Ich habe hier mehrfach gelesen, dass man Kursgewinne möglichst nicht realisieren sollte,
wenn dann erhebliche Steuern fällig werden.
Begründung: Das angelegte Kapital verringert sich um die gezahlten Steuern und kann keine Gewinne mehr machen.
Jetzt überlege ich aber, was im Erbschaftfall passiert.
Da werden Tageskurse zur Bewertung des Erbes herangezogen, die dann aber wg. der Steuer gar nicht erzielt werden können.
Was kann man da sinnvollerweise tun?
Schnell noch vor dem Tod Depots auflösen ist ja vielleicht nicht machbar.
Hilft eine Verfügung im Testament, dass die Depots aufgelöst werden sollen und dann der Geldwert vererbt werden soll?
Oder zieht dann trotzdem der Tageskurs zur Feststellung der Höhe der Erbschaft ?
Andere Ideen?