Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum FT-Artikel zum Paragraph 35c EStG (Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen):
Grundsätzlich kann man ja 200.000€ förderfähige Kosten für energetische Maßnahmen ansetzen und erhält über 3 Jahre 20% davon als Steuererstattung zurück. Für die Baubegleitung erhält man 50%. Sind die Kosten der Baubegleitung ein Teil der 200.000€ und ist die Erstattung auf 40.000€ gedeckelt?
Wie wäre es in diesem Fall:
Förderfähige Kosten: 180k€, Baubegleitung: 20k€. Wie viel Steuererstattung erhält man zum Schluss? 46k€ oder 40k€?
Danke:)