Beratung zu Rente, Steuern und damit zusammenhängenden Modellen für den Ruhestand?

  • Frohe Weihnachten zusammen,

    meine Frau wird ein paar Jahre vor mir in Rente gehen können und wir haben uns einmal von der örtlichen Rentenberatung den letzten Rentenauszug erklären lassen - von "in 2 Jahren mit 13,2% Abschlag" über "Regelaltersrente" bis "schon in 2027 ohne Abschlag" ist alles dabei.

    Auch ein Modell, frühzeitig in Rente zu gehen, aber bis zur Regelaltersrente weiter zu arbeiten war dabei...

    Steuerliche und sozialversicherungsrelevante Angaben/Berechnungen konnten dort aber nicht gemacht werden.

    Was ich suche:

    1 Stelle/Kanzlei, die mit zur Verfügung gestellten Daten alle Modelle berechnet und darlegt (auch mit meinen eigenen Arbeitnehmer-Daten).

    Gibt es solch eine Anlaufstelle, die ggf. gegen ein Honorar alle Fragen verbindlich beantworten kann?

  • Eine "ich nehme Die die Entscheidung an"-Kanzlei, die einen nicht abzockt kenne ich nicht.


    Ich denke bei konkreten Fragen ist die DRV der richtige Ansprechpartner.


    Ansonsten gibt es hier unzählige Threads zu den Thema.

    Konsens: Frühe Rente mit Abschlägen beantragen lohnt sich fast immer, auch und vor allem bei Weiterarbeit.

    Eigentlich ist nur zu klären ob 99% Rente oder 100% Rente sinnvoller ist.

  • Richtig, im Regelfall lohnt sich das wirklich, weiterzuarbeiten in Rente.

    Beratungen bieten auch die Sozialverbände an.

  • Meine Frau wird ein paar Jahre vor mir in Rente gehen können. Wir haben uns einmal von der örtlichen Rentenberatung den letzten Rentenauszug erklären lassen - von "in 2 Jahren mit 13,2% Abschlag" über "Regelaltersrente" bis "schon in 2027 ohne Abschlag" ist alles dabei.

    Da hast Du also schon eine Menge Möglichkeiten genannt bekommen.

    Auch ein Modell, frühzeitig in Rente zu gehen, aber bis zur Regelaltersrente weiter zu arbeiten, war dabei.


    Steuerliche und sozialversicherungsrelevante Angaben/Berechnungen konnten dort aber nicht gemacht werden.

    Die sind an sich nicht so schwierig und/oder kompliziert. Aber es gibt halt verschiedene Möglichkeiten, die man erst dann wirklich ausrechnen möchte, wenn der Anfrager seine Vorstellungen konkretisiert. Bis dahin reicht eine Peilung.

    Was ich suche:

    1 Stelle/Kanzlei, die mit zur Verfügung gestellten Daten alle Modelle berechnet und darlegt (auch mit meinen eigenen Arbeitnehmer-Daten).


    Gibt es solch eine Anlaufstelle, die ggf. gegen ein Honorar alle Fragen verbindlich beantworten kann?

    Ich kenne keine. Wir im Forum hier sind ohnehin Finanzselbermacher.


    Was steht dagegen, daß Du Dich selber schlau machst? Die Entscheidung, was Ihr konkret machst, müßt Ihr ohnehin selber treffen und könnt sie nicht delegieren.

  • In persönlichen Beratungsgesprächen mit der DRV wird man nach meiner Erfahrung ausgesprochen gut beraten. Aber steuerliche Themen sind laut deren Vorgaben ausgeschlossen. Ich bekam aber schon den Hinweis, freiwillige Einzahlungen mal mit einem Steuerberater zu besprechen. Für eine breitere Sicht als nur die gesetzlichen Renten und zu Steuer und Sozialversicherung ist eine Beratung durch einen Rentenberater auf Honorarbasis erwägenswert, siehe Bundesverband der Rentenberater. Rentenberater dürfen keine Provisionen von Produktanbietern oder anderen Dritten kassieren und müssen im Interesse ihrer Mandanten beraten. Mir hat ein solcher Rentenberater gut beraten und einen Streit mit meiner GKV um das Dispositionsrecht mit einem einzigen Schreiben zu meinen Gunsten gedreht (sogar ohne unseren Widerspruch überhaupt zu begründen).


