Hallo Leute
Wenn man eine Vorpfändung über einen Gerichtsvollzieherauftrag beantragt hat, wann ergeht der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss? Bislang habe ich noch nichts weiter gehört. Der Schuldner hat ein neues Konto eröffnet und ich möchte dort schnell Zugriff bekommen und Geld abfangen. Muss ich jetzt auf das zuständige Gericht warten, schicken die mir einen PfÜb, den ich direkt zu den Banken schicken kann?
Weiß jemand wie das aussieht, wenn man beim Finanzamt pfänden will?
Ich habe ja nur EINEN Vollstreckungsbescheid. Muss ich diesen zurück verlangen, brauchen den Banken oder andere Institute?
Oder behält den der GV...
Liebe Grüße