Betriebliche Altersvorsorge

  • Hallo zusammen,

    ich bin 37 Jahre alt und aktuell dabei mein Finanzwissen zu erweitern, eigentlich viel zu spät, aber besser zu spät als nie.

    Im Moment überprüfe ich vor allem meine Altlasten in Sachen Altersvorsorge.

    Wie so viele, habe ich in meiner Vergangenheit einige Fehler gemacht (Riesterrente usw.), die ich nun versuche auszumerzen.

    Ich habe u.a. auch eine betriebliche Altersvorsorge (Firmendirektversicherung) abgeschlossen, die ich seit acht Jahren derzeit mit 229,92€ monatlich bespare, der Arbeitgeberanteil liegt leider nur beim Mindestbetrag von 15% und ist bereits im o.g. Betrag enthalten.

    Bei meinem monatlichen Einkommen liege ich über der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, sodass ich laut Finanztip Podcast auch keinen steuerlichen Vorteil habe.

    Ich bin unsicher, ob ich ein gutes Produkt erwischt habe, ob ich die BAV fortführen soll, den Beitrag reduzieren soll, oder

    sogar die BAV gänzlich beitragsfrei stellen lasse.

    Immerhin habe ich noch mindestens 30 Jahre bis zur Rente vor mir.

    Kann mir jemand aus der Community hierbei behilflich sein?


    Ich muss auch noch dazu sagen, dass es sich hierbei nicht um meine einzige Variante der Altersvorsorge handelt.

    Natürlich sind für eine bessere Beurteilung meiner BAV weitere Eckdaten notwendig, gerne stelle ich die dann zur Verfügung.

    Ich wollte erstmal fragen, ob überhaupt innerhalb der Community Hilfe möglich ist.

    Darüber hinaus habe ich bereits den Tip bekommen, dass die Verbraucherzentrale Hamburg für 100€ individuelle Verträge überprüft und eine Empfehlung geben kann.


    Vielen Dank im Voraus!

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  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • ich bin 37 Jahre alt und aktuell dabei, mein Finanzwissen zu erweitern.

    Im Moment überprüfe ich vor allem meine Altlasten in Sachen Altersvorsorge.


    Wie so viele, habe ich in meiner Vergangenheit einige Fehler gemacht (Riesterrente usw.), die ich nun versuche auszumerzen.

    Selbstbezichtigungen bringen Dich nicht weiter, und die Vergangenheit kannst Du nicht ändern.

    Ich habe u.a. auch eine betriebliche Altersvorsorge (Firmendirektversicherung) abgeschlossen, die ich seit acht Jahren derzeit mit 229,92€ monatlich bespare, der Arbeitgeberanteil liegt leider nur beim Mindestbetrag von 15% und ist bereits im o.g. Betrag enthalten.

    Bei meinem monatlichen Einkommen liege ich über der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, sodass ich laut Finanztip Podcast auch keinen steuerlichen Vorteil habe.

    Selbstverständlich hast Du Steuervorteile von der bAV, das ist für viele Leute ja das primäre Motiv. Als Mensch über der Beitragsbemessungsgrenze machst Du vermutlich dennoch ein schlechtes Geschäft. Warum?


    Du kannst den Beitrag jetzt von der Steuer absetzen (das sind die berühmten Steuervorteile. Das wird Dir aber nicht geschenkt, denn die Steuer ist nur aufgeschoben. Wenn Du dereinst Auszahlungen bekommst, wirst Du diese versteuern müssen. Du magst allenfalls einen gewissen Vorteil durch die Steuerstundung haben. Es wird immer angeführt, der Steuersatz im Ruhestand sei mächtig niedriger als jetzt. Daran ist aber längst nicht so viel dran, wie der Eindruck erweckt wird. Mit 10% weniger kannst Du kalkulieren.


    Der normale bAV-Sparer hat auch beim Kranken- und Pflegekassenbeitrag einen Stundungseffekt. Jetzt weniger zahlen, später Rente verbeitragen.


    Das ist bei Dir nach aktueller Lage nicht der Fall: Du sparst jetzt keinen Krankenkassenbeitrag, zahlst aber später welchen, was die oben genannte Steuerersparnis durch niedrigeren Steuersatz im Alter einigermaßen ausgleichen dürfte.