    Sowas wie ein Renteneintritt ist ja eine einmalige Sache, für sowas verlasse ich mich nicht nur auf meine eigenen Recherchen, insbesondere weil man nicht aus Erfahrung lernen kann, sondern zahle gerne für eine Beratung.


    Es gibt übrigens auch VersicherungsBERATER, die im Unterschied zu Vertretern und Maklern rein auf Honorarbasis arbeiten und keine Provisionen kassieren. Eine Beratung kostet zwar so ab 160€, aber dafür wird man im eigenen Interesse beraten.


    Der Begriff Finanzberater ist, im Gegensatz zu Rentenberater und Versicherungsberater, gesetzlich nicht geschützt. Hier ist ein guter, vertrauenswürdiger schwerer zu finden.

  • In persönlichen Beratungsgesprächen mit der DRV wird man nach meiner Erfahrung ausgesprochen gut beraten.

    Das stimmt.

    Für eine breitere Sicht als nur die gesetzlichen Renten und zu Steuer und Sozialversicherung ist eine Beratung durch einen Rentenberater auf Honorarbasis erwägenswert.

    Welche zusätzlichen Bereiche außer Renten, Steuer und Sozialversicherung deckt dieser Rentenberater denn dann ab?


    Selbst, wenn man einen hochkompetenten Menschen auf der anderen Seite des Tisches hat, kommt man nicht umhin, selbst festzulegen, was man gern möchte. Ich bin mir nicht so sicher, ob das beim TE bereits der Fall ist.

  • Zu den Beratungsbereichen von Rentenberatern siehe: Was sind Rentenberater? - Bundesverband der Rentenberater e.V. Sie beraten nicht nur, sondern vertreten eine auch gegenüber Behörden und prozessual


    In meinem Fall informierte mich der Berater u.A., dass die Auskunft meiner Direktversicherung zu möglicher vorzeitiger Auszahlung / Rente bei vorzeitiger Rente wegen Schwerbehinderung falsch war. Außerdem hat er mich erfolgreich gegen meine GKV vertreten. Schreiben von einem Rentenberater scheinen besser zu wirken, selbst bei gleichem Inhalt zu meinen Schreiben.


    Meiner hat mir auch steuerliche Hinweise gegeben, obwohl das nicht zu den Beratungsschwerpunkten gehört, auf Basis derer ich mich weiter informiert und mit meinem Steuerberater gesprochen habe. Habe im Nachhinein betrachtet trotzdem teils falsche Entscheidungen getroffen.


    Ein Versicherungsberater half mir beim Wechsel von der PKV in die GKV. Ohne hätte ich nichts vom Sonderzugangsrecht von PKV in GKV für Schwerbehinderte älter als 55J gewusst (heute findet sich aber wohl keine GKV mehr, die sich nicht in ihrer Satzung mit einem Höchsteintrittsalter dagegen schützt).


    Auch beim VDK bin ich gut beraten worden: Der Berater hat keine 5 Sec auf meinen Bescheid zur Schwerbehinderung geschaut und auf einen Fehler hingewiesen, was dazu führte, dass mein Widerspruch zu GdB 50 führte, mit früherem Renteneintritt.


    Mit Anwälten dagegen habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Habe mich in meinem Leben 3-mal vertreten und 2-mal beraten lassen. Sie waren unzuverlässig und einer lieferte nachweislich falsche Auskünfte. Einer riet mir vor dem Sozialgericht aufzugeben, aber nach einem einzigen Schreiben von mir lenkte die Gegenseite ein.

  • Welche zusätzlichen Bereiche außer Renten, Steuer und Sozialversicherung deckt dieser Rentenberater denn dann ab?

    Fazit Deiner Antwort: Keine.

    Hätte mich auch gewundert. Was hätte das auch sein können?

    Zu den Beratungsbereichen von Rentenberatern siehe: Was sind Rentenberater? - Bundesverband der Rentenberater e.V. Sie beraten nicht nur, sondern vertreten eine auch gegenüber Behörden und prozessual.

    Nachdem sie vergütet werden wie Rechtsanwälte und oft auch Rechtsanwälte sind, kann das nicht verwundern.

    In meinem Fall informierte mich der Berater u.A., dass die Auskunft meiner Direktversicherung zu möglicher vorzeitiger Auszahlung / Rente bei vorzeitiger Rente wegen Schwerbehinderung falsch war. Außerdem hat er mich erfolgreich gegen meine GKV vertreten. Schreiben von einem Rentenberater scheinen besser zu wirken, selbst bei gleichem Inhalt zu meinen Schreiben.

    Letzteres ist bekannt. Ich sage zu solchen Fällen immer: Rechenexempel. Ich habe mich vorinformiert und kenne die Rechtslage, doch die betreffende Körperschaft bügelt mich als Laien ab. Also muß ich halt einen Dienstleister anstellen (hoffentlich den richtigen!), ggf. für eigenes Geld, der die Sache für mich dann durchzieht. Wenn ich 200 Euro bezahle und dafür einen fünfstelligen Anspruch durchsetzen kann, dann hat sich die Sache am Ende für mich gelohnt, selbst in dem Fall, in dem die Körperschaft den Anspruch bereits auf mein Schreiben hätte bewilligen müssen, meine Geldausgabe für den Dienstleister also an sich unnötig war.

    Ein Versicherungsberater half mir beim Wechsel von der PKV in die GKV. Ohne hätte ich nichts vom Sonderzugangsrecht von PKV in GKV für Schwerbehinderte älter als 55J gewusst (heute findet sich aber wohl keine GKV mehr, die sich nicht in ihrer Satzung mit einem Höchsteintrittsalter dagegen schützt).

    Möglicher Gewinn für Dich - aber kein sicherer.


    Je nach den finanziellen Möglichkeiten mag die GKV im Alter billiger sein als die PKV. Aber die PKV zahlt halt auch mehr, weswegen ein privatversicherter Patient in der Regel schneller einen Termin bekommt - und das ist ein entscheidendes Moment. Gerade heute habe ich gelesen, daß es mal wieder Stimmen aus der GKV gibt, der Staat möge diese Praxis verbieten. Ich glaube nicht, daß der Staat das schafft.

    Auch beim VDK bin ich gut beraten worden: Der Berater hat keine 5 Sec auf meinen Bescheid zur Schwerbehinderung geschaut und auf einen Fehler hingewiesen, was dazu führte, dass mein Widerspruch zu GdB 50 führte, mit früherem Renteneintritt.

    Mit Anwälten dagegen habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Habe mich in meinem Leben 3-mal vertreten und 2-mal beraten lassen. Sie waren unzuverlässig, und einer lieferte nachweislich falsche Auskünfte. Einer riet mir, vor dem Sozialgericht aufzugeben, aber nach einem einzigen Schreiben von mir lenkte die Gegenseite ein.

    Ich glaube halt nicht, daß sich das so verallgemeinern läßt: Rentenberater gut, Rechtsanwalt schlecht. Man kann in jeder Profession auf gute und auf schlechte Dienstleister stoßen. Nicht alle Rechtsanwälte dürften schlecht sein, nicht alle Rentenberater gut.


    Meine Überzeugung ist, daß ich mich selbst nie genug einlesen kann, denn ich selbst bin für meine Sache oft der beste Sachwalter.

  • Habe einige meiner Detailfragen zu Steuer, Rente und Sozialversicherung mit ChatGPT beantwortet bekommen 👍

    Prima!


    In einer Art ist das mit ChatGPT übrigens wie mit Foren: Wenn man gute Antworten bekommen will, muß man ausführlich fragen. "Ich habe da mal eine Frage ..." reicht in beiden Fällen nicht.


    PS: Es wäre übrigens nett, wenn Du von Deiner Recherche im Detail berichten würdest. Dann hätten alle etwas davon.

  • Voilà, das Ergebnis meiner Fragen an ChatGPT:


    Wenn deine Frau 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze mit einem Abschlag von 13,2 % in Rente geht, aber weiterhin arbeitet, hat dies einige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Hier sind die wichtigsten Punkte:


    1. Auswirkungen auf die Steuer

    1. Besteuerung der Rente:

    Die Rente wird anteilig versteuert, abhängig vom Renteneintrittsjahr.

    Bei einem Rentenbeginn 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze liegt der steuerpflichtige Anteil bei 83 % (bei Renteneintritt 2024).

    Der steuerfreie Teil wird einmalig festgelegt und bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit gleich.

    2. Besteuerung des Arbeitseinkommens:

    Das Arbeitsentgelt wird voll versteuert.

    Die Kombination aus Rente und Arbeitseinkommen erhöht das zu versteuernde Einkommen, was zu einer höheren Steuerlast führen kann.

    3. Progressionseffekt:

    Durch die Zusammenrechnung von Rente und Gehalt steigt das zu versteuernde Einkommen, sodass möglicherweise ein höherer Steuersatz angewendet wird.

    4. Werbungskostenpauschale:

    Für die Rente gilt ein Pauschbetrag von 102 €.

    Für das Arbeitseinkommen können weitere Werbungskostenpauschalen oder tatsächliche Kosten abgesetzt werden.


    2. Auswirkungen auf die Sozialversicherung

    1. Rente:

    Die Rente wird von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erfasst.

    Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung sind zu zahlen, abhängig vom Rentenbetrag.

    2. Arbeitsentgelt:

    Als Arbeitnehmer zahlt sie weiterhin Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

    3. Rentenbeiträge trotz Rente:

    Die Rentenversicherungspflicht bleibt bestehen, wenn sie weiterarbeitet.

    Dadurch können sich zusätzliche Rentenansprüche ergeben (z. B. durch den Verzicht auf die Rentenabschläge).

    4. Beitragspflicht insgesamt:

    Die Kombination aus Rente und Arbeitseinkommen führt zu Beiträgen in beiden Bereichen (Rente + Gehalt).


    3. Auswirkungen auf die Rente bei Weiterarbeit

    Minderung des Abschlags:

    Wenn deine Frau arbeitet und freiwillig auf die Rentenfreistellung verzichtet, können sich die Abschläge von 13,2 % durch die zusätzlichen Rentenpunkte mindern.

    Zusätzliche Rentenpunkte:

    Für jeden gezahlten Rentenbeitrag werden neue Entgeltpunkte gutgeschrieben, die ab dem regulären Rentenalter zu einer Rentenerhöhung führen.


    Fazit:

    Steuerlich: Die Kombination aus Rente und Gehalt erhöht das zu versteuernde Einkommen, wodurch der Steuersatz steigen kann. Es lohnt sich, eine detaillierte Steuerberechnung durchzuführen.

    Sozialversicherung: Es fallen Beiträge sowohl auf die Rente als auch auf das Arbeitseinkommen an.

    Rente: Durch Weiterarbeit können Rentenabschläge reduziert und die spätere Rente erhöht werden.


    Ein Steuerberater oder die Deutsche Rentenversicherung kann eine individuelle Berechnung durchführen und klären, ob sich die Weiterarbeit finanziell lohnt. Soll ich ein Beispiel mit fiktiven Zahlen berechnen?


    Hier ist ein Beispiel, um die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen zu verdeutlichen:


    Ausgangsdaten

    1. Einkommen aus Arbeit: 45.000 € brutto jährlich.

    2. Rente: 1.900 € brutto monatlich = 22.800 € jährlich.

    3. Steuerpflichtiger Rentenanteil: 83 % (Rentenbeginn in 2024).

    Steuerpflichtige Rente:


    4. Gesamteinkommen (steuerlich relevant):



    1. Steuerliche Belastung (geschätzt für 2024)


    Berechnung des zu versteuernden Einkommens:

    Bruttogesamteinkommen: 63.924 €.

    Abzüge:

    Werbungskostenpauschale (Arbeit): 1.230 €.

    Werbungskostenpauschale (Rente): 102 €.

    Sonderausgabenpauschale: 36 €.

    Zu versteuerndes Einkommen:



    Steuern (Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag):


    Nach Einkommensteuertarif 2024:

    Einkommensteuer: ca. 13.771 €.

    Solidaritätszuschlag: ca. 757 €.

    Gesamtsteuer: 14.528 €.


