Zahlungplan für Auzahlung Geschwister bei Immobilie

  • Hi,


    Das Haus meiner Oma wurde mir von meiner Mutter "teilentgeltlich" überlassen.

    D. h. ich muss jetzt meine Geschwister auszahlen. Grundsätzlich wurde alles schon in einem Vertrag geregelt.

    Die Relevanten Auszüge aus dem notariellen Vertrag habe ich am Ende des Posts hinzugefügt.

    Da es bald los geht hätte ich noch Fragen zu dem Zahlungsplan, den ich verpflichtend erstellen muss.


    A. Gibt es eine "gute" Vorlage für einen solchen Zahlungsplan?

    B. Wie werden die Zinsen Richtig berechnet? Nehme ich die Restschuld am Ende des Jahres und wende darauf den Zinssatz an? Oder muss ich das sogar Tagesgenau machen?

    C. Ich würde es meinen Geschwistern gerne leicht machen und die Kapitalertragspflichtigen Zinsen hervorheben. Wie berechne ich diese?

    D. Ich würde am liebsten ein Excel-File erstellen und einmal im Jahr per E-Mail an meine Geschwister senden. Erfüllt das die Anforderung "Zahlungsplan (Zins und Tilgung) für die restliche Laufzeit vorlegen"?

    E. Was muss ich noch beachten?


    Vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe :) .


    Klauseln aus dem Vertrag:

    "Der Erwerber verpflichtet sich gegenüber dem Veräußerer im Wege eines Vertrags zu Gunsten Dritter, als Gegenleistung für heutige Überlassung an seine Geschwister BRUDER und SCHWESTER einen Betrag in Höhe von jeweils 165.666,67 € auszuzahlen."

    "Der jeweilige Betrag ist mit einem Zinssatz von 1,0 % Zinsen jährlich ab dem 01.01.2025 zu verzinsen.

    Der Betrag ist in monatlichen Raten (Zins und Tilgung) zu zahlen:

    - an BRUDER in monatlichen Raten zu je 500 €

    - an SCHWESTER in monatlichen Raten zu je 212,50 €

    Ab dem 01.06.2030 erhöht sich der monatliche Betrag (Zins und Tilgung) auf jeweils 612,50 €, und zwar für beide Geschwister BRUDER und SCHWESTER ."

    "Die Raten sind jeweils monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Die erste Rate ist am 04.01.2025 fällig"

    "Der Erwerber ist jederzeit berechtigt Sonderzahlungen in beliebiger Höhe an seine Geschwister zu leisten bzw. den Restbetrag mit einer Zahlung zu begleichen.

    Der Erwerber wird seinen beiden Geschwistern jeweils zum Jahresende unaufgefordert einen Zahlungsplan (Zins und Tilgung) für die restliche Laufzeit vorlegen."

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wie werden die Zinsen Richtig berechnet? Nehme ich die Restschuld am Ende des Jahres und wende darauf den Zinssatz an?

    Das kann eigentlich nicht richtig sein. Nach meinem Verständnis gilt diese Regelung nur, wenn du eine Jahresleistung (Eine Rate pro Jahr) zu erbringen hast.


    "Der jeweilige Betrag ist mit einem Zinssatz von 1,0 % Zinsen jährlich ab dem 01.01.2025 zu verzinsen.

    DIe Rechnung beginnt am 01.01.2025 mit dem vollen Betrag.



    "Die Raten sind jeweils monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Die erste Rate ist am 04.01.2025 fällig"

    "Der Erwerber ist jederzeit berechtigt Sonderzahlungen in beliebiger Höhe an seine Geschwister zu leisten bzw. den Restbetrag mit einer Zahlung zu begleichen.

    Ich würde eine taggenaue Rechnung (Excel kann dabei recht hilfreich sein) machen.


    Folgender Hinweis:

    Bei den Banken wird für die Immobilienfinanzierung üblicherweise die deutsche Zinsrechnung verwendet.

    Das Jahr hat immer 360 Tage und jeder Monat hat 30 Tage.


