Newsletter vom 17.01.2025: Grundsteuerbescheid ist da: Was kannst Du noch machen?

  • Grundsteuer 2025 Rheinland-Pfalz

    Ich habe gegenüber den vorausgegangen Messbescheiden etc. des Finanzamts

    allesamt Einspruch eingelegt und das Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragt.

    Das Einspruchverfahren richtet sich alleinig gegenüber der Verfassungsmäßigkeit.

    Das Finanzamt hat bisher keine abschließende Entscheidung mir gegenüber getroffen.

    Der jetzt mir zugestellte Grundsteuerbescheid der Stadt ist in seiner reinen Hebesatz/Berechnung richtig

    und soll dahingehend nicht angegrifffen werden.

    Es geht auch hier rein um die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit.


    Frage:

    Ist bei diesem Sachverhalt und zur Wahrung meiner Rechte,

    es rechtlich zusätzlich notwendig, nun auch bei der Stadt Widerspruch gegenüber dem

    Grundsteuerbescheid 2025 einzulegen (auch Ruhen des Verfahrens)?

    oder ist das wegen des Einspruchs beim Finanzamt nicht erforderlich?

  • Elena H.

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