Trade Republic führt Kirchensteuer ab, obwohl nicht kirchensteuerpflichtig!

  • Hallo liebe Communitiy!


    Ich habe das Problem, dass mir Trade Republic bei Zinsabrechnungen, Dividenden, Wertpapierverkäufen etc. regelmäßig Kirchensteuer abzieht, obwohl ich bereits im November 2023 aus der Kirche ausgetreten bin.


    Ich habe dies auch bereits mehrfach versucht beim "Support" von Trade Republic zu reklamieren, leider bisher ohne Erfolg.


    Man bekommt hier keine zielführende Antwort, oft bekommt man leider auch gar keine Rückmeldung.


    Einmal wurde mir mitgeteilt, dass die personenbezogenen Steuermerkmale pauschal 1x jährlich bis spätestens 31.08. abgefragt werden. Ich hatte die Hoffnung, dass sich das Problem dann nach dem 31.08.2024 von selbst erledigt hat... dem war jedoch leider nicht so.


    Hat hier jemand Erfahrungen oder kann mir hier evtl. jemand einen Tipp geben, was ich machen kann?


    Vielen herzlichen Dank bereits im Voraus!


    Liebe Grüße


    Tobias

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mit der kommenden Steuererklärung die Kirchensteuer zurück holen.

    Hi Fred!


    Vielen lieben Dank für deine Rückmeldung!


    Ja klar, über den Lohnsteuerjahresausgleich kann man sich die Kirchensteuer natürlich wieder zurückholen, aber es ist halt meiner Meinung nach auch nicht zielführend immer wieder die Steuer vorzustrecken.


    Das Steuermerkmal muss eigentlich regelmäßig von Trade Republic abgefragt und entsprechend angepasst werden.


    Im Steuerreport von Trade Republic habe ich folgendes gefunden... (siehe Anhang!)


    Liebe Grüße


    Tobias


  • Einmal wurde mir mitgeteilt, dass die personenbezogenen Steuermerkmale pauschal 1x jährlich bis spätestens 31.08. abgefragt werden. Ich hatte die Hoffnung, dass sich das Problem dann nach dem 31.08.2024 von selbst erledigt hat... dem war jedoch leider nicht so.

    Ich tippe darauf, dass das zwar abgefragt wurde, aber dort falsch war. Ich hatte nach der Umstellung auf elektronische Lohnsteuerkarte auch plötzlich wieder Kirchensteuer. Wenn TR im Januar abgefragt hat, sind es nur 2 Monate vom Austritt zur Abfrage und dein Austritt vermutlich noch gar nicht richtig eingepflegt.

  • Einmal wurde mir mitgeteilt, dass die personenbezogenen Steuermerkmale pauschal 1x jährlich bis spätestens 31.08. abgefragt werden. Ich hatte die Hoffnung, dass sich das Problem dann nach dem 31.08.2024 von selbst erledigt hat... dem war jedoch leider nicht so.


    Hat hier jemand Erfahrungen oder kann mir hier evtl. jemand einen Tipp geben, was ich machen kann?

    Stimmen denn die Daten bei ElStaM bzw. Bundeszentralamt für Steuern? Sprich, beim Arbeitgeber stimmt es und der zieht keine Kirchensteuer ab?

    Ggf. Kann man auch seine Daten abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern (geht sehr einfach mit elektronischem Perso und Ausweis-App) unter


    Startseite - BZSt online.portal


    Da sieht man auch gleich nebenbei, was so abgeführt bzw. freigestellt worden ist in den vergangenen Jahren. Kann auch praktisch sein für die Steuererklärung.

  • Sieht für mich so aus, als habe TR die Abfrage aus 2024, die im Zeitraum September/Oktober 2024 erfolgt (so steht’s in dem von Dir geposteten Dokument) und die am 31.08.2024 vorhandenen Daten zu „KSt ja/nein“ abfragt, noch nicht verarbeitet. Theoretisch könnte die Abfrage ja am erst am 31.10.2024 erfolgt sein. Auch wenn die Verarbeitung solcher elementaren Dinge schneller gehen sollte, mag es sein, dass TR länger braucht.


    Ich würd es im Auge behalten, aber auch nicht groß in Streß ausbrechen, die nächste ESt-Erklärung kommt bestimmt ….

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • Für 2025 sollte es sich dann erledigt haben.


    Die Banken fragen immer ca. September/Oktober das Kirchensteuermerkmal beim BZSt ab und nutzen es für das komplette Folgejahr. Wenn du erst im November 2023 ausgetreten bist, warst du demnach für die Bank das ganze Jahr 2024 noch kirchensteuerpflichtig.

    Erst mit der nächsten Regelabfrage im September 2024 (dann für 2025) hat die Bank dich dann auf kirchensteuerfrei gesetzt.


    Neben der Regelabfrage können die Banken theoretisch auch eine sogenannte Anlassabfrage machen. Ist aber freiwillig, und wer will sich freiwillig schon Mehrarbeit machen ;)


    Wie schon geschrieben wurde, kannst du deine in 2024 zuviel gezahlte Kirchensteuer (weil im November ausgetreten) per Steuererklärung zurückholen.

  • Vllt die schnellste Möglichkeit das Problem zu lösen wäre erneut in die Kirche einzutreten.


    Dann ist das Problem mit dem Kirchensteuer behoben

    Soll das witzig sein in Fastnacht, Fasching, Karneval?

    Hier geht es einfach darum, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt die Anlegerin dachte, keine Kirchensteuer zahlen zu müssen.

  • Zitat von BZSt

    Der 31. August eines Jahres ist der Stichtag für den Abruf der Religionszugehörigkeit mit Wirkung für das Folgejahr. Erlangt das BZSt erst nach dem 31. August eines Jahres von der maßgeblichen Änderung Kenntnis, wird diese regelmäßig erst bei der nächsten turnusmäßigen Regelabfrage im Folgejahr Berücksichtigung finden. Nur wenn die abfragende Stelle, z. B. Ihre Bank, auf Ihre Veranlassung hin von der Möglichkeit einer Anlassabfrage Gebrauch macht, wird die Änderung zeitnah berücksichtigt werden können.