    Die Vereinbarung gibt dazu keine Auskunft. Du musst also eine detaillierte Aufstellung liefern, wie viel von der jeweiligen Monatsrate Zinsen bzw. Tilgung ist. Die Empfänger müssen die Zinsen in ihren Steuererklärungen angeben.

  • Das Haus meiner Oma wurde mir von meiner Mutter "teilentgeltlich" überlassen.

    D. h. ich muss jetzt meine Geschwister auszahlen. Grundsätzlich wurde alles schon in einem Vertrag geregelt.

    Reden wir mal Deutsch miteinander und nicht Legalesisch:


    Deine Mutter als Eigentümerin wollte ihren drei Kindern ein Haus zu gleichen Teilen schenken. Daß da früher mal Deine Oma gewohnt hat, spielt aktuell keine Rolle mehr. Der Familienrat ist übereingekommen, daß das Haus 500 T€ wert ist. Weil nur einer das Haus übernehmen kann (nämlich Du), sollst Du Deine Geschwister auszahlen, hast aber kein Geld. Jedes der Geschwister soll von Dir 167 T€ bekommen,


    Statt aber daß man klare Verhältnisse schafft (nämlich daß Du als neue Eigentümerin zur Bank gehst und ein Darlehen auf 2/3 des Hauses aufnimmst, das Du hälftig Deinen Geschwistern weitergibst), sollen Deine Geschwister Bank spielen und das auch noch zu einem unrealistisch niedrigen Zinssatz. Mit dem Vertrag hast Du Deine Geschwister ziemlich übervorteilt (um jeweils einige zehntausend Euro). Ich hätte mich als Geschwister auf diesen Deal niemals eingelassen. Es würde mich nicht verwundern, wenn ein Ehepartner Deiner Geschwister, der von diesem Deal erfährt, Zwietracht sät.


    Der Tilgungs- oder Zahlungsplan ist trivial, den stellt man auf wie jeden Tilgungsplan für ein Immobiliendarlehen. Da bleibt allein die Frage, ob der Zinssatz von 1% als nominal oder effektiv angesehen wird.


    Wenn Du kein Excel kannst, kannst Du einen Tilgungsplanrechner im Internet nehmen, etwa diesen hier. Durch die unterschiedliche Annuität mußt Du jeweils zwei Tilgungspläne hintereinander rechnen. Angesichts Deiner geringen Annuität zahlst Du das Haus etwa 30 Jahre lang ab. Nach meiner überschlägigen Rechnung bist Du mit den beiden Darlehen anno 2051 bzw. 2055 fertig.


    Deine Geschwister müssen die Zinsen beim Finanzamt angeben. Wenn der Finanzbeamte plietsch ist, kommt er auf Deine Geschwister wegen Schenkungssteuer zu. Schon wenn man zum Vergleich Hypothekenkonditionen annimmt (Vergleichszins 3,5%), sind die Freibeträge zwischen Geschwistern überschritten. Da die Darlehen aber vermutlich nicht im Grundbuch stehen, müßte man zum Vergleich mindestens 8% nehmen (unbesicherte Darlehen). Da ist das Finanzamt dann schnell dabei.


    Ich bin erstaunt, daß der Rechtsanwalt, der den Vertrag aufgesetzt hat, a) Euch auf die Tücken der Konstruktion nicht hingewiesen hat und b) keinen Tilgungsplan als Teil des Vertrags aufgestellt hat. Erfahrungsgemäß endet bei viel Geld (so wie hier) Verwandtschaft schnell.

  • "Der Erwerber ist jederzeit berechtigt Sonderzahlungen in beliebiger Höhe an seine Geschwister zu leisten bzw. den Restbetrag mit einer Zahlung zu begleichen.

    Mein ernstgemeinter Rat... diese Option am Besten SOFORT über die KOMPLETTE Summe ziehen, alles Andere führt zu Ärger... je später das Thema sich erledigt, desto mehr Ärger wird es geben.


    Den Rest hat Achim Weiss bereits geschrieben.


