als bei Consors). Die anderen Anfang nächsten Jahres zurückgeben (damit alle in einem Jahr sind wegen Verlusttopf) und DANN das Geld bzw. die drei noch laufenden Immo-Fonds an die Consors übertragen (stellt sich die Frage ob der Kündigungsvermerk bei dem Übertrag dann irgendwie verloren gehen könnte?)

    V2: alles jetzt direkt an die Consors übertragen (führen die all diese Fonds?) und dann wie oben beschrieben verfahren.


    Wie würdet ihr es machen?


    Danke euch vielmals!

  • Die UniImmo Fonds haben Kündigungsfrist von einem Jahr, die beiden anderen nicht.

    ...


    Variante 1: Die 3 UniImmo-Fonds jetzt (bei Liga/VR Bank) verkaufen (möglicherweise höhere Gebühren als bei Consors). Die anderen Anfang nächsten Jahres zurückgeben (damit alle in einem Jahr sind wegen Verlusttopf) und DANN das Geld bzw. die drei noch laufenden Immo-Fonds an die Consors übertragen (stellt sich die Frage ob der Kündigungsvermerk bei dem Übertrag dann irgendwie verloren gehen könnte?)

    Ich unterstelle jetzt einmal, dass das neue Depot bei Consors ebenfalls auf den Namen deiner Mutter lautet, denn sonst ist der vorhandene "Verlusttopf" hinfällig, bzw. kann sich steuerlich nur noch bei dem "alten" Depotinhaber auswirken.


    Sofern du bei den UnionFonds bereits die Kündigung ausgesprochen hast, geht nichts mehr. Die Kündigung ist endgültig und eine Rücknahme ist nicht mehr möglich. Ein Übertrag ist damit ebenfalls ausgeschlossen.

  • hans2204

    Danke für deine Antwort!!


    Ja leider habe ich das neue Depot auf meine Eltern (Eheleute) gemacht und nicht nur auf meine Mutter. Auch weil noch andere Depots aufgelöst und auf das Consors fusioniert werden sollen.


    Eine Kündigung wurde noch nicht ausgesprochen.


    Wie würdest du in meinem Fall vorgehen?

  • Sind beim Gemeinschaftsdepot auch die Themen Güterstand und Schenkung beachtet worden? Ich weiß ja nicht, wie hoch der Vermögenswert der Summe aller Depots ist und von wem welche kommen. Ist das von den Eltern so gewollt auf ein Gemeinschaftsdepot zu gehen?


    Soweit ich das sehe, wird das ein Depotumzug mit Eigentümerwechsel. Daher müsstet Ihr wohl die Wertpapiere erst übertragen und dann verkaufen/kündigen.


    Wenn Du die Rückkgabe noch nicht initiert hast, kannst Du die Fonds an der Börse verkaufen, dann aber unter NAV bzw. Rücknahmepreis der KVG. Ich würde das aber dennoch so machen.


    Ein klassisches Ergebis der Beratung durch Bankverkäufer für den sicherheitsorientierten Anleger. Da kommen mir die Tränen. Solche Depots gibts haufenweise... "Ja dann gehen Sie doch in "Betongold" mit Risikoklasse 2, dann sind sie sicher" und dann noch ein bisschen hiervon und davon. Bis zu 2,8% Gebühren?!? Ganz typisch...


    Ungefragt noch ein Rat: Passe auf, was Du da machst. Das sind sicherheitsorientierte Sparer, wenn Du die jetzt in Aktien nötigst und es rauscht ab, dann hast Du Weihnachten und Ostern zusammen. Schenke denen "Ihre Finanzen fest im Griff" von Walz und vieleicht noch ein Buch von Kommer. Die müssen selbst ihre Entscheidungen treffen. Das kann sonst ins Auge gehen...

  • Auf der Grundlage dessen was ich glaube zu wissen, nämlich, dass die drei UniImmo-Fonds verkauft werden müssen und dabei nochmal Kosten anfallen (die beiden anderen Fonds zurückgegeben werden können, ohne Kosten), gibt es zwei Varianten:


    Variante 1: Die 3 UniImmo-Fonds jetzt (bei Liga/VR Bank) verkaufen (möglicherweise höhere Gebühren als bei Consors). Die anderen Anfang nächsten Jahres zurückgeben (damit alle in einem Jahr sind wegen Verlusttopf) und DANN das Geld bzw. die drei noch laufenden Immo-Fonds an die Consors übertragen (stellt sich die Frage ob der Kündigungsvermerk bei dem Übertrag dann irgendwie verloren gehen könnte?)

    V2: alles jetzt direkt an die Consors übertragen (führen die all diese Fonds?) und dann wie oben beschrieben verfahren.

    Von den Beständen können die drei Immobilienfonds nur mit einer Kündigung von einem Jahr an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden.

    Sollten die Fonds vor Juli 2013 gekauft worden sein, dann kann man pro Halbjahr Fonds im Wert von bis zu € 30.000 ohne Kündigung an die Fondsgesellschaft zurückgeben.
    Das kannst du bei der Union oder bei dem freundlichen "Finanzproduktfachberater" bei deiner Bank erfragen.

    Was ist mit den Ausschüttungen in den letzten Jahren passiert?
    Sofern diese nicht auf ein Konto ausgezahlt wurden, sondern in neue Anteile angelegt wurden, gilt für diese Anteile eine Sperrfrist von insgesamt 24 Monaten. Diese Anteile müssen dann mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden.

    Für die Rückgabe an die Fondsgesellschaft sollten keine Kosten anfallen.

    Grundsätzlich kannst du die "vollen" Anteile auch an Consors übertragen lassen und dann über die Börse zum Tageskurs verkaufen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Allerdings mach dich schlau, wie die aktuellen Börsenkurse sind, denn die liegen derzeit unter den Rücknahmepreisen der Fondsgesellschaft.


    Wann du die Aktion durchführst (2024 oder 2025) bleibt dir überlassen.



    Die Fondsanlage "Privatfonds" kann nach meiner Einschätzung nur direkt über die Bank an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden. Einen Börsenhandel kann ich dafür nicht feststellen.

    Den UniRak kannst du über die Fondsgesellschaft zurückgeben oder auch an der Börse verkaufen.


    Das neue Depot lautet auf "Eheleute" - das ist zunächst einmal kein (steuerliches) Problem. Notfalls kannst du alles über eine Einkommensteuererklärung ausgleichen.

  • Ja leider habe ich das neue Depot auf meine Eltern (Eheleute) gemacht und nicht nur auf meine Mutter. Auch weil noch andere Depots aufgelöst und auf das Consors fusioniert werden sollen.

    Die Anlage auf "Eheleute" muss nicht unbedingt ein Nachteil sein. In einem hoffentlich noch weit entfernten Fall der Fälle beträgt der Erbanteil nur noch 50% des Vermögens.

    Sind beim Gemeinschaftsdepot auch die Themen Güterstand und Schenkung beachtet worden? Ich weiß ja nicht, wie hoch der Vermögenswert der Summe aller Depots ist und von wem welche kommen. Ist das von den Eltern so gewollt auf ein Gemeinschaftsdepot zu gehen?


    Soweit ich das sehe, wird das ein Depotumzug mit Eigentümerwechsel.

    Seit dem 01.01.2010 sind auch Überträge zwischen Ehe gatten-/Lebenspartnerdepots als unentgeltlicher Depotübertrag anzusehen. Werden ab dem 01.01.2009 angeschaffte Bestände (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung „Unentgeltlicher Übertrag“ an das Betriebsstättenfinanzamt.

  • Danke euch allen für eure sehr geschätzte Expertise. Ich war leider krank und melde mich deswegen jetzterst.


    Ich bin nun bei meinen Eltern und wollte die Sache über die Bühne bringen.


    Nur noch ein paar Fragen zur letzten Klärung:

    1. Haben alle Fonds aus dem Depot die Möglichkeit der Rückgabe (an die Gesellschaft)? Denn das wäre ja aufgrund der fehlenden Kosten im Vergleich zu einem Verkauf demselben vorzuziehen.

    2. Wenn ich einen bereits gekündigten UniImmo Fonds (mit Kündigungsfrist) nicht mehr übertragen kann, wäre es dann nicht am besten, wenn ich einfach alles an die ConsorsBank übertrage und dort dann wie oben erklärt weiter verfahre? Kann ich sicher sein, dass die ConsorsBank alle diese Fonds auch führt?


    Danke euch nochmal vielmals!

  • 1. Haben alle Fonds aus dem Depot die Möglichkeit der Rückgabe (an die Gesellschaft)? Denn das wäre ja aufgrund der fehlenden Kosten im Vergleich zu einem Verkauf demselben vorzuziehen.

    2. Wenn ich einen bereits gekündigten UniImmo Fonds (mit Kündigungsfrist) nicht mehr übertragen kann, wäre es dann nicht am besten, wenn ich einfach alles an die ConsorsBank übertrage und dort dann wie oben erklärt weiter verfahre? Kann ich sicher sein, dass die ConsorsBank alle diese Fonds auch führt?


    Danke euch nochmal vielmals!

    zu 1.
    JA


    zu 2.

    Wenn ich einen bereits gekündigten UniImmo Fonds (mit Kündigungsfrist) nicht mehr übertragen kann, wäre es dann nicht am besten, wenn ich einfach alles an die ConsorsBank übertrage ...

    hier widersprichst du dir selbst.
    gekündigte Immobilienfonds können nicht mehr übertragen werden.


    Ich vermute (weiß es aber nicht mit Sicherheit), dass du den "Uni Privatfonds" nicht übertragen kannst, da er nicht an der Börse handelbar ist.

    UniRak geht natürlich - macht aber aus meiner Sicht wenig Sinn, denn beim Verkauf fallen Kosten beim Broker an.

  • Wenn ich einen bereits gekündigten UniImmo Fonds (mit Kündigungsfrist) nicht mehr übertragen kann, wäre es dann nicht am besten, wenn ich einfach alles an die ConsorsBank übertrage ...

    hier widersprichst du dir selbst.
    gekündigte Immobilienfonds können nicht mehr übertragen werden.

    Missverständlich formuliert von mir! Ich habe noch NICHTS gekündigt. Mir ging es darum, dass wenn ich einen gekündigten nicht mehr übertragen kann, ich doch am besten jetzt (wo ich noch nicht gekündigt habe) die Übertragung mache, dann hab ich alles bei der Consors direkt (und kann dort dann kündigen).

    Ich vermute (weiß es aber nicht mit Sicherheit), dass du den "Uni Privatfonds" nicht übertragen kannst, da er nicht an der Börse handelbar ist.

    UniRak geht natürlich - macht aber aus meiner Sicht wenig Sinn, denn beim Verkauf fallen Kosten beim Broker an.

    Uh ehm...ich habe vor ein paar Tagen die Übertragung des Depots in Auftrag gegeben. Was das jetzt ein Fehler (etwas, was ich hier seit Anbeginn des Threads in Erfahrung bringen möchte haha)? Implizierst du mit dem zweiten Satz, dass ich die Fonds bei der Consors dann nicht mehr zurückgeben (an die Gesellschaft) und nur noch verkaufen kann (an der Börse)?


    Wäre toll, wenn du mir da nochmal kurz schreiben kannst - vielleicht kann ich es noch aufhalten.


    Danke dir!

  • Uh ehm...ich habe vor ein paar Tagen die Übertragung des Depots in Auftrag gegeben. Was das jetzt ein Fehler (etwas, was ich hier seit Anbeginn des Threads in Erfahrung bringen möchte haha)? Implizierst du mit dem zweiten Satz, dass ich die Fonds bei der Consors dann nicht mehr zurückgeben (an die Gesellschaft) und nur noch verkaufen kann (an der Börse)?


    Wäre toll, wenn du mir da nochmal kurz schreiben kannst - vielleicht kann ich es noch aufhalten.


    Danke dir!

    Was geschieht denn mit den Bruchstücken bei den Immobilienfonds? Diese "Restanteile" können nicht übertragen werden, können aber auch nicht an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden, da sie nicht gekündigt wurden.

    Die Rückgabe der Anteile von Consors an die Fondsgesellschaft geht wie bei einem Verkauf, allerdings musst Du als Handelsplatz "Fondsgesellschaft" (FDS) angeben.


    Handelt es sich um die Immobilienfonds, die nach dem 21. Juli 2013 gekauft wurden und die du nicht an der Börse verkaufen möchtest, sondern an die Fondsgesellschaft zurückgeben möchtest, dann gibt es bei Consors ein speziellen Formular, das du ausfüllen musst, um die Kündigung auszusprechen. Da schau mal unter dem Punkt "Depot/Sparplan".

  • Zu deinem "Uni Privatfonds Kontrolliert pro" ISIN: DE000A0RPAN3 behaupte ich, dass es nur eine Rückgabe an die Fondsgesellschaft geben kann - einen Handel an der Börse finde ich nicht.
    Insofern ist es gleichgültig, von welchem Depot aus die Rückgabe letztendlich stattfindet.
    Problem wären nur die sogenannten "Bruchanteile", die nicht übertragbar sind.

  • Okay dann passt das mit der Übertragung an die Consors und ich belasse es dabei, oder?


    Ich vermute (weiß es aber nicht mit Sicherheit), dass du den "Uni Privatfonds" nicht übertragen kannst, da er nicht an der Börse handelbar ist.

    Zu deinem "Uni Privatfonds Kontrolliert pro" ISIN: DE000A0RPAN3 behaupte ich, dass es nur eine Rückgabe an die Fondsgesellschaft geben kann - einen Handel an der Börse finde ich nicht.
    Insofern ist es gleichgültig, von welchem Depot aus die Rückgabe letztendlich stattfindet.
    Problem wären nur die sogenannten "Bruchanteile", die nicht übertragbar sind.

    Ich möchte die ganzen Fonds alle zurückgeben (weniger Kosten). Kann ich das nun bei Consors tun? Weil du bei dem oberen Zitat etwas konträres geschrieben hast.

    Was geschieht denn mit den Bruchstücken bei den Immobilienfonds? Diese "Restanteile" können nicht übertragen werden, können aber auch nicht an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden, da sie nicht gekündigt wurden.

    Du meinst damit die nicht ganzen Anteile? Werde ich die dann gar nicht mehr los? Warum könnte ich die nicht dann bei der Liga einfach zurückgeben?


    Vielen lieben Dank für deinen wertvollen Input!

  • Ich möchte die ganzen Fonds alle zurückgeben (weniger Kosten). Kann ich das nun bei Consors tun? Weil du bei dem oberen Zitat etwas konträres geschrieben hast.

    Du meinst damit die nicht ganzen Anteile? Werde ich die dann gar nicht mehr los? Warum könnte ich die nicht dann bei der Liga einfach zurückgeben?


    Vielen lieben Dank für deinen wertvollen Input!

    Ja, stimmt, ich hatte zunächst angenommen, dass du die Anteile bei Consors nur über die Börse verkaufen kannst.
    Offenbar ist aber bei Consors auch eine Rückgabe an die Fondsgesellschaft möglich - du musst nur bei dem Verkauf darauf achten, dass du den richtigen Börsenplatz (in diesem Fall "Rückgabe an Fondsgesellschaft") auswählst.
    Wie das bei Consors genau heißt, weiß ich nicht, da ich keine Fonds habe und ich auch bei Consors kein Depot, so dass ich das nicht simulieren kann.

