PKV für Beamte: Neuer Beihilfeergänzungstarif der DBV - Lohnt sich das Upgrade?

  • Moin zusammen,


    meine Frau ist Beamtin, im höheren Dienst tätig und seit gut 7 Jahren bei der DBV (AXA) privat krankenversichert. Letztes Jahr kam ein neuer Beihilfeergänzungstarif raus und sie fragt sich nun, weil sie zum Glück kaum "Wehwehchen" hat, ob sich der Wechsel in diesen anscheinend besseren Tarif lohnt. Kann da jemand Tipps geben? Standet oder steht ihr vielleicht vor der gleichen Entscheidung und habt Erfahrungswerte?


    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Viele Grüße

    Tempus8

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Frau ist Beamtin, im höheren Dienst tätig und seit gut 7 Jahren bei der DBV (AXA) privat krankenversichert. Letztes Jahr kam ein neuer Beihilfeergänzungstarif raus und sie fragt sich nun, weil sie zum Glück kaum "Wehwehchen" hat, ob sich der Wechsel in diesen anscheinend besseren Tarif lohnt.

    Neulich ist mal ein neuer Duden herausgekommen!

    Und? Hast Du ihn schon montiert?


    If it ain't broke, dont fix it.

  • Neulich ist mal ein neuer Duden herausgekommen!

    Und? Hast Du ihn schon montiert?


    If it ain't broke, dont fix it.

    Danke für die Antwort, die mich aber leider nicht wirklich voranbringt.

    Gibt es hier vielleicht Experten, die sich etwas detaillierter dazu äußern könnten?

    Würde mich freuen.


    Viele Grüße

    Tempus8

  • Danke für die Antwort, die mich aber leider nicht wirklich voranbringt.

    Selbstverständlich bringt Dich diese Antwort weiter. Du erkennst an ihr, daß Deine Frage so unspezifisch ist, daß man auf sie keine sinnvolle Antwort schreiben kann.


    Das heißt: Wenn Du eine Antwort haben willst, mit der Du etwas anfangen kannst, wirst Du nicht umhinkommen, Deine Frage zu präzisieren.


    Ein sehr geschätzter Experte hier im Forum ist Dr. Schlemann . Er unterhält gerade zu Beamtenversicherungsfragen eine sehr umfangreiche Webseite, in die Du Dich mit Gewinn einlesen könntest. An der Tatsache, daß er sich noch nicht zu Wort gemeldet hat, erkennst Du, daß auch er mit Deiner Anfrage nichts anfangen kann.

  • An der Tatsache, daß er sich noch nicht zu Wort gemeldet hat, erkennst Du, daß auch er mit Deiner Anfrage nichts anfangen kann.

    ... oder gerade viel zu tun hat (= zweitägige Fortbildung mit unserem Team). :) Versuche dazu ab Donnerstag etwas zu schreiben, ok?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • ... oder gerade viel zu tun hat (= zweitägige Fortbildung mit unserem Team). :) Versuche dazu ab Donnerstag etwas zu schreiben, ok?

    Vielen Dank schon vorab. Mir geht es grundsätzlich um die Frage, ob die Mehrleistungen

    des neuen Beihilfeergänzungstarifs der DBV aus Expertensicht ihren Preis wert sind - oder ob es vielleicht auch Nachteile / Verschlechterungen gibt? Bei KV fux zum Beispiel scheint die DBV jedenfalls im "Leistungs-Ranking" durch diesen neuen Beihilfeergänzungstarif nicht in die Spitzengruppe aufgerückt zu sein. Die Verkaufsprospekte der DBV weisen natürlich explizit die Vorzüge des neuen Tarifs aus - und lassen die Nachteile ggf. gezielt weg? Das kann ich aber als "Noob" überhaupt nicht beurteilen.


    Anders gefragt: Würden Sie Ihren Kunden dazu raten, den Beihilfeergänzungstarif upzugraden, sofern gesundheitlich möglich?


    Achim Weiss : Danke für den Hinweis auf die Webseite von Dr. Schlemann. Der Link führt zur allgemeinen Webseite und nicht zu einer "Beamtenversicherungs-Subseite"? Gibt es die?


    Viele Grüße

    Tempus8

  • Danke für den Hinweis auf die Webseite von Dr. Schlemann. Der Link führt zur allgemeinen Webseite und nicht zu einer "Beamtenversicherungs-Subseite"? Gibt es die?

    Ja, die gibt es. Die Google Suche nach "Private Krankenversicherung für Beamte" reicht in diesem Fall noch nicht aus. Ergänzt man "Schlemann" klappt's. Wer die Seite findet darf gerne verlinken, nur ich selbst kann das nach den Community Regeln leider nicht. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Achim Weiss : Danke für den Hinweis auf die Webseite von Dr. Schlemann. Der Link führt zur allgemeinen Webseite und nicht zu einer "Beamtenversicherungs-Subseite"? Gibt es die?

    Dies hier ist finanztip.de und leider nicht schlaraffenland.de. Jeder Anfrager darf Tips selbständig weiterdenken, die er hier im Forum bekommt, etwa auf einer Seite, die man ihm nennt, selber weiterrecherchieren.

  • meine Frau ist Beamtin, im höheren Dienst tätig und seit gut 7 Jahren bei der DBV (AXA) privat krankenversichert. Letztes Jahr kam ein neuer Beihilfeergänzungstarif raus und sie fragt sich nun, weil sie zum Glück kaum "Wehwehchen" hat, ob sich der Wechsel in diesen anscheinend besseren Tarif lohnt. Kann da jemand Tipps geben? Standet oder steht ihr vielleicht vor der gleichen Entscheidung und habt Erfahrungswerte?

    Das dürfte nicht zuletzt davon abhängen, welches noch nicht vorhandene Wehwehchen sie sich über kurz oder lang zuzulegen geruht. Da solltest du nochmal bei ihr nachfragen.


    Auch wenn sie dich hier vorschickt - wenn überhaupt - , heißt das ja noch nicht, dass sie dich komplett über ihre Befindlichkeiten, geschweige denn über ärztlicherseits erfahrene Diagnosen, ins Bild gesetzt hat und noch ins Bild setzen wird.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo Tempus8 , hier jetzt die versprochenen Infos. Die neuen Beihilfeergänzungstarife der DBV sind leistungsstärker als die Vorgängertarife, sowohl in den Visions-Tarife als auch in den Bausteintarifen. Beispiele sind Leistungen für ambulante Behandlung, Vorsorge, Präventionskurse, Heilmittel wie Physio-, Ergo- und Logotherapie, erweiterte Kurleistungen und Zahnbehandlung.


    In der anliegenden Übersicht wird das m.E. ganz gut beschrieben.


    Hilft das? :)

  • P.S.: Insgesamt gibt es für Beamte jedoch deutlich leistungsstärkere Tarife als die der DBV Deutsche Beamtenversicherung.

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  • Etwas verspätet, aber ich dachte tatsächlich dass ich hier schon geantwortet hatte.


    Hierzu hatte ich in einem anderen Forum auch bereits "aus Spaß an der Freude" als Laie einen Vergleich für einen Kollegen gemacht. Alle Angaben selbstverständlich ohne Gewähr, nicht "erneut geprüft" und komplett meine persönliche Meinung.


    Verglichen wurde dabei als Laie 01/2024 das Toppaket "B-U" mit "BN B-U". Es ist keine Empfehlung und weder noch eine Pro/Kontra Darstellung zugunsten oder Ungunsten der DBV.


    Restkostenerstattung, nachdem erstmal die Beihilfe und der Haupttarif in Anspruch genommen wurden und zwar nach den "Regeln des Haupttarifs". Diese Punkte ergänzen nur die Leistungen die bei der Beihilfe geringer ausfallen, als der Haupttarif es leisten würde und es sind wohl zumindest "dafür notwendige Genehmigungsprozesse der Beihilfe einzuhalten". Jedoch nur bis zu den Grenzen des Haupttarifs.


    - Vorsorgeuntersuchungen, nach gesetzlichen Programmen

    - Schutzimpfungen, nach STIKO

    - Ambulante Psychotherapie (nach 31. aber 80%)

    - Operative Sehschärfenkorrektur

    - Hilfsmittel (gemäß Haupttarif)

    - Sozialpädiatrie und Frühforderung

    - Transportkosten für BL die dafür einen geringeren Satz vorsehen

    - GOÄ > 3,5 für Ambulant und Zahnarzt (Stationär: Wahltarif BW2 und wohl keine GOP)

    - Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe (MuL nach Sachkostenliste I)

    - Zahnersatz (MuL nach Sachkostenliste I)

    - Kieferorthopädie (MuL nach Sachkostenliste I)

