Buchungstag und Valuta ETF Vorabpauschale

  • Gibt es einen Grund, warum ich am 15.1. eine Abrechnung und Buchung der Vorabpauschale erhalte,

    bei der die Abbuchung mit Valuta 2.1. erfolgt?


    Ich erfahre also am 15. wieviel ich am 2. aufs Verrechnungskonto gestellt haben sollte?


    Will die Bank nur Überziehungszinsen kassieren oder gibt es hierzu einen bürokratischen / gesetzliche Grund?

  • Wie muss ich das verstehen?

    Du bekommst jetzt (2. oder 3. Januar) die Nachricht, dass du am 15. Januar eine Nachricht (Abrechnung) bekommen wirst, in der dann erst steht, welcher Betrag dann fällig wird, der aber schon am 02. Januar (Valuta) deinem Konto belastet wird?


    Habe ich das so ungefähr richtig wiedergegeben? Welche Bank schreibt das so?


    Also die Vorabpauschale ist grundsätzlich zu Beginn des neuen Kalenderjahres fällig - das ist schon mal richtig.

    Bei mir selbst wurde im vergangenen Jahr für zwei ETF die Vorabpauschale erst Anfang bzw. Mitte Februar abgerechnet und in der Tat mit Valuta 02.01. belastet. (ING DIBA)

    Da die Vorabpauschale seit einigen Jahren ein jährlich wiederkehrendes Thema ist, sollte man immer etwas Geld auf dem Verrechnungskonto vorhalten, wenn man z.B. keinen (ausreichenden) Freistellungsauftrag hat.

  • Es geht um Merkur Bank und DKB und ich hab natürlich auch im Vorjahr nachgesehen.


    Die Frage war aber nicht

    "was mache ich zur Vermeidung von Sollzinsen => genügend Geld aufs Konto"

    sondern

    warum machen die Banken das so, ist ein Grund bekannt?

  • Hallo,

    Bei mir selbst wurde im vergangenen Jahr für zwei ETF die Vorabpauschale erst Anfang bzw. Mitte Februar abgerechnet und in der Tat mit Valuta 02.01. belastet. (ING DIBA)

    War bei mir auch so; Abrechnung am 15.02.; Valuta 02.01. Da man aber ab 02.01. mit der Wertstellung der Vorabpauschale rechnen muss, sollte man ab dem Tag ein entsprechendes Guthaben auf dem Verrechnungskonto haben. Damit ist die Frage nach Überziehungszinsen gegenstandslos.


    Einen gesetzlichen Grund für so ein Vorgehen kann ich nicht erkennen, aber bei jeder Bank sind die Rechenkapazitäten endlich.


    Gruß Pumphut

  • Der Grund ist, dass in §18 (3) InvStG steht:

    Zitat

    Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

    und der WM Datenservice die erforderlichen Daten aber erst ab Mitte Januar an die Banken ausliefert und die Banken dann noch Zeit zur Berechnung benötigen.

  • Und was ist in diesen Fällen wenn Lieschen Schnödel und Detlef Dödel Anfang des Jahres gar nichts auf ihrem Verrechnungskonto bei der Bank haben und dann Anfang Februar Geld überweisen?

  • Und was ist in diesen Fällen wenn Lieschen Schnödel und Detlef Dödel Anfang des Jahres gar nichts auf ihrem Verrechnungskonto bei der Bank haben und dann Anfang Februar Geld überweisen?

    Dann steht das Konto für den Zeitraum vom 02.01.25 bis zum Tag des Geldeingangs im Februar im "Soll" und es werden entsprechende Kreditzinsen für diesen Zeitraum gerechnet.


    Fälligkeit der Steuerforderung ist der 02.01.2025

    Zahlung findet erst am XX.Februar 2025 statt.

  • @hans2204


    Aber die ING kann ja nicht verlangen ab dem 02.01. was auf dem Verrechnungskonto vorzubehalten wenn sie erst viel später abbucht.

    Zumal ich nicht einfach berechnen kann wieviel ich vorhalten muss und somit eher üppig dann für 1% Zinsen da rumliegen lassen muss.


    D.h. du hast bei dir eine "Vormerkung Vorabpauschale am 02.01." gesehen und erst im Februar gabs eine Abrechnung + Buchung? (also letztes Jahr)

    Und was ist in diesem Jahr? Tat sich da auch schon was? (immerhin ist schon der 04.01.)

  • Aber die ING kann ja nicht verlangen ab dem 02.01. was auf dem Verrechnungskonto vorzubehalten wenn sie erst viel später abbucht.

    Doch, können tut sie das, aber ob sie auch wirklich Soll-Zinsen erhebt, wenn das Konto nicht gedeckt ist, ist die Frage.


    Ich habe letztes Jahr von der ING am 26.01. eine Abrechnung bezüglich der VAP bekommen und als Zahltag ist der 02.01. vermerkt (bei SC war es ähnlich). Ich hatte allerdings eine entsprechende Deckung auf dem Verrechnungskonto und kann daher nicht sagen, ob die ING wirklich Soll-Zinsen erhoben hätte.


