Anrechnung eines Praktikums innerhalb Umschulung auf 45 Jahre Rente

  • Guten Tag,


    ich hätte eine Frage an die Rentenfüchse hier...


    In jüngeren Jahren habe ich eine Umschulung in einer Fachschule gemacht, zu der ein halbes Jahr Praktikum gehörte. Vom Arbeitsamt erhielt ich Übergangsgeld für die gesamte Zeit (ich meine gut 2 Jahre waren das). Somit rutscht die Fachschulzeit durch bei den 45 Jahren Altersrente und zählt nur für die 35 Jahre.


    Wie ist es aber mit diesem halben Jahr Praktikum? Dies war doch für mich reine Arbeitszeit, für die Firma unentgeltlich. Bezahlt wurde natürlich meine Zeit dort mittels dem Übergangsgeld. Und dennoch, ich finde, es ist eine Frage wert. Ein halbes Jahr weniger zu arbeiten, bis ich 45 Jahre voll habe ist nicht unattraktiv :)

    (Es folgte eine erfolgreich bestandene Prüfung vor der IHK, falls das noch wichtig ist - also letztlich wie eine 2. Ausbildung)

  • Moin!

    Auch ich habe Ende der 80er eine 2-jährige betriebliche Umschulungsmassnahme absolviert und in dieser Zeit Übergangsgeld bezogen. Die gesamte Ausbildungszeit wurde auch korrekt gemeldet und somit in meinem Kontoauszug der DRV aufgelistet.


    Falls bisher noch nicht geschehen: bitte einen Antrag auf Kontenklärung stellen, dort werden sämtliche Beitragszeiten aufgeführt. Fehlen dort 6 Monate, wurde das evtl. nicht korrekt an die DRV gemeldet.


    Antrag auf Kontenklärung
    Formular V0100: Antrag auf Kontenklärung
    www.deutsche-rentenversicherung.de

  • Hallo zusammen,


    dies finde ich zum Thema: Anrechnungszeiten (Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuch) werden auf die 45 Jahre nicht angerechnet.


    Somit werden die 2 Jahre Fachschulausbildung nicht auf die 45 sondern nur auf die 35 Jahre angerechnet, obwohl das Arbeitsamt ...geld bezahlt hat. Dies schrieb ich oben. Meine Frage bezog sich auf die 6 Monate "Arbeit = Praktikum" dazwischen. Das kann ja eigentlich kaum eine Fachschulausbildung sein, sondern ist darin enthaltene Arbeitszeit. Darum frage ich. Eine Kontenklärung ist damit meiner Meinung nach nicht das richtige.

  • Es sei, wie es will: Eine Argumentation hier im Forum bringt Dich nicht weiter. Wenn Du eine Zeit angerechnet haben willst, die die DRV bisher nicht angerechnet hat, mußt Du Dich mit der DRV auseinandersetzen und nicht mit den Mitforisten. Wenn einer hier sagt, daß ihm eine vergleichbare Zeit angerechnet worden sei, ist es zwecklos, dem Mitforisten das wegargumentieren zu wollen. Stattdessen solltest Du Dich an die DRV wenden, möglicherweise haben die ja irgendwas unzutreffend verbucht, was sie so oder nach Vorlage weiterer Unterlagen korrigieren. Ich kenne diesen Vorgang als Kontenklärung, setze mich auf den Ausdruck aber nicht drauf.

  • Hallo zusammen,


    dies finde ich zum Thema: Anrechnungszeiten (Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuch) werden auf die 45 Jahre nicht angerechnet.


    Somit werden die 2 Jahre Fachschulausbildung nicht auf die 45 sondern nur auf die 35 Jahre angerechnet, obwohl das Arbeitsamt ...geld bezahlt hat. Dies schrieb ich oben. Meine Frage bezog sich auf die 6 Monate "Arbeit = Praktikum" dazwischen. Das kann ja eigentlich kaum eine Fachschulausbildung sein, sondern ist darin enthaltene Arbeitszeit. Darum frage ich. Eine Kontenklärung ist damit meiner Meinung nach nicht das richtige.

