Hallo Zusammen,
ich muss dieses Jahr zum 1. Mal eine Einkommenssteuererklärung abgeben weil ich eine vermietete Wohnung geerbt habe.
Bei den bisherigen Abrechnungen steht etwas von:
- umlagefähigen Kosten, welche auf den Mieter umgelegt werden können
- und nicht-umlagefähigen Kosten
Die umlagefähigen Kosten bekomme ich ja vom Mieter bezahlt, allerdings bezahle ich diese ja selbst mit dem Hausgeld.
Insofern müsste ich die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters ja als Einnahme angeben, kann dafür aber die nicht-umlagefähigen sowie die umlagefähigen Kosten jeweils absetzen weil ich sie mit dem Hausgeld bezahle, oder?
Das dürfte ja im Endeffekt dafür sorgen, dass ich nur die Kaltmiete versteuern muss, und nicht die Warmmiete.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und Antworten!