  • Du meinst damit die nicht ganzen Anteile? Werde ich die dann gar nicht mehr los? Warum könnte ich die nicht dann bei der Liga einfach zurückgeben?

    Ein Übertrag ist immer nur mit ganzen Anteilen von Broker A nach Broker B möglich - die Bruchanteile (also das was hinter dem Komma steht), kannst du nur bei dem bisherigen Broker (Fondskonto bei UnionInvestments oder bei wem auch immer) an die Fondsgesellschaft zurückgeben.

    Bei den Immobilienfonds ist die Besonderheit, dass man Fondsanteile nur dann zurückgeben kann, wenn diese zuvor mindestens ein Jahr im Bestand waren und diese gekündigt waren (Kündigungsfrist bekanntlich 12 Monate).
    Das gilt auch für diese "kleine Restbestände" hinter dem Komma. :cursing: (...leider...)

    Das bedeutet für dich zum einen, dass du zwar die "großen" Bestände an Consors übertragen kannst, aber den kleinen Rest erst kündigen musst, damit er dann nach Ablauf der Kündigungsfrist von 12 Monaten von dem alten Depot von der "alten" Bank/Broker verkauft wird.
    Das bedeutet weiterhin, dass du für das "alte" Depot noch für ein weiteres Jahr unter Umständen Depotkosten haben wirst.

  • Aber wir sind uns sicher, dass ich sie bei Consors definitiv zurückgeben kann?

    Das sollte bei Consors möglich sein. Erkundige dich aber bitte vorher, ob Consors diesen Auftrag kostenfrei ausführt. (Rückgabe von Fondsanteilen an die Investmentgesellschaft sind sogenannte "Festpreisgeschäfte". Anders als beim Verkauf an der Börse ist die Angabe eines "Limits" nicht möglich.
    Eventuell dauert die Abrechnung auch etwas länger, je nachdem, zu welcher Uhrzeit der Auftrag erteilt wurde und wann für den jeweiligen Tage der sogenannte "Annahmeschluss" ist.

    Angeblich berechnen einige Direktbanken neuerdings pauschale Verkaufsgebühren (z.B. Comdirect oder ING DiBa). Wie das bei Consors für deine Fondsanteile ist, kann ich nicht beantworten.

  • Wenn Du die Rückkgabe noch nicht initiert hast, kannst Du die Fonds an der Börse verkaufen, dann aber unter NAV bzw. Rücknahmepreis der KVG. Ich würde das aber dennoch so machen.

    Nochmal ich haha... :/


    Nur zum Verständnis: Wenn ich die Fonds (bei denen es denn möglich ist), über die Börse verkaufen (anstatt an die Fondsgesellschaft zurückgeben) würde, hätte ich keine Kündigungsfrist.

  • Nochmal ich haha... :/


    Nur zum Verständnis: Wenn ich die Fonds (bei denen es denn möglich ist), über die Börse verkaufen (anstatt an die Fondsgesellschaft zurückgeben) würde, hätte ich keine Kündigungsfrist.

    Genau so ist es bei den Immobilienfonds - funktioniert aber nur für die "ganzen" Anteile und auch nur solange, wie du zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Kündigung ausgesprochen hast.


    Die Bruchanteile müssen in jedem Fall gekündigt werden und werden erst nach Ablauf der Frist verkauft.


    Bitte beachte aber die unterschiedlichen Preise an der Börse und dem sogenannten Rücknahmepreis bei der Fondsgesellschaft. Der Unterschied ist sehr sehr deutlich. Aber niemand wird dir sagen können, was du bekommst, wenn du heute den Gesamtbestand kündigst, der dann erst in einem Jahr von der Fondsgesellschaft zurückgenommen wird.