Rentenzusatzversicherung Rückkaufswert versteuern ?

  • Hallo,


    mein Name ist Andreas ich bin 34 Jahre alt und komme aus dem Landkreis Starnberg.


    Ich habe mich hier angemeldet da mir leider niemand so richtig weiter helfen konnte, und jeder irgendwie etwas anderes sagt, und im WWW findet man auch keine eindeutige Antwort.


    Ich habe seit 2018 eine Private Rentenzusatzversicherung bei der AXA am laufen die ich jetzt gerne komplett Rückkaufen und kündigen möchte, oder evtl. eine Geldbetrags Entnahme tätigen.


    Der Rückkaufswert beläuft sich auf ca. 5.080€ und die Entnahme wäre bei ca. 4.500€


    Ich habe in diesen 6 Jahren um einiges mehr eingezahlt, grob geschätzt über 6.000€ (genaue Auflistung bekomme ich noch, kann aber noch 2-3 Wochen dauern.)


    Ich würde gerne wissen ob irgendwie noch auf den Rückkaufswert Steuern vom Finanzamt anfallen ?


    Laut meinem Versicherungsvertreter fallen keine Steuern an, da ich um einiges mehr eingezahlt habe als was ich raus bekommen würde. (Keine Kapitalerträge vorhanden...)


    Laut 2 verschiedenen Beratern bei der AXA Hotline, könnte es aber schon sein das Steuern anfallen, und im Internet liest man auch teils das Negativ (Erträge ?.) versteuert werden müssen.


    Mein Cousin der Bankkaufmann ist, meinte auch das es durchaus sein kann das Steuern anfallen, er meinte es kommt immer auf die individuellen Gegebenheiten drauf an, und um was es sich ganz genau für eine Art von Versicherung handelt.


    Ich hoffe Ihr könnt mir endlich Licht ins Dunkle bringen :)


    Ich bedanke mich schon mal im vorraus :)



    Mit freundlichen Grüßen, Andreas

  • Matthias P

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo erstmal und Herzlich Willkommen im FT-Forum,

    spielt es bei der Summe wirklich eine Rolle für Dich ob Steuern anfallen?


    In Kurzform:

    Wenn es eine rein private RV ohne Förderung ist, also eine Versicherung, die Du rein aus Deinem Nettogehalt gezahlt hast, dann fallen keine Steuern an, da Du damit keinen Gewinn erzielt hast.


    Ist die Versicherung irgendwie steuerlich gefördert worden (z.B. Direktversicherung per Bruttolohnumwandlung), musst Du natürlich bei Kündigung die steuerliche Förderung zurückzahlen. Typischer Fall wäre z.B. ein sog. Riester-Rentenvertrag, die staatlich gefördert wird.

    Nur Du weißt, was Du da bei der AXA genau abgeschlossen hast!

  • Hallo,


    Danke für Deine Hilfe und das nette Willkommen. Es ist eine nur von meinem Nettogehalt bezahlte Renten Zusatzversicherung ohne irgend eine Förderung.


    Habe heute mal nachgesehen, es handelt sich um eine auf Fonds basierte Versicherung.


    Ich bitte um weitere Informationen, da es ja auch was ich gelesen habe, einen Unterschied macht weil sie nach 2005 abgeschlossen wurde, und auch etwas wegen 12 Jahre Laufzeit...



    Grüße, Andreