Grundsteuer 2025 Rheinland-Pfalz
Ich habe gegenüber den vorausgegangen Messbescheiden etc. des Finanzamts
allesamt Einspruch eingelegt und das Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragt.
Das Einspruchverfahren richtet sich alleinig gegenüber der Verfassungsmäßigkeit.
Das Finanzamt hat bisher keine abschließende Entscheidung mir gegenüber getroffen.
Der jetzt mir zugestellte Grundsteuerbescheid der Stadt ist in seiner reinen Hebesatz/Berechnung richtig
und soll dahingehend nicht angegrifffen werden.
Es geht auch hier rein um die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit.
Frage:
Ist bei diesem Sachverhalt und zur Wahrung meiner Rechte,
es rechtlich zusätzlich notwendig, nun auch bei der Stadt Widerspruch gegenüber dem
Grundsteuerbescheid 2025 einzulegen (auch Ruhen des Verfahrens)?
oder ist das wegen des Einspruchs beim Finanzamt nicht erforderlich?