Hi,
Das Haus meiner Oma wurde mir von meiner Mutter "teilentgeltlich" überlassen.
D. h. ich muss jetzt meine Geschwister auszahlen. Grundsätzlich wurde alles schon in einem Vertrag geregelt.
Die Relevanten Auszüge aus dem notariellen Vertrag habe ich am Ende des Posts hinzugefügt.
Da es bald los geht hätte ich noch Fragen zu dem Zahlungsplan, den ich verpflichtend erstellen muss.
A. Gibt es eine "gute" Vorlage für einen solchen Zahlungsplan?
B. Wie werden die Zinsen Richtig berechnet? Nehme ich die Restschuld am Ende des Jahres und wende darauf den Zinssatz an? Oder muss ich das sogar Tagesgenau machen?
C. Ich würde es meinen Geschwistern gerne leicht machen und die Kapitalertragspflichtigen Zinsen hervorheben. Wie berechne ich diese?
D. Ich würde am liebsten ein Excel-File erstellen und einmal im Jahr per E-Mail an meine Geschwister senden. Erfüllt das die Anforderung "Zahlungsplan (Zins und Tilgung) für die restliche Laufzeit vorlegen"?
E. Was muss ich noch beachten?
Vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe .
Klauseln aus dem Vertrag:
"Der Erwerber verpflichtet sich gegenüber dem Veräußerer im Wege eines Vertrags zu Gunsten Dritter, als Gegenleistung für heutige Überlassung an seine Geschwister BRUDER und SCHWESTER einen Betrag in Höhe von jeweils 165.666,67 € auszuzahlen."
"Der jeweilige Betrag ist mit einem Zinssatz von 1,0 % Zinsen jährlich ab dem 01.01.2025 zu verzinsen.
Der Betrag ist in monatlichen Raten (Zins und Tilgung) zu zahlen:
- an BRUDER in monatlichen Raten zu je 500 €
- an SCHWESTER in monatlichen Raten zu je 212,50 €
Ab dem 01.06.2030 erhöht sich der monatliche Betrag (Zins und Tilgung) auf jeweils 612,50 €, und zwar für beide Geschwister BRUDER und SCHWESTER ."
"Die Raten sind jeweils monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Die erste Rate ist am 04.01.2025 fällig"
"Der Erwerber ist jederzeit berechtigt Sonderzahlungen in beliebiger Höhe an seine Geschwister zu leisten bzw. den Restbetrag mit einer Zahlung zu begleichen.
Der Erwerber wird seinen beiden Geschwistern jeweils zum Jahresende unaufgefordert einen Zahlungsplan (Zins und Tilgung) für die restliche Laufzeit vorlegen."