    2. Sozialversicherungsbeiträge


    Rente:


    Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung:

    Krankenversicherung (ca. 15,9 % inkl. Zusatzbeitrag):


    Pflegeversicherung (ca. 3,05 % ohne Kinder oder 3,4 % mit Kindern):



    Arbeitseinkommen:


    Beiträge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (ca. 20 % Arbeitnehmeranteil):



    Gesamte Sozialversicherungsbeiträge:




    3. Netto-Einkommen

    1. Gesamteinnahmen (brutto): 67.800 € (Rente + Arbeit).

    2. Abzüge:

    Steuer: 14.528 €.

    Sozialversicherung: 13.320 €.




    Zusammenfassung:

    Bruttoeinkommen (Rente + Arbeit): 67.800 € jährlich.

    Steuerlast: ca. 14.528 € jährlich.

    Sozialversicherungsbeiträge: ca. 13.320 € jährlich.

    Nettoeinkommen: ca. 39.952 € jährlich (3.330 € monatlich).


    Hinweise:

    1. Das zu versteuernde Einkommen wird durch die Kombination aus Rente und Arbeitseinkommen deutlich höher, wodurch auch der Steuersatz steigt.

    2. Ein Teil der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kann in der Steuererklärung abgesetzt werden.

    3. Durch die Weiterarbeit sammelt deine Frau zusätzliche Rentenpunkte, was die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhöht.


    Möchtest du wissen, wie hoch die zusätzliche Rentenerhöhung durch die Weiterarbeit ausfällt?



    Wenn deine Frau nach dem vorzeitigen Renteneintritt (mit 13,2 % Abschlag) weiterarbeitet, können durch die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge zusätzliche Rentenpunkte erworben werden. Diese führen zu einer Erhöhung der Rente ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Hier ist eine Beispielberechnung:


    1. Ausgangsdaten

    Arbeitseinkommen: 45.000 € brutto jährlich.

    Rentenversicherungsbeitragssatz (2024): 18,6 % (davon Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil je 9,3 %).

    Maximale Rentenpunkte (2024): 1 Rentenpunkt entspricht einem Bruttoverdienst von 43.142 €.


    2. Berechnung der Rentenpunkte durch Arbeit

    1. Rentenbeitrag aus Arbeitseinkommen:

    Gesamtbeitrag:


    Dieser Betrag fließt vollständig in die Rentenberechnung ein (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

    2. Erworbene Rentenpunkte pro Jahr:



    3. Zusätzliche Rente durch die Weiterarbeit

    Jährliche Rentenpunkte: 1,043.

    Dauer der Weiterarbeit: 2 Jahre.

    Zusätzliche Rentenpunkte:



    3. Erhöhung der Rente (pro Monat):

    Rentenwert (2024): 37,60 € pro Rentenpunkt.

    Zusätzliche Rente:



    4. Gutschrift der Rentenabschläge bei Weiterarbeit


    Falls deine Frau auf den Rentenabschlag (13,2 %) verzichten möchte:

    Pro 3 Monate zusätzlicher Arbeit reduziert sich der Abschlag um 0,3 %.

    Nach 2 Jahren Arbeit (24 Monate) werden 2,4 % der Abschläge zurückerstattet.

    Neue Abschlagshöhe:


    Monatliche Bruttorente bei neuem Abschlag:

    Ursprüngliche Rente ohne Abschlag: 2.187 € (1.900 € ÷ 0,868).

    Rente mit reduziertem Abschlag (10,8 %):


    Erhöhung durch zusätzliche Rentenpunkte:



    Zusammenfassung

    Ohne Rentenabschlagsminderung:

    Zusätzliche Rente durch Arbeit: 78,43 € brutto monatlich.

    Mit Reduzierung des Abschlags durch Weiterarbeit:

    Rente erhöht sich auf ca. 2.029,23 € brutto monatlich (nach 2 Jahren Arbeit).


    Falls du wissen möchtest, wie die Nettorente nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge aussieht, gib Bescheid!


    Die Wahl der Steuerklassen bei Ehepaaren mit einem deutlichen Unterschied in der Arbeitsdauer, wie in deinem Fall, hängt davon ab, welches Ziel ihr verfolgen möchtet (z. B. monatlich mehr Netto oder eine gleichmäßigere Steuerlast). Hier sind die Überlegungen und Optionen:


    1. Aktuelle Situation: Steuerklasse 4/4 mit Faktor

    Beschreibung:

    Der Faktor berücksichtigt eure Einkommensverhältnisse und sorgt dafür, dass ihr monatlich eine möglichst gerechte Steuerverteilung habt.

    Ihr zahlt in der Regel schon während des Jahres eine angemessene Steuer und habt am Jahresende kaum Nachzahlungen oder Erstattungen.

    Empfehlung:

    Steuerklasse 4/4 mit Faktor eignet sich besonders, wenn beide Ehepartner arbeiten, auch wenn es Einkommensunterschiede gibt.


    2. Wechsel zu Steuerklasse 3/5

    Beschreibung:

    Steuerklasse 3: Für den Partner mit höherem Einkommen (z. B. Mann, wenn er länger arbeitet).

    Steuerklasse 5: Für den Partner mit geringerem Einkommen (z. B. Frau, die früher in Rente geht).

    Auswirkungen:

    Der Mann hat mehr Netto während der Erwerbstätigkeit, da Steuerklasse 3 niedrigere Abzüge hat.

    Die Frau hat weniger Netto, da Steuerklasse 5 höhere Abzüge hat.

    Achtung: Dadurch könnte es am Jahresende zu einer Nachzahlung kommen, da in Steuerklasse 3/5 keine Progression berücksichtigt wird.


    3. Steuerliche Auswirkungen nach Renteneintritt der Frau

    Wenn die Frau in Rente geht, hat ihr Einkommen (Rente) in der Steuerberechnung eine andere Gewichtung:

    Rente ist niedriger als Arbeitseinkommen und daher geringer steuerpflichtig.

    Das Arbeitseinkommen des Mannes bleibt stärker steuerlich belastet.

    Empfehlung:

    In dieser Phase ist ein Wechsel zur Steuerklasse 3 (Mann) und 5 (Frau) sinnvoll, um den monatlichen Nettoverdienst des Mannes zu erhöhen.


    4. Steuerklasse bei Renteneintritt beider Partner


    Wenn beide Partner in Rente sind, ist die Steuerklassenwahl weniger relevant, da die Einkommensteuer dann auf Basis der Gesamteinkünfte (Rente + evtl. sonstige Einnahmen) berechnet wird.


    Fazit:

    Kurzfristig: Bleibt bei Steuerklasse 4/4 mit Faktor, solange beide arbeiten, um Nachzahlungen zu vermeiden.

    Wenn die Frau in Rente geht: Wechselt zu 3/5, wobei der Mann die Steuerklasse 3 erhält.

    Am Jahresende: Unabhängig von der Steuerklassenwahl empfiehlt sich immer eine Einkommensteuererklärung, um mögliche Nachzahlungen oder Rückerstattungen zu ermitteln.





  • das Ergebnis meiner Fragen an ChatGPT:

    Hoffentlich verlässt Du Dich nicht ansatzweise auf die genannten Werte. Mehr wie eine grobe Schätzung ist das selbst dann nicht, wenn alle gesetzlichen Randbedingungen in den kommenden Jahren gleich bleiben.


    Deine Frau drüfte älter wie 23 sein, also stimmt der Beitrag zur Pflegeversicherung nicht (egal, ob mit oder ohne Kind).


    Das Durchschnittsentgelt zur Prognose der Rentenpunkte war einst der prognostizierte Wert für 2023, der ist aber schon für 2023 nicht mehr gültig (sind für 2023 aber nur 3,6% Unterschied, ist also irrelevant). Und für 2025 und später stimmt er schon zehnmal nicht, da werden auch die vielen Entlassungen 2025 nichts dran ändern.


    Immerhin ist der Rentenwert dann genauso veraltete. Und dass der Rentenwert nicht mit der Infaltion steigt, sollte wohl bekannt sein. Wobei das Einkommen auch nicht damit steigen muss, das könnte sich also ausgleichen.


    "empfiehlt sich immer eine Einkommensteuererklärung,"

    Mit beiden Steuermodellen sagt mir Google, dass man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichetet ist. Selbst bei Steuerklasse IV/IV ist sie nur freiwillig, wenn man auf den Faktor verzichtet.


    "Falls du wissen möchtest, wie die Nettorente nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge aussieht, gib Bescheid!"

    Lieber nicht mit den abstrusen Werten, die weder für das abgelaufene Jahr 2024 noch für 2027 oder später stimmen, planen. Auch wenn sowas (jedenfalls für mich) eine der relevanten Größen wäre um zu ermitteln, ob sich ein Weiterarbeitere in finanziell Sicht lohnen könnte.


    Auf den Punkt 99,9% oder 100% Rente ist ChatGPT dann lieber garnicht erst eingegangen.


    Selbst, wenn man einen hochkompetenten Menschen auf der anderen Seite des Tisches hat, kommt man nicht umhin, selbst festzulegen, was man gern möchte.

    Genau dafür würde ich zu einem Berater gehen und zahlen. Der soll mir alle Optionen mit meinen Zahlen (unter den aktuellen oder den schon für die Zukunft evtl. bekannten Bedingungen wie dem steuerfreien Teil der Rente) durchrechnen. Auf dieser Basis kann ich dann meine Entscheidungen treffen.


    Von einem kompetenten Berater erwarte ich, dass er für sowas aktuell gehaltene Tools zur Verfügung hat, in die er meine Daten eingibt, gewisse Annahmen trifft und mir dann die Ergebnisse und Optionen erklärt ohne dass ich vorher Wochenlang Internetseiten und Gesetze studieren muss und immer im Unklaren bin, ob meine Interpretation korrekt ist.

  • Der steuerfreie Teil wird einmalig festgelegt und bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit gleich.

    Der Paragraph 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG hat aber nicht nur einen Satz 5, sondern auch die Sätze 6 und 7.


    Bei Weiterarbeit neben der Rente werden die relevant. Chat GPT hat hier nur halbe Arbeit geleistet.

  • -2-

  • -2-

    Du siehst, daß ChatGPT eine Menge Falsches geschrieben hat. Ich habe noch nicht einmal alles markiert und korrigiert.


    Du setzt mit Deiner Frage eine Ebene zu tief an. Sehr viel wichtiger ist die übergeordnete Ebene, aus der sich möglicherweise andere Konsequenzen ergeben.


    - Wann wird Deine Frau 63?

    - Bekommt sie rechtzeitig zu diesem Datum 35 Versicherungsjahre voll?

    - Wann bekommt sie 45 Versicherungsjahre voll?

    - Wie alt ist sie dann?

    - Wie lang will sie denn arbeiten?

    - Will sie mit dem Rentenbezug aufhören zu arbeiten oder weiterarbeiten?

    - Wie lange will sie weiterarbeiten?

    - Wann willst Du denn mit Deiner Rente hinterherkommen?

    - Willst Du vielleicht früher aufhören, damit Ihr gleichzeitig aufhören könnt?

    - Will sie vielleicht bis dann weiterarbeiten?

    - Wie lauten die Antworten auf die obigen Fragen für Dich?

    - Wenn Ihr weit voneinander seid: Willst Du eventuell selbst vor einer vorzeitigen Rente mit dem Arbeiten aufhören und die Zeit zum Rentenbezug dann eventuell aus eigenen Mitteln überbrücken? ...


    Wenn die obigen Fragen beantwortet sein, fallen mir vielleicht noch weitere Fragen ein. Du müßtest sie übrigens einem Berater irgendwelcher Art auch beantworten. Zuallererst mußt Du sie Dir selbst beantworten.


    Ohne die Informationen kannst Du kein sinnvolles Konzept entwickeln, und das muß vorliegen, bevor man zu rechnen anfängt.


    Mit dem Wust von Trivialitäten allein, mit dem ChatGPT Dich zuwirft, kommst Du nicht weiter.

  • Abgesehen davon, dass die im Text verwursteten Krankenversicherungsbeitragssätze inzwischen auch schon zum ganz alten Eisen zählen.


    Also: Trau keiner KI über 30 (Tage, Wochen oder Monate, das bleibt sich nahezu gleich)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977