Testament

  • Hallo Zusammen ,


    Kurz zu meinem Anliegen :


    Wer kann mich optimal beraten in Sachen Erbaufteilung zu wem gehe ich da ?

    Für den Fall Gott bewahre mir würde etwas passieren.


    2 Häuser , Laufender Kredit , Lebensversicherung, Risikolebensversicherung


    Keine Frau , keine Kinder noch da Eltern , Schwester , Oma und sonstige.


    Danke schonmal vorab.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wer kann mich optimal beraten in Sachen Erbaufteilung zu wem gehe ich da?

    Für den Fall Gott bewahre mir würde etwas passieren.

    Zu diesem Zweck gehst Du zu einem Rechtsanwalt für Erbrecht, wohlgemerkt nicht zu einem Notar. Der kommt hinterher.

  • Das kannst du so machen, wie von Achim vorgeschlagen; das ist aber die teuerste Lösung. Du bezahlst dann sowohl den Anwalt als auch den Notar. Beim Notar wird es keinen Cent billiger, wenn nicht der Notar, sondern der Rechtsanwalt den Entwurf erstellt. Beim Notar ist in der Beurkungsgebühr die Beratung und der Entwurf des Testaments inklusive. Gerade wenn Du in einem Bundesland lebst, in dem es keine Anwaltsnotare gibt, müsste (fast) jeder Notar ausreichend Erfahrung haben, um dich sachgerecht beraten zu können.

  • Und ich würde davon ausgehen, dass das der durchschnittliche Notar besser hinbekommt als der durchschnittliche Rechtsanwalt. Es hängt natürlich immer an der konkreten Auswahl des Beraters. Aber gerade für die meisten Nur-Notare (in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland (nicht Westfalen), Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Gebiet

    der ehemaligen DDR (ohne Berlin)) gehört die Testamentsberatung zum ganz regelmäßigen Geschäft, so dass ich mich da wohler fühlen würde als bei den meisten Rechtsanwälten.


    Das Anliegen des Thread-Erstellers klingt zumindest nach den bisherigen Infos rechtlich nicht so kompliziert. Wer in dieser Konstellation, in der es keinen ganz naheliegenden Erben gibt, erben soll, muss er unabhängig vom Berater selbst entscheiden.

  • nachlassbayern.de
    Sie befassen sich mit dem Gedanken Ihr Vermögen zu vererben? Und Sie wissen nicht genau, worauf Sie achten sollten? Sie erwägen die Einrichtung einer…
    www.youtube.com


    Schau Dir die Videos mal an, Herr von Malsen arbeitet das schwierige Thema für Laien gut auf und gibt dann auch Tips wohin man gehen sollte und in welche Fällen ein selbstgeschriebenes Testament sinnvoll ist.


    Aber als erstes solltest Du Dir überhaupt klar machen, wem Du etwas vererben möchtest. Deine Eltern dürften sogar noch pflichtteilsberechtigt sein, wenn Du keine Nachkömmlinge hast.

  • Da fragt man sich für was die Risikolebensversicherung ist….

    Wahrscheinlich wollte die finanzierende Bank, dass der TE eine Risikolebensversicherung abschließt.


    Aber wichtig zu wissen: die Lebensversicherung und die Risikolebensversicherung haben nichts mit dem Testament zu tun. Wer das Geld daraus erhält richtet sich allein nach der Vereinbarung mit der Versicherung.

  • Hallo zusammen,

    hier mal ein erster Einstieg:

    Erbrecht - Regelungen & Aufgaben des Nachlassgerichts
    Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines verstorbenen Menschen bekommt. Welche Aufgaben das Nachlassgericht übernimmt, erfährst Du hier.
    www.finanztip.de

    Hier finde Sie gute Möglichkeiten.

    Die weiteren Beiträge sind ebenso hilfreich.

    Ihr Vermögen ist übersichtlich die Verteilung können Sie eher selbst gut hinbekommen.

    Besonders wenn nichts strittig ist.

    -Prüfen Sie auch ob ein Verkauf proforma günstiger ist.

    (Die Erben kaufen es Ihnen ab und Sie erstatten den Kaufpreis dann).

    Siehe Abschreibungsmöglichkeit.

    -Vermachen vor Vererben

    - Supertestament als eine „Erweiterung“ zum Berlinertestamen.

    Viel Erfolg.

    LG

  • Ein Bot der die Leute mit „Sie“ anspricht ? Und dann dieses Gestöpsel mit „Erben kaufen es Ihnen ab“….


    Falsch programmiert oder was ? Erbe ist man nach dem Exitus des Erblassers !!!


    Leute, geht’s noch ?

  • Gemeint sind die zukünftigen Erben.

    Bei einer vermieteten Immobilie ist das Verkaufen gegen Verkäuferdarlehen oft geschickter, als das Schenken/Vererben (AfA, Erbschaftssteuer).


    Ob das für den TE relevant ist, lässt sich aus der kurzen Frage nicht erkennen. Eine konkrete Frage zu Gestaltungsmöglichkeiten ist nicht gekommen. Je detaillierter eine Frage ist, desto besser lässt sie sich beantworten. Anderenfalls kommen Spekulationen.

  • Aber wichtig zu wissen: die Lebensversicherung und die Risikolebensversicherung haben nichts mit dem Testament zu tun. Wer das Geld daraus erhält richtet sich allein nach der Vereinbarung mit der Versicherung.

    Allerdings spielt es wegen der Erbschaftssteuer durchaus eine Rolle, da er Vertragsnehmer und Versicherter ist, müssen die Erbe darauf Erbschaftsteuer zahlen (sofern die maßgeblcihen Freibeträge überschritten werden)

  • Das kannst du so machen, wie von Achim vorgeschlagen; das ist aber die teuerste Lösung. Du bezahlst dann sowohl den Anwalt als auch den Notar. Beim Notar wird es keinen Cent billiger, wenn nicht der Notar, sondern der Rechtsanwalt den Entwurf erstellt. Beim Notar ist in der Beurkungsgebühr die Beratung und der Entwurf des Testaments inklusive. Gerade wenn Du in einem Bundesland lebst, in dem es keine Anwaltsnotare gibt, müsste (fast) jeder Notar ausreichend Erfahrung haben, um dich sachgerecht beraten zu können.

    Notar ist ja aber doch nicht Pflicht? Ein Testament kann auch vom Fachanwalt im Testamentsregister hinterlegt werden.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Und ich würde davon ausgehen, dass das der durchschnittliche Notar besser hinbekommt als der durchschnittliche Rechtsanwalt.

    Ein Fachanwalt für Erbrecht ist ja aber kein normaler RA, sondern muss sich auf diesem Gebiet regelmäßig fortbilden und auch Fälle nachweisen. Von daher ist da durchaus mehr Erfahrung da als bei einem Notar, der das quasi nebenher macht.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Notar ist ja aber doch nicht Pflicht? Ein Testament kann auch vom Fachanwalt im Testamentsregister hinterlegt werden.

    Korrekt. Gerade bei etwas höherem Vermögens ist ein Rechtsanwalt der bspw. nach Stunden abrechnet auch deutlich günstiger als ein Notar. Das Testament kann man dann handschriftlich verfasst beim Amtsgericht bzw. zentralen Testamentsregister hinterlegen.

  • Was stellst Du Dir denn vor wie Du vererben möchtest? Ist es überhaupt kompliziert?

  • Notar ist ja aber doch nicht Pflicht? Ein Testament kann auch vom Fachanwalt im Testamentsregister hinterlegt werden.

    Die Alternative zum notariellen Testament ist das privatschriftliche Testament, das man zwingend vollständig handschriftlich abfassen muss. Man kann es selbst beim Nachlassgericht (Teil des Amtsgerichts) hinterlegen (Gebühr EUR 75). Es wird dann im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert (Gebühr EUR 18), damit es nach dem Tod sicher aufgefunden wird.


    Gerade bei etwas höherem Vermögens ist ein Rechtsanwalt der bspw. nach Stunden abrechnet auch deutlich günstiger als ein Notar

    Richtig ist, dass die Beurkundungsgebühren des Notar abhängig sind vom Vermögen des Testierenden zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung und bei Einzeltestamenten zwischen EUR 60 (bei Vermögen unter EUR 7.000) und EUR 26.585 (bei Vermögen über EUR 60.000.000) - jeweils netto - liegen. Die genaue Gebühr kann man mit dem folgenden Rechner ermitteln: https://www.notar.de/themen/notarkosten/gebuehrenrechner (Gebührensatz bei Einzeltestamenten 1,0).

    Weniger bekannt ist, dass ein notarielles Testament häufig dann im Saldo günstiger ist als ein privatschriftliches Testament (selbst wenn man dafür keinen Berater konsultiert hat), wenn mindestens eine Immobilie zum Vermögen gehört. Dann sparen sich die Erben in der Regel den Erbschein, der fast doppelt so teuer ist wie das notarielle (Einzel-)Testament (bei gleichem Wert). Bei gemeinschaftlichen Testamenten wird die Rechnung etwas komplizierter.

  • Das mit dem Erbschein ist eine bekannte Angelegenheit.

    Mit einem notariellen Testament übernimmt der spätere Erblasser dieses auch noch frühzeitig auf seine Kappe.

    Wenn dies allerdings der einzige Grund sein sollte, ist es eigentlich nicht nötig.

    Denn ein handschriftlich hinterlegtes Testament kann natürlich auch einfacher ausgetauscht werden.

    Und die Kosten für den Erbschein sollen dann eben die glücklichen Erben tragen.

  • Weniger bekannt ist, dass ein notarielles Testament häufig dann im Saldo günstiger ist als ein privatschriftliches Testament (selbst wenn man dafür keinen Berater konsultiert hat), wenn mindestens eine Immobilie zum Vermögen gehört. Dann sparen sich die Erben in der Regel den Erbschein, der fast doppelt so teuer ist wie das notarielle (Einzel-)Testament (bei gleichem Wert). Bei gemeinschaftlichen Testamenten wird die Rechnung etwas komplizierter.

    Guter Hinweis. Wobei man natürlich beachten muss, dass die Notargebühren heute vom Erblasser gezahlt werden müssen, der Erbschein hingegen später von den Erben 8)


    ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass es ohne Erbschein sehr anstrengend sein kann. Gerade bei Banken und Versicherungen. Das ist immer deren erste Frage...

    Wie läuft das denn in einem solchen Fall ab, also bei notariellem Testament ohne zusätzlichen Erbschein. Wie weist man denn dann den Anspruch nach?