    - Auslandskrankenschutz


    In Erweiterung der Leistungsbeschränkungen zum Haupttarif:


    - Heilmittel bis 1,2 fachen Satz der Höchstsätze nach Heilmittelliste (erstattet wird mVn also 0,2 des Haupttarifs für den fehlenden Teil der Beihilfe)

    - Reiseimpfungen für private Reisen

    - Rooming-In für Kind (gemeint sind idR zusätzl. Kosten, Rooming-In ist grunds. "Allgemeine KH-Leistung")

    - Hörgeräte bis zu 2.000 Euro

    - Naturheilverfahren der Ärzte nach Hufeland


    Das "spannende" ist jetzt für mich der Punkt: "Erstattung ohne Haupttarif"


    - Eigenbehalte / Zuzahlungen bis 100 € (naja)

    - Beihilfefähige Ambulante (50/30% von 2000 €) und Stationäre Kuren (50/30% von 4000 €)

    - Präventionskurse (200 € pro Jahr)

    - Beihilfefähige Hilfsmittel (gut! Gab es vorher nicht)

    - Familienzimmer oder Pauschale

    - Rücktransport aus Ausland (gut!)


    Störend finde ich wie nach vor die Sachkostenliste, generelle Einschränkungen und die Höchstsummen, aber immerhin wird dadurch bei den Heilmitteln etwas mehr erstattet was die Eigenbeteiligung reduziert, Hörgeräte besser erstattet und jetzt insbesondere die Punkte "Beihilfefähige Kuren" und "Beihilfefähige Hilfsmittel" die den bisherigen Schwächen des Haupttarifs abhelfen, die bei mir damals schon gar nicht gefallen haben.


    Kuren waren ja originär nicht vorgesehen im Haupttarif, man musste wenn dann den Kurzusatztarif (Kur-U) abschließen und die Hilfsmittel waren schon stark eingeschränkt (Aufzählung, Höchststummen). Beihilfefähig bedeutet hier, dass die Beihilfe Leistungen erbringt.


    Leider hilft der Ergänzungstarif meinem Verständnis nach nicht bei den Höchstsummen ab, denn dieser Punkt mit den beihilfefähigen Hilfsmitteln greift nur wenn der Haupttarif "nicht erstatten würde". Jedoch nichts trotz hat die Beihilfe mehr Hilfsmittel in Ihrem Hilfsmittelkatalog als die DBV im Haupttarif und das ist schon mal mEn ein Punkt.


    Denn bei nach den aufgezählten Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog) im Haupttarif / AVB ist neben den Höchstsummen nur solche darüber hinausgehende Hilfsmittel erstattungsfähig die a) schwere gesundheitliche Schäden begrenzen oder vermeiden und b) nur in funktionaler Standardausführung. Daher ist das für mich ja ein "halboffener Hilfsmittelkatalog".


    Der bisherige Ergänzungstarif hatte mWn ja "nur" Heilpraktiker, > GOÄ 3,5 Satz, Hilfsmittel nach Haupttarifgrenzen, Zahnersatz nach Sachkostenliste I, und Auslandskrankenschutz nach Haupttarif, Rückführungskosten.


    Andere Versicherer können gegebenenfalls bessere Tarife und Pakete haben. Hier geht es in meinem Beitrag mir nur um den neuen Beihilfeergänzungstarif bei der DBV alleine für die Kolleg*innen die es schon haben und sich darüber hie und dort verständlicherweise beschwert hatten, dass sie z.B. keine Kur- oder andere Leistungen drin haben.


    Zusätzlich noch ein allgemeiner Hinweis für alle Tarife und Versicherer, im Rahmen des § 199 VVG haben alle Beihilfeberechtigte in den Beihilfekonformen Tarifen die Möglichkeit künftige eingeschränkte oder wegfallende Beihilfeleistungen auf der Seite der PKV entsprechend ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von 6 Monaten aufzustocken - so dass die bisherigen Leistungen nicht verloren gehen. Dafür fällt natürlich ein entsprechender Mehrbeitrag für die Mehrleistung an.


    Ich persönlich bin nicht bei der DBV versichert, aber wenn ich das wäre und noch im alten Beihilfeergänzungstarif stecken würde, hätte ich den Wechsel in Anspruch genommen, bestenfalls in der von der DBV angebotenen Wechselangebot ohne Gesundheitsprüfung.


    Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr, als Laie zusammengestellt. Die Versicherungsbedingungen können zwischenzeitlich sich auch geändert haben.