    D.h. du hast bei dir eine "Vormerkung Vorabpauschale am 02.01." gesehen und erst im Februar gabs eine Abrechnung + Buchung? (also letztes Jahr)

    Und was ist in diesem Jahr? Tat sich da auch schon was? (immerhin ist schon der 04.01.)

    Es gibt keine Vormerkung. Es kommt einfach irgendwann die Abrechnung.

  • @hans2204


    Aber die ING kann ja nicht verlangen ab dem 02.01. was auf dem Verrechnungskonto vorzubehalten wenn sie erst viel später abbucht.

    DIe Fälligkeit für die Steuer auf die Vorabpauschale ist nun einmal der 02.01. eines jeden Jahres. Das bestimmt nicht deine Bank, sondern das Steuergesetz. Das Thema ist seit 2018 bekannt und ein gut informierter ETF- bzw. Fondsanleger sollte es wissen.

    Das ganze "Problem" relativiert sich dadurch, dass ein Freistellungsauftrag hilft, eine tatsächliche Zahlung abzuwenden.

    Der Grund ist, dass in §18 (3) InvStG steht:

    und der WM Datenservice die erforderlichen Daten aber erst ab Mitte Januar an die Banken ausliefert und die Banken dann noch Zeit zur Berechnung benötigt.

    Zumal ich nicht einfach berechnen kann wieviel ich vorhalten muss und somit eher üppig dann für 1% Zinsen da rumliegen lassen muss.

    Ich weiß natürlich nicht, welche Summen du in deinen ETF gesteckt hast, doch wir sprechen hier von wenigen Euros im Verhältnis zu der angelegten Summe.

    Wenn du also vielleicht EUR 100 oder EUR 200 vorhalten musst, dann werden dich entgangenen Zinsen für den zuviel vorgehaltenen Betrag nicht ruinieren.


    @hans2204

    D.h. du hast bei dir eine "Vormerkung Vorabpauschale am 02.01." gesehen und erst im Februar gabs eine Abrechnung + Buchung? (also letztes Jahr)

    Und was ist in diesem Jahr? Tat sich da auch schon was? (immerhin ist schon der 04.01.)

    Nein, das hatte ich nicht gesehen, das interessiert mich auch nicht, da ich einen ungefähren Betrag kenne und auf dem Verrechnungskonto immer eine Reserve verbleibt. (siehe oben).



    Was machst du eigentlich, wenn deine Bank den Dauerauftrag für deine am 01. eines jeden Monats fällige Miete von deinem Konto abbucht, dein Gehalt von deinem Arbeitgeber ausnahmsweise aber -warum auch immer - erst am 5. des Monats gutgeschrieben wird 8| und dein Konto dann für diese 4 Tage ins Minus gerät? :/

  • ...

    Ich weiß natürlich nicht, welche Summen du in deinen ETF gesteckt hast, doch wir sprechen hier von wenigen Euros im Verhältnis zu der angelegten Summe.

    Wenn du also vielleicht EUR 100 oder EUR 200 vorhalten musst, dann werden dich entgangenen Zinsen für den zuviel vorgehaltenen Betrag nicht ruinieren.

    ....

    in den ETFs bei der ING stecken um die 300k

    Letztes Jahr war es dort noch deutlich weniger, und Vorabpauschale wurde wohl mit der Freistellung verrechnet.


    Zitat

    ...

    Nein, das hatte ich nicht gesehen, das interessiert mich auch nicht, da ich einen ungefähren Betrag kenne und auf dem Verrechnungskonto immer eine Reserve verbleibt. (siehe oben).

    ...

    Ja wenn die ING nicht ab dem 7. sogar noch auf 1% senken würde und eine Rechnungserstellung vorher tätigen würde wäre das auch kein Problem. Es muss ja nicht auf den Cent genau sein aber ich wüsste schon gern ob ich da 1k 2k 3k oder sonstwas vorhalten muss.

    Zitat

    ...

    Was machst du eigentlich, wenn deine Bank den Dauerauftrag für deine am 01. eines jeden Monats fällige Miete von deinem Konto abbucht, dein Gehalt von deinem Arbeitgeber ausnahmsweise aber -warum auch immer - erst am 5. des Monats gutgeschrieben wird 8| und dein Konto dann für diese 4 Tage ins Minus gerät? :/

    ...

    Also ich musste letztes (2024) Jahr 3cent Überziehung bei der ING zahlen, da die APP manchmal falsche Kontostände anzeigt. Aber mein Arbeitgeber zahlt immer vor Ende des Monats. Und das kontrolliere ich auch regelmäßig.

    Meine Tagesgelder halte ich eben nicht bei der ING (auch nicht verwunderlich bei den Konditionen für Bestandskunden).

