Hallo,
ich hatte bei der Postbank im November 23 ein Zinssparkonto eröffnet (Laufzeit 1 Jahr). Leider habe ich übersehen, dass man dieses 3 Monate vor Fälligkeit kündigen musste, wenn man das Geld ausgezahlt haben wollte. Da ich dies versäumt habe, ist die Laufzeit des Kontos wieder für 1 Jahr verlängert worden (zu einem ziemlich schlechten Zinssatz).
Nebenbei gesagt: Die Eröffnung war am 21.11.23. Die Fälligkeit aber erst am 30.11.23, also länger als 1 Jahr.
Die neue Laufzeit begann am 1.12.24. Ich gehe davon aus, dass sie erst am 31.12.25 endet, was eine neue Laufzeit von 13 Monate ergäbe.
War mir auch nicht klar, aber ich gebe zu, dass ich das Kleingedruckte nicht gelesen habe.
Ich hatte meinen Fehler noch vor Fälligkeit gemerkt und bei der Bank angerufen. Die Bankmitarbeiterin riet mir, nach Fälligkeit nochmal anzurufen und um Kulanzauflösung zu bitten. Das habe ich am 3.12.24 gemacht. Seither ist nichts passiert.
Ich würde ja wenigstens eine Antwort erwarten, dass die Kulanzauflösung abgelehnt wird. Wenn die erst nach 4 Monaten reagieren und das Geld "kulanterweise" freigeben, wahrscheinlich komplett unverzinst dann, brauche ich das auch nicht mehr
Beim Stöbern in diesem Forum bin ich über den Begriff Fernabsatzgesetz gestolpert.
Hätte mir das vielleicht geholfen, die Verlängerung des Zinssparkontos rückgängig zu machen oder könnte es mir jetzt noch helfen? Meine Anfrage bzgl Kulanzauflösung ist ja noch unbeantwortet im System der Postbank verzeichnet.
Vielleicht kennt sich jemand mit dem Fernabsatzgesetz aus und kann mir Auskunft geben.
Vielen Dank schon einmal.