    Verkaufe und erachte das aktuelle Konstrukt nur als kurzfristige Zwischenlösung/Überbrückung, um ein Darlehen von einer Bank zu erhalten.

  • Sehr komischer Fall, sehr seltsame Konstruktion.

    Das „Auszahlen“ scheint bei vielen Älteren so eine Art dahergeschwätztes Gewohnheitsrecht zu sein.

    Ist den Geschwistern überhaupt klar, dass sie Einnahmen zu versteuern hätten?

  • Bin kein Steuerberater, aber die 1% Verzinsung des Restdarlehens und allgemein die Bedingungen der Auszahlung solltet ihr von einem Steuerberater/Anwalt für Erbrecht mal prüfen lassen.

    Vor allem, wenn du deine Geschwister magst und Streit vermeiden willst.


    Allgemein hat euch eure Mutter (sicherlich ungewollt) ein echtes Kuckucksei hinterlassen.

    Die 1% Zinsen sind mega für dich. Für deine Geschwister hingegen...puh...

    Es sei denn natürlich, dass deine Geschwister vorab davon wussten und sich damit einverstanden erklärt haben.

  • Vielleicht mussten die Geschwister damit einverstanden sein. Denn sonst hätte Mutter vielleicht die Immobilie nur an einen Menschen verschenkt.

    Es weiß ja niemand, was dahinter steckt.

    Ja. Mamas Liebling eben. Aber die anderen sollen natürlich auch was abkriegen.


    Formal und statisch ist es ja immerhin ein Drittel für jeden. Also keinerlei Grund zum Meckern, auf den ersten Blick jedenfalls.


    Aber richtig ist auch, dass niemand weiß, was noch alles dahinter steckt. Vielleicht ist der TE ja der einzige von den dreien, der sich ab und an mal bei der Oma (um deren ihr klein Häuschen geht es ja) blicken ließ.


    Das mit dem Finanzplan lässt sich ja rein handwerklich und widerspruchsbewehrt organisieren, wie hier schon mehrfach genannt.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Klar ist auf jeden Fall, dass hier kein professioneller, beratender Mensch mit im Boot war. Niemand der erbrechtliche oder schenkungssteuertechnische Aspekte professionell hat einfließen lassen.

    Die ganze Geschichte sieht so aus: da hat man sich irgendwas ausgedacht, was landläufig das einfache Volk so denkt und ein Rechtsanwalt hat das in Form gegossen, wie es eben gewollt war.

    Wie ein Drehbuch für eine Vorabendserie..

  • Und warum soll Schwester 5,5 Jahre lang weniger bekommen als Bruder, obwohl ja beiden dieselbe Gesamtsumme zusteht?

    Genau dieses Deteil muss eines der wenigen nachvollziehbaren Aspekte des Ganzen sein, weil da mit gezielt spitzem Bleistift vorgegangen sein muss.


    Was dahintersteckt? Vielleicht erfahren wir es noch, welche Aktion sich dem Betrag von nominellen und unverzinsten 5,5*12*(500 €-212,50 €) also 18.975 € verbirgt.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Statt aber daß man klare Verhältnisse schafft (nämlich daß Du als neue Eigentümerin zur Bank gehst und ein Darlehen auf 2/3 des Hauses aufnimmst, das Du hälftig Deinen Geschwistern weitergibst), sollen Deine Geschwister Bank spielen und das auch noch zu einem unrealistisch niedrigen Zinssatz. Mit dem Vertrag hast Du Deine Geschwister ziemlich übervorteilt (um jeweils einige zehntausend Euro).

    Wenn es aber nach deinen Vorgaben ginge, wäre der Threaderöffner finanziell deutlich im Nachteil. Er müsste Zweidrittel des Hauses zu marktüblichen Konditionen kaufen. Wenn man davon ausgeht, dass solche Immobilien oft aus emotionalen Gründen gehalten werden (mit etlichen Kompromissen an die Wohnsituation), wäre mir persönlich dieser Preis zu hoch für eine Schenkung. Außer, das Haus hat eigentlich einen deutlich höheren Wert als die 500 T€. Oder es passt halt für mich als Selbstbewohner perfekt und es herrscht kein üblicher Investitionsstau.