  • Investmentsteuergesetz (InvStG) § 18 Vorabpauschale
    (3) Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

    Auf die Vorabpausschale wird die Abgeltungssteuer erhoben.
    Aber wo steht denn, dass die Abgeltungssteuer mit Valuta ersten Werktag gebucht werden muss, auch wenn die Abrechnung und Buchung erst nach einigen Wochen erfolgt?

    Und:
    B
    itte hört auf zu diskutieren, wie man die Sollzinsen vermeidet, das ist nicht die Frage des Threads!

  • Aber ich wüsste schon gern ob ich da 1k 2k 3k oder sonstwas vorhalten muss.

    Die Höhe der Vorabpauschale kann man ganz gut selber ermitteln:


    Wenn der Wert deines ETF gestiegen ist, beträgt die Vorabpauschale jetzt:

    pro EUR 10.000 * 2,29% * 0,7 = 160,30 Euro

    jetzt kommt's darauf an, wie hoch die Teilfreistellung angesetzt werden kann.


    Bei einem reinen Aktien ETF sind das 30% - also kann man EUR 48,09 abziehen. Es verbleiben EUR 112,21.


    Dieser Betrag ist dein steuerpflichtiger Ertrag, der auf den Freistellungsauftrag angerechnet wird.

    Reicht dieser nicht aus oder ist keiner vorhanden, dann sind dafür 25% Kapitalertragsteuern plus Soli plus Kirchensteuer fällig - das macht dann ca. EUR 31,00 Steuern pro EUR 10.000 Anlagesumme.


    Hast du keinen reinen Aktien ETF, dann ist der obige Betrag höher,da die Teilfreistellung geringer ist,

    wo steht denn, dass die Abgeltungssteuer mit Valuta ersten Werktag gebucht werden muss, auch wenn die Abrechnung und Buchung erst nach einigen Wochen erfolgt?

    Die Steuer ist immer dann fällig, wenn auch der Ertrag "gezahlt" wird - das ist eben mal der 02.01.

    Wäre es ein anderer Termin, dann würde sich die Abrechnung aus den gleichen Gründen in einem vorher genannten Beitrag ebenfalls verschieben.

  • auf 10000€ Gewinn aus dem ETF oder Anlagesumme? Ersteres könnte ich rausbekommen die Anlagesumme ist eben schwierig da die ETFs bei der ING im Laufe des Jahres zahlreiche größere Einzahlungen erlebten.

    Das kann ich als normaler Mensch nicht ausrechnen.


    Eine Formel auf X € Gewinn im Jahr werden Y € Vorabpauschale fällig ginge schon eher

  • Es geht nicht um den Gewinn, sondern um die Anlagesumme. Nimm einfach die Anzahl der Anteile des Fonds vom Jahresende und multipliziere diese mit dem NAV vom Jahresbeginn. Dann hast du einen Fondswert, den du in die o.g. Formel einbauen kannst (Fondswert*2,29%*0,7), um einen Basisertrag zu berechnen, der definitiv ausreichen wird, da er aufgrund der unterjährigen Käufe etwas zu hoch ist.

  • Na die Anlagesumme von einem ETF bei der ING hat sich im Laufe des Jahres vervielfacht, da ich aus Einzelaktien und Festgeldern umgeschichtet habe. Ich denke nicht das es reicht wenn ich 10k Nehme und der ETF hat jetzt Ende des Jahres 300k

  • Na die Anlagesumme von einem ETF bei der ING hat sich im Laufe des Jahres vervielfacht, da ich aus Einzelaktien und Festgeldern umgeschichtet habe. Ich denke nicht das es reicht wenn ich 10k Nehme und der ETF hat jetzt Ende des Jahres 300k

    Wofür benötigst du 10k (EUR 10.000) ???


    Wenn du für die Steuer ca. EUR 1.000 auf dem Konto hast, dann wird das vermutlich schon ausreichend sein.

  • Na die Anlagesumme von einem ETF bei der ING hat sich im Laufe des Jahres vervielfacht, da ich aus Einzelaktien und Festgeldern umgeschichtet habe. Ich denke nicht das es reicht wenn ich 10k Nehme und der ETF hat jetzt Ende des Jahres 300k

    Es zählt die Anlagesumme vom Jahresanfang. Daher noch einmal:


    Nimm einfach die Anzahl der Anteile des Fonds vom Jahresende und multipliziere diese mit dem NAV vom Jahresbeginn. Dann hast du einen Fondswert, den du in die o.g. Formel einbauen kannst (Fondswert*2,29%*0,7), um einen Basisertrag zu berechnen, der definitiv ausreichen wird, da er aufgrund der unterjährigen Käufe etwas zu hoch ist.

    edit: selbst wenn du mit 300k rechnest, kommt (nur) folgendes heraus:

    Basisertrag: 300.000*2,29%*0,7 = 4.809€

    Steuerbasis: 4.809*0,7 (Teilfreistellung) = 3.366€

    KESt+Soli: 3.366*0,26375 = 888€


    Der von hans2204 genannte Wert ist also vollkommen ausreichend.