    Ich bin unsicher, ob ich ein gutes Produkt erwischt habe, ob ich die BAV fortführen soll, den Beitrag reduzieren soll, oder sogar die BAV gänzlich beitragsfrei stellen lasse.

    Kann mir jemand aus der Community hierbei behilflich sein?


    Natürlich sind für eine bessere Beurteilung meiner BAV weitere Eckdaten notwendig, gerne stelle ich die dann zur Verfügung.

    Mach mal!


    Ich sage schonmal vorweg, daß Du vermutlich kein besonders tolles Produkt hast. Warum ich das sagen kann, ohne Deine Zahlen zu kennen? Weil praktisch alle bAVs, die hier vorgestellt werden, keine besonders tollen Sparprodukte sind.


    Lies mal diesen Artikel zum Thema bei Hartmut Walz.

  • Bei meinem monatlichen Einkommen liege ich über der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, sodass ich laut Finanztip Podcast auch keinen steuerlichen Vorteil habe.

    Ähm, haben die im Podcast ein Alkoholproblem oder hast Du da nicht richtig hingehört? Da scheint mir einiges durcheinander geraten zu sein.


    Wenn der AG nur das Minimum dazuschiesst, dann muss der Vertrag aber sowas von granatengut sein, damit sich der Spass lohnt.


    Sofern später auf die Auszahlung keine KV- und PV- Beiträge anfallen (unter der Freigrenze bzw. dem Freibetrag), könnte es etwas positiver aussehen.

  • 1600p2.1

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Vielen Dank für die Unterstützung!

    2016 habe ich mit einem Gesamtbeitrag von 173,85€ angefangen, davon werden 15% durch den Arbeitgeber finanziert.

    Mittlerweile liegt der Gesamtbeitrag bei 229,92€, die o.g. Bedingungen sind gleichgeblieben.

    Mein Bruttogehalt liegt bei 5156,60€, ich bin ledig und habe mit meiner Lebensgefährtin keine Kinder.

    Ich bin Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie in einem großen Krankenhaus in einer Großstadt.

    Ich arbeite bereits 17 Jahre bei meinem Arbeitgeber und habe eigentlich vor bis zur Rente dort zu bleiben.

    Mein Finanzwissen war bisher beschränkt, das heißt nicht, dass ich sorglos mit meinem Geld umgehe, ich bin grundsätzlich sparsam.

    Allerdings habe ich scheinbar die für mich nicht richtigen Produkte zur Altersvorsorge gewählt.

    Die BAV wird nicht meine einzige Altersvorsorge sein, mittlerweile habe ich mir auch einen ETF Sparplan bei einem Neobroker eingerichtet.

    Ich möchte nun wissen, ob sich mein abgeschlossener Vertrag einigermaßen lohnt.

    Im Voraus nochmal vielen Dank für die Unterstützung aus der Community!

  • Moin 1600p2.1 , willkommen im Forum.


    Also zu deinem Vertrag:


    Habe aber nur kurz bis zur garantierten Rentenhöhe gelesen....


    Rentenfaktor von 31,46302.

    Da bedeutet das du ca. 27 Jahre deine Rente beziehen musst um dein Garantiekapital wieder ausbezahlt zu kommen.

    Jetzt kommt es aber bei der BAV zu folgenden Abzügen.

    Krankenversicherung (Freibetrag bis 176,75 Rente) und Pflegeversicherung.


    Also werden deine 297 € ausgewiesene Rente schon mal ordentlich beschnitten. Das sind dann schon mal gute 30€ weg.

    Dann darfst du deine Rente auch noch besteuern. Da rechnen wir dann auch noch mal 20% weg. Also wirst du nicht mehr als 200€ Rente ausbezahlt bekommen.

    Das allerdings erst in 30ig Jahren. Die Inflation hat aus den 200€ dann eine Kaufkraft von 110€ gemacht.

    Inflationsrechner


    Also hast du weniger Kaufkraft wie du jetzt wegsparst. Andersherum gesagt: Du sparst dich arm mit diesem Vertrag.


    Deine Rente von der DRV verringert sich auch noch dadurch, da du weniger einbezahlst da die Beiträge aus dem Brutto kommen.




    Lies dir mal die Blogbeiträge von Hartmut Walz durch.


    Betrübliche Altersversorgung – leider oft eine herbe Enttäuschung - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Betriebliche Altersvorsorge heißt: der Arbeitgeber schließt für seine Arbeitnehmer eine Kapitallebens-, Renten- oder fondsgebundene Lebensversicherung ab. Ist…
    hartmutwalz.de


    Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen.

  • 2016 habe ich mit einem Gesamtbeitrag von 173,85€ angefangen, davon werden 15% durch den Arbeitgeber finanziert.

    Das ist zu wenig.


    Bei einer sog. Entgeltumwandlung zahlst Du von Deinem Bruttoeinkommen ein. Du versteuerst den Betrag nicht, Du verbeitragst den Betrag nicht.


    Du zahlst um die 8% Krankenkasse und etwa 2% Pflegekasse nicht - der Arbeitgeber aber auch nicht. Die Leistung der Krankenkasse und später der Pflegekasse mindert das nicht, Du hast davon also keinen Nachteil.


    Du zahlst 9,3% Rentenbeitrag nicht, der Arbeitgeber zahlt 9,3% Rentenbeitrag nicht. Das mindert letztlich aber Deine Rente, davon hast Du also einen Nachteil. Diese Rentenminderung müßtest Du streng genommen von Deiner zukünftigen Betriebsrente abziehen.


    Du zahlst 1,3% Arbeitslosenversicherung nicht, der Arbeitgeber zahlt 1,3% Arbeitslosenversicherung nicht. Solltest Du arbeitslos werden, mindert das Dein Arbeitslosengeld.


    Zusammen zahlt der Arbeitgeber mehr als 20% Deines Bruttolohns an Beiträgen nicht, gibt Dir aber zu Deiner bAV nur 15% dazu. Das heißt: Durch Deine bAV spart Dein Arbeitgeber etwa 5% Deines Gehalts an Beiträgen.


    Jetzt kommt die Versicherung selbst dran: Sie ist wie die allermeisten ein schlecht rentierlicher Sparvertrag. Du hast zum Zeitpunkt Deines Ruhestandseintritts in aller Regel weniger Kapital angesammelt, als wenn Du all die Zeit selber gespart hättest.


    Dann bekommst Du Rente. Die Versicherungsgesellschaft rechnet das auf Sicherheit, weil sie zahlen muß, bis Du stirbst. Aktuell kann man davon ausgehen, daß ein 65jähriger noch 20 Jahre lebt (Frauen länger, Männer etwas kürzer). Typischerweise wird die monatliche Rentenzahlung so bemessen, daß in diesen 20 Jahren etwa 70% des angesammelten Kapitals ausgezahlt werden. Mit 85 ist die Hälfte der Versicherungsnehmer gestorben. Die andere Hälfte teilt sich die restlichen 30%, so daß man rechnerisch von diesem Geld für diese Hälfte der Versicherten die gleiche Rente weitere 20 Jahre zahlen kann, also bis zum 105. Lebensjahr.


    Du hast letztlich keine Steuer gespart, Du hast auch keine Beiträge gespart, denn jetzt will das Finanzamt von Dir Steuer für die ausgezahlte Rente, und die Krankenkasse will Beiträge.


    "Betriebliche Altersversorgungen" sind ein mächtiges Geschäft für Versicherungen, deswegen werden sie beworben ohne Ende. Kaum eine dieser Versicherungen rentiert sich für den Versicherungsnehmer. Das gleiche gilt für all diese Riester-Rürupereien.


    Ich sehe nur einen einzigen Vorteil solcher Versicherungen: Sie sind insolvenzsicher. Das angesammelte Kapital bleibt Dir erhalten, wenn Du als Privatperson insolvent wirst. Ein theoretisch stattdessen angesparter privater Vertrag würde in diesem Fall an Deine Gläubiger gehen.


    Alles Nochmal-Nachfragen hilft nichts. Immer die gleiche unerfreuliche Antwort. :(

  • 1600p2.1

    Ich kann Dir auch nur dazu raten, das Produkt schnellstmöglich stillzulegen.

    Ich habe in den frühen 2000'ern eine bAV über meinen damaligen AG abgeschlossen und in diese bis 2013 eingezahlt.