  • Die klare Lösung in einem solchen Schenkungs- oder auch Erbfall wäre der Verkauf des Hauses, sofern eine Teilung notwendig ist. Dann hat man einen klaren Preis und müßte sich nicht auf ein Gutachten stützen (oder eine Peilung wie im vorliegenden Fall). Man hätte dann einen Verkaufserlös, den man unproblematisch teilen könnte.


    Häufig soll die Immobilie aber in der Familie gehalten werden, woraus sich dann Krampfsituationen ergeben wie im beschriebenen Fall. Es ist unwahrscheinlich, daß ein Anwesen genau 500 T€ wert ist, daher vermute ich ja, daß der Wert gepeilt und noch nicht einmal per Gutachten geschätzt wurde. Erfahrungsgemäß pflegen sich Erbengemeinschaften zu streiten, oft ausgehend von angeheirateten Ehepartnern, die ihren Partner/Erben für benachteiligt halten und ihn dann entsprechend aufstiefen.


    Dazu kommt hier die laienhafte Finanzkonstruktion, hinter der vermutlich die Nominalbetrachtung steht, wie sie unter Finanzlaien üblich ist. Die Schwester, die letztlich das Haus bekommen soll, hat kein Geld, kann also ihre Geschwister nicht auszahlen, also soll sie ihre Schuld im Rahmen ihrer Möglichkeiten auszahlen, und ihre Möglichkeiten sind sehr begrenzt. Ich glaube nicht, daß die Geschwister sich vor Augen geführt haben, daß dieser Auszahlvorgang mehr als 30 Jahre dauern soll.


    Man kann den potentiellen Streit mit Händen greifen. Vorausgesetzt, der Wert des Anwesens stimmt, stellt sich die zukünftige Hauseigentümerin (also die TE) entscheidend besser als ihre Geschwister. Ich hätte einen solchen Vertrag nicht unterschrieben.


    Ich habe in der ferneren Verwandtschaft einen Fall, in dem jemand (mit Mitte 70) eine Immobilie ohne weitere Bedingung einem von drei Kindern geschenkt hat. Die beiden anderen Kinder sind komplett leer ausgegangen - und reden seither kein Wort mehr mit der Mutter und mit dem beschenkten Kind.

  • Ich habe in der ferneren Verwandtschaft einen Fall, in dem jemand (mit Mitte 70) eine Immobilie ohne weitere Bedingung einem von drei Kindern geschenkt hat. Die beiden anderen Kinder sind komplett leer ausgegangen - und reden seither kein Wort mehr mit der Mutter und mit dem beschenkten Kind.

    Wenigstens haben diese zwei Kinder einen Pflichtteilsergänzungsanspruch… der sich allerdings innerhalb von zehn Jahren nach Eintragung ins Grundbuch linear „verflüchtigt“..

    Da kommt Stimmung auf …

  • Vielen Dank für die regen Antworten.

    Um etwas Klarheit einzubringen:

    Ein „echter“ Bankkredit zum Auszahlen wäre mit dem Aufwand fürs Renovieren nicht leistbar gewesen.

    Die Konditionen wurden ausführlich mit den Geschwistern besprochen und alle waren erstmal zufrieden.

    Wir haben uns entschieden für das Haus den Preis einer Schätzung zu nehmen und das „Entgegenkommen“ in der Familie über den Zinssatz zu machen.

    Uns ist das Risiko von Familienstreit bewusst und wir haben es durch offene ausführliche Kommunikation so niedrig wie möglich halten wollen.


    Der Vertrag wurde mit Hilfe einer Notarin erstellt, welche uns explizit zu diesem Vorgehen geraten hat, da so keine Schenkungssteuer anfällt.

    Jetzt bin ich natürlich schon recht überrascht, dass wegen des „guten“ Zinssatzes die Gefahr besteht, dass es als Schenkung durch die Geschwister angesehen wird.