    Ähh, kann es sein, dass hier ein Missverständnis vorliegt? Es gab Zeiten (vor vielen Monden), das wurden "Ausbildungszeiten" bei der/für die Rente berücksichtigt und zwar in Form von Entgelt- (aka Renten-) Punkten.


    Das wurde meines Wissens abgeschafft. Allerdings werden diese "Zeiten" trotzdem berücksichtigt, aber eben so, dass die dadurch zu erwartende Rente halt nicht höher ausfällt.



    "

    3.6.1.3 Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von
    Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung

    Folgende Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung werden auf die Wartezeit von
    45 Jahren angerechnet, wenn sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind:
    • Arbeitslosengeld,
    • Unterhaltsgeld,
    • Übergangsgeld,
    • Eingliederungsgeld, Eingliederungshilfe,
    • Altersübergangsgeld,
    • Kurzarbeitergeld (Struktur-, Transfer-, Saisonkurzarbeitergeld),
    • Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld,
    • Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld"


    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Rentenrecht/19_wartezeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=8

  • Lieber Achim, es wurde angerechnet auf die 35 Jahre, ich suche eine rechtliche Grundlage über einen Mitforisten, dass das Praktikum auf die 45 Jahre angerechnet werden sollte, mehr nicht. Schade, dass du meine Frage anders interpretierst, ich möchte hier nichts wegargumentieren. Wenn kein Mitforist dazu eine konkrete Aussage treffen kann, werde ich die DRV anschreiben. Danke für deinen Beitrag, dies hätte ich dann aber ohnehin gemacht, wenn keiner eine rechtliche Grundlage kennt.

  • Hallo zusammen,


    dies finde ich zum Thema: Anrechnungszeiten (Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuch) werden auf die 45 Jahre nicht angerechnet.


    Somit werden die 2 Jahre Fachschulausbildung nicht auf die 45 sondern nur auf die 35 Jahre angerechnet, obwohl das Arbeitsamt ...geld bezahlt hat. Dies schrieb ich oben. Meine Frage bezog sich auf die 6 Monate "Arbeit = Praktikum" dazwischen. Das kann ja eigentlich kaum eine Fachschulausbildung sein, sondern ist darin enthaltene Arbeitszeit. Darum frage ich. Eine Kontenklärung ist damit meiner Meinung nach nicht das richtige.

    Hier schauen (Punkt 2.3.2) :


    Literatursystem - §§ 51 - 75 - § 51 SGB VI: Anrechenbare Zeiten


    Ein bezahltes Praktikum wäre eine Beitragszeit, unbezahlt eher nicht. Fachschule zählt zu den 35 Jahren und wird sogar bewertet. Der Bezug von Unterhaltsgeld ("Arbeitslosengeld" bei Bildungsmassnahmen) zählt zu den 45 Jahren.

  • Lieber Achim, es wurde angerechnet auf die 35 Jahre, ich suche eine rechtliche Grundlage über einen Mitforisten, dass das Praktikum auf die 45 Jahre angerechnet werden sollte, mehr nicht.

    Nordnordlicht hat Dir bestätigt, daß das bei ihm der Fall gewesen sei.

    Schade, dass du meine Frage anders interpretierst, ich möchte hier nichts wegargumentieren.

    Ich habe aber den Eindruck, nicht nur bei Dir übrigens.


    Rechtliche Kategorien sind generell knifflig. Da kommt es extrem aufs Detail an, und die Sachstandsschilderungen hier im Forum berücksichtigen das meistens nicht. Aber davon unabhängig: In solchen Dingen kann man hier allenfalls fragen und eine Antwort bekommen, jede Initiative, daß der Mitforist die eigene Einschätzung übernehmen soll, ist fehl am Platz.


    Die Zeiten erkennt Dir die DRV an (wenn überhaupt), niemand sonst.

    Wenn kein Mitforist dazu eine konkrete Aussage treffen kann, werde ich die DRV anschreiben.

    Es ist völlig unerheblich, ob ein Mitforist eine konkrete Aussage treffen kann. Du wirst ohnehin in jedem Fall die DRV anschreiben müssen.

  • ...


    Wie ist es aber mit diesem halben Jahr Praktikum? Dies war doch für mich reine Arbeitszeit, für die Firma unentgeltlich. Bezahlt wurde natürlich meine Zeit dort mittels dem Übergangsgeld. Und dennoch, ich finde, es ist eine Frage wert. Ein halbes Jahr weniger zu arbeiten, bis ich 45 Jahre voll habe ist nicht unattraktiv :)

    (Es folgte eine erfolgreich bestandene Prüfung vor der IHK, falls das noch wichtig ist - also letztlich wie eine 2. Ausbildung)

    Noch als Ergänzung: Solche Praktika sind im Zuge einer Ausbildung/Umschulung ""sponsored by Arbeitsamt"" nicht unüblich. Habe ich selbst Mitte der 90er gemacht.


    Die Praktikumsstelle musste ich mir selbst suchen, der "Arbeitgeber" hat nichts dafür gezahlt. Das ganze hatte aber ansonsten keinen Einfluss. "Hilfe zum Lebensunterhalt" (oder wie es damals hieß, nach SGB 3 noch) habe ich weiterhin während der "Praktikumszeit" vom Arbeitsamt bekommen.


  • Ein bezahltes Praktikum wäre eine Beitragszeit, unbezahlt eher nicht. Fachschule zählt zu den 35 Jahren und wird sogar bewertet. Der Bezug von Unterhaltsgeld ("Arbeitslosengeld" bei Bildungsmassnahmen) zählt zu den 45 Jahren.

    Oups, jetzt wird es noch kurioser: Ich habe eine Fachschulausbildung für die ich Unterhaltsgeld erhalten habe - also 35 oder 45? Ich werde nachhaken müssen

  • Noch als Ergänzung: Solche Praktika sind im Zuge einer Ausbildung/Umschulung ""sponsored by Arbeitsamt"" nicht unüblich. Habe ich selbst Mitte der 90er gemacht.


    Die Praktikumsstelle musste ich mir selbst suchen, der "Arbeitgeber" hat nichts dafür gezahlt. Das ganze hatte aber ansonsten keinen Einfluss. "Hilfe zum Lebensunterhalt" (oder wie es damals hieß, nach SGB 3 noch) habe ich weiterhin während der "Praktikumszeit" vom Arbeitsamt bekommen.

    So war es auch bei mir, habe ich mir auch selbst gesucht. Es gab sogar Tage, da war die ganze Abteilung (METRO, HAKA Vertrieb) krank und ich kleiner kostenloser Praktikant hat diese dann geschmissen, war schon krass...

  • Hallo BirgitN,


    nach meinem Laienverständnis geht es nicht darum, ob Sie gearbeitet haben, sondern ob vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer Beiträge zur RV entrichtet wurden.


    In meiner Jugend in der DDR habe ich eine Lehrausbildung absolviert, deren Abschluss auch nach bundesdeutschem Recht anerkannt wurde. In der Ausbildungszeit habe ich sogar eine geringfügige Vergütung erhalten. Allerdings wurde davon keine Beiträge zur DDR- Sozialversicherung einbehalten. (Die weiteren Details lasse ich einmal weg.) Ein Mitbetroffener hat die Frage durchgeklagt, ohne Erfolg. Keine Einzahlung, keine Anrechnung.


    Gruß Pumphut

  • Oups, jetzt wird es noch kurioser: Ich habe eine Fachschulausbildung für die ich Unterhaltsgeld erhalten habe - also 35 oder 45? Ich werde nachhaken müssen

    Dann zählt der Fakt der Fachschule bei den 35 Jahren, der Leistungsbezug bei den 45 Jahren.


    Ist aber gar nicht so abwegig. Wenn man "normal" arbeitet, dann zählt der Monat ja auch für die 5 Jahre, die 35 Jahre und die 45 Jahre.

  • Dann zählt der Fakt der Fachschule bei den 35 Jahren, der Leistungsbezug bei den 45 Jahren.

    Wusste ich gar nicht, dass es doppelte Ansätze gibt. Ich dachte immer, entweder - oder! Da muss ich wahrlich noch einmal einen Termin machen, die Beratung am Telefon vor zwei Jahren zu Covid-Zeiten war so wischi-waschi