    Heute weiß ich, dass es die finanziell schlechteste Entscheidung meines Lebens war. :/ Ich bekomme weiter jedes Jahr die Standmeldung der Versicherung. Seit der Stilllegung 2013 ist der zugesagte Rentenbeitrag nicht um einen Cent erhöht worden.

    Die Inflation nagt aber jedes Jahr an der zugesagten Rente!


    Erst 2037 kann ich mir meine bAV endlich auszahlen lassen (Kapitalabfindung). Natürlich darf ich dann noch Steuern und ggf. noch Beiträge zur KV/PV zahlen.


    PS: So eine bAV kann sich lohnen, wenn Sie zu 100% vom Arbeitgeber gezahlt wird. Ist z.B. bei meiner Partnerin so.

  • Das dürfte zutreffen, das möchte aber kein Anfrager hier hören. Lieber fragt er nochmal und nochmal und nochmal nach. Vielleicht schreibt ihm ja irgendwer irgendwann die Antwort, die er gern lesen möchte.

    Das stimmt so nicht, natürlich möchte ich Tatsachen hören, deswegen habe ich mich hier angemeldet.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen und die Aufklärung.

    Jetzt stellt sich für mich die Frage, was ich nun mit diesem Vertrag mache?

    Zahlungen einstellen und ruhen lassen oder direkt kündigen?
    Das ist das letztendlich selbst entscheiden muss ist mir bewusst, aber was ist empfehlenswerter?

    Wenn ich meinen Vertrag richtig verstehe, kann ich mir den garantierten Rückkaufswert nach der Kündigung auszahlen lassen, ist das richtig?

  • Zahlungen einstellen und ruhen lassen oder direkt kündigen?

    Eine bAV kannst Du nur in ganz wenigen Ausnahmefällen kündigen/rückabwickeln (z.B bewiesene Falschberatung, Bagatellgrenze)!

    Normalerweise kannst Du einen bAV-Vertrag nur beitragsfrei stellen und kommst dann erst zum Ablaufdatum wieder an das Geld heran (per Rentenzahlung oder einmaliger Kapitalabfindung).

    Aber, wenn man schon bis zu den Knien in einem Loch steht, sollte man zumindest aufhören immer tiefer zu graben.

  • Rendite einer Kapitallebensversicherung


    Habe deine Zahlen mal in den Rechner gepackt.


    Also ohne weitere Beitragszahlung dümpelt dein Geld mit 0,3% verzinst da rum.

    Weitere Beitragszahlung gaukeln eine Rendite von ca.1% vor, diese wird aber durch Inflation und Steuer völlig zerrieben.


    Solltest du deinen Vertrag kündigen können würde sich die fünftel Regelung vielleicht für dich empfehlen. Du darfst nämlich alles versteuern, obwohl du schon tüchtig Verlust gemacht hast.


    Betriebliche Altersvorsorge: Was Arbeitnehmer bei vorzeitiger Einmalzahlung beachten sollten
    Arbeitnehmer, die ihre betriebliche Altersvorsorge vorzeitig auflösen und eine Einmalzahlung erhalten, müssen diese versteuern. Dabei kann auch eine…
    www.handelsblatt.com


    Fängst du jetzt an sparst selber 100€ im Monat im WeltaktienETF mit 5% Rendite p.a. hast du 2054 über 70000€ zur freien Verfügung.

    Fondsrechner zum Fondssparen


    Daraus kannst du dir selber für 30 Jahre eine Rente von über 250€ mtl. auszahlen.

    Entnahmeplan online berechnen


    Deine Rente der DRV steigt auch noch um ca. 2 Rentenpunkte damit wäre dir stand heute auch eine ca. 80€ höhere Bruttorente sicher.


    Also wäre das meine Versicherung und ich hätte mich nicht verrechnet würde ich die Reisleine ziehen, aber für deine Finanzentscheidungen bist du ja selber verantwortlich.


    Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen.

  • 1600p2.1

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Also ohne weitere Beitragszahlung dümpelt dein Geld mit 0,3% verzinst da rum.

    Weitere Beitragszahlung gaukeln eine Rendite von ca.1% vor, diese wird aber durch Inflation und Steuer völlig zerrieben.

    1600p2.1

    Schau Dir einfach mal die Inflationsraten in Deutschland an:

    Inflationsrate in Deutschland von 1950 bis 2023 | Statista
    Im Jahr 2023 stiegen die Verbraucherpreise in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 5,9 Prozent (Indexjahr 2020 = 100).
    de.statista.com


    Eine Geldanlage muss zumindest langfristig die Inflation ausgleichen. Wie soll dass mit de obigen Renditen gelingen?

  • Eine bAV kannst Du nur in ganz wenigen Ausnahmefällen kündigen/rückabwickeln (z.B bewiesene Falschberatung, Bagatellgrenze)!

    Normalerweise kannst Du einen bAV-Vertrag nur beitragsfrei stellen und kommst dann erst zum Ablaufdatum wieder an das Geld heran (per Rentenzahlung oder einmaliger Kapitalabfindung).

    Aber, wenn man schon bis zu den Knien in einem Loch steht, sollte man zumindest aufhören immer tiefer zu graben.

    Ich habe soeben mit dem Anbieter telefoniert.

    Eine Kündigung ist ohne Probleme möglich, zum jetzigen Stand würde ich ca. 16.700€ erhalten.

    Eigentlich bevorzuge ich schon fast die Kündigung statt der Beitragsfreistellung, macht das Sinn?

    Tut mir Leid für die doofe Frage, aber die 16.700€ werde ich ja versteuern müssen, was bleibt mir davon übrig?

  • Ich habe soeben mit dem Anbieter telefoniert.

    Eine Kündigung ist ohne Probleme möglich, ...

    Interessant!

    Kenn ich anders. Das wäre dann die erste bAV die mir untergekommen ist, die man einfach so kündigen kann.

    Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge
    Ob und wie man die betriebliche Altersvorsorge kündigen kann, warum unsere Experten davon abraten und welche Alternativen zur Kündigung es […]
    www.transparent-beraten.de


    Kann natürlich sein, dass die 16K inzwischen unterhalb der Kleinstrentenanwartschaft liegen (was ich aber nicht glaube!).


    Eigentlich bevorzuge ich schon fast die Kündigung statt der Beitragsfreistellung, macht das Sinn?

    Tut mir Leid für die doofe Frage, aber die 16.700€ werde ich ja versteuern müssen, was bleibt mir davon übrig?

    Wenn kündigen geht, wäre das auf jedem Fall vorzuziehen! Schließlich kannst Du das Geld dann Gewinnbringend selbst ablegen (z.B. Aktien-ETF).

    Du zahlst halt jetzt Steuern und Beiträge zur KV/PV auf den Betrag nach. Kannst ja mal in einen Steuerrechner eingeben.

  • Ich habe soeben mit dem Anbieter telefoniert.


    Eine Kündigung ist ohne Probleme möglich, zum jetzigen Stand würde ich ca. 16.700€ erhalten. Eigentlich bevorzuge ich schon fast die Kündigung statt der Beitragsfreistellung, macht das Sinn? Tut mir leid für die doofe Frage, aber die 16.700€ werde ich ja versteuern müssen, was bleibt mir davon übrig?

    Ich erinnere mich an meinen Bio-Unterricht, in dem uns unser Lehrer den Unterschied zwischen einem Hausschwein und einem Wildschwein erklärt hat.


    Das Hausschwein ist viel besser dran als das Wildschwein. Es braucht sich nicht ums Futter kümmern, sondern bekommt es angeliefert, und einen Stall hat es auch, der es vor Wind und Wetter schützt. Das Wildschwein hingegen muß sich selber kümmern.


    Allerdings wird das Hausschwein nach kurzer Zeit schon abgeholt. Ab diesem Moment ist das Wildschwein im Wald dann besser dran.


    Das Geldanlegen bei der Sparkasse ist viel einfacher als sonstwo. Du setzt Dich in den Sessel, bekommst einen guten Kaffee vom dortigen Verkäufer, der sich von Dir "Berater" nennen läßt. Und dann wirst Du höchst komfortabel abgezockt, ohne daß Du es merkst. Das ist entscheidend bequemer, als wenn Du Dich selber kümmern mußt.


    Wir hier sagen Dir, Du mögest Dich selbst informieren. Man beantwortet Dir Deine Fragen nicht, sondern zeigt Dir nur, wo Du nachlesen mußt. Nachlesen mußt Du dann selber, und einen Kaffee gibt es auch nicht.


    Vielleicht gehst Du doch lieber wieder zur Sparkasse!

  • Allerdings wird das Hausschwein nach kurzer Zeit schon abgeholt. Ab diesem Moment ist das Wildschwein im Wald dann besser dran.

    Ich finde deinen Vergleich etwas unangebracht, ich bin wirklich dankbar für die Unterstützung und mir ist bewusst, dass ich doofe Fragen stelle.

    Ich erwarte nicht, dass mir alles ausgerechnet wird, vlt. drücke ich mich auch unglücklich aus.

    Nochmal, ich bin Pflegekraft und mir fehlt scheinbar grundsätzliches Finanzwissen, das ist mir bewusst und ich arbeite daran.

    Deswegen habe ich mich auch hier an die Community gewendet.

    Natürlich kann ich einen Steuerrechner bedienen, allerdings verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht, wie meine Auszahlung steuerrechtlich betrachtet wird.

    Wird die Einmalauszahlung in meinem Fall wie ein Bruttogehalt angesehen?

    • Hilfreichste Antwort

    Ach der Achim hat manchmal so Anwandlungen, aber eigentlich weiß der gut Bescheid nur ist ihm ab und an eine Laus über die Leber gelaufen.


    Also Haufe schreibt:


    Fünftelregelung bei Einmalzahlung aus Versicherungsauflösung?
    Eine Einmalzahlung durch die Auflösung einer Direktversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen nach der Fünftelregelung zu besteuern.
    www.haufe.de


    Also musst du nur ein Fünftel deiner Auszahlung auf dein Jahresbrutto rechnen diese Erhöhung dann aber fünf mal.


    Rechne mal mit 15000€ , die Allianz wird bestimmt noch irgendwas zum abziehen haben.


    Lohn- und Einkommensteuerrechner:Einkommensteuer - Berechnung


    Dein Jahresbrutto ca. 62000€ ergibt eine Steuerlast von ca. 15400€.


    Steuerlast mit 3000€ aus einem Fünftel der BAV also 65000€ Jahresbrutto macht ca. 16670€ Steuerlast. 16670€ minus 15400€ macht 1270€ Steuern für ein Fünftel. das mal fünf macht ca. 6350€ Steuern die du von deiner BAV Auszahlung abgezogen wird.


    Ohne Fünftel Regelung würde dir ca. 22120€ abgezogen , würde eine Steuerlast von ca. 6720€ ergeben. Also ein paar hundert Euro weniger Steuern, aber immerhin.


    Also ganz egal wie du es drehst und wendest mehr als 10000€ werden bei dir nicht ankommen.


    Hast du die 10000€ und kannst diese dann selber anlegen kannst du draus in 30ig Jahren bei 5% pro Jahr aller Voraussicht nach über 30000€ werden. Die wirst du niemals von der Allianz bekommen.


    Fondsrechner zum Fondssparen


    Bitte selber nochmal Nachrechnen und keine Gewähr.


    Ärger dich nicht über deine alten Verträge.

    Auf zu neuen Ufern und Viel Erfolg dabei.

  • 1600p2.1

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • M.E. wäre die voranging zu klärende Frage, ob dieser Vertrag einfach so gekündigt werden kann. :/

    Finanztip schreibt dazu: "Kündigung - Eine Kündigung der Direktversicherung ist in dem Sinne nicht möglich. Wer seine Beiträge nicht weiterbezahlen will, muss den Arbeitgeber bitten, den Versicherer zu veranlassen, den Vertrag ruhend zu stellen. Scheidest Du aus einem Arbeitsverhältnis aus und möchtest Deinen Vertrag nicht weiter besparen, musst Du mit der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft besprechen, ob Du die Beiträge aussetzen kannst.

    Nur wenn die spätere Rente sehr gering ausfallen würde (etwa 30 Euro im Monat), weil noch nicht viel angespart war, kannst Du Dich möglicherweise abfinden lassen und bist den Vertrag los. Frag bei der Personalabteilung oder beim Versicherer nach."


    Quelle: https://www.finanztip.de/betri…sorge/direktversicherung/