    Als weiter Information: für meinen Bruder wurde eine Grundschuld eingetragen.


    Ich hätte noch ein paar Fragen:

    A. Falls der Finanzbeamte die Konditionen als zu gut ansieht. Muss ich dann die Schenkungssteuer auf den gesamten Betrag (167 k€ - Freibetrag) pro Geschwisterteil oder nur auf die Differenz zu einer realistischen (Bank)-Finanzierung zahlen?


    B. Die Erklärung zur Schenkungssteuer muss ich bis 07.01. abgeben. Gibt es jetzt noch Schritte, die ich unternehmen kann, um einen „positiven“ Ausgang wahrscheinlicher zu machen?

    Was sollte man auf jeden bzw. auf keinen Fall in der Schenkungssteuererklärung schreiben?


    C. Hilft das Argument, dass die Diskussion und die familiäre Vereinbarung in der Niedrigzinsphase erfolgt ist?


    D. Wenn ich weitere Beratung brauche. An welchen Berufsstand wende ich mich dann am besten? Rechtsanwalt? Steuerberater?


    E. Sollten wir die Zahlung der ersten Rate in Bar machen, damit man es notfalls abstreiten kann? Gar rückabwickeln und neu aufsetzen kann?



    PS: mein eigentliches Anliegen des Zahlungsplans würde ich dann erst nach der Klärung dieser Themen angehen.

  • Und warum soll Schwester 5,5 Jahre lang weniger bekommen als Bruder, obwohl ja beiden dieselbe Gesamtsumme zusteht?

    Hat mit der unterschiedlichen Lebenessituation der beiden zu tun. Ist bis auf die unterschiedlichen höhen im Zahlungsplan aber erstmal irrelevant.

  • Die Konditionen wurden ausführlich mit den Geschwistern besprochen und alle waren erstmal zufrieden.

    Haben die Geschwister denn mal nachgerechnet, was das für sie konkret heißt?


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    Bruder:

    165.666,67 Darlehen, Zinssatz 1%, 500 EUR / Monat für die ersten 5,5 Jahre, danach 612,50 EUR / Monat

    Nach den ersten 5,5 Jahren:

    141.119.71 EUR Restschuld, gezahlte Zinsen 8.453,01 EUR

    Vergleichsrechnung mit 3,5% Zinsen (vermutlich heutzutage eher realistisch):

    164.445,51 EUR Restschuld, gezahlte Zinsen wären 31.778,84 EUR, also quasi nichts getilgt und der Bruder hat Dir gut 23.000 EUR "geschenkt" über den günstigeren Zinssatz.


    Danach weiter mit 612,50 EUR / Monat:

    Weitere 21,33 Jahre (also bis ins Jahr 2015) bis zur vollständigen Tilgung; gezahlte Zinsen weitere 15.642,24 EUR

    Vergleichsrechnung mit 3,5% Zinsen:

    Weitere 43,73 Jahre (also bis ins Jahr 2074 (!!!)) bis zur vollständigen Tilgung; gezahlte Zinsen 156.944,11 EUR


    Also ja, auf Basis heutiger Zinssätze sparst Du damit enorm Geld, und zwar in einer Größenordnung, die Schenkungssteuerfreibeträge zwischen Geschwistern sprengen dürfte.


    Bei der Schwester ist es noch krasser, da reichen die 212,50 EUR im Monat in den ersten 5,5 Jahren bei einem Zinssatz von 3,5% noch nichtmal für die Zinsen (denn die liegen schon bei 483,19 EUR im Monat), geschweige denn Tilgung.


    Von der Schenkungssteuer ganz abgesehen würde ich meine Geschwister nicht so übervorteilen wollen...


    D. Wenn ich weitere Beratung brauche. An welchen Berufsstand wende ich mich dann am besten? Rechtsanwalt? Steuerberater?

    Ich hätte gesagt Steuerberater, oder Fachanwalt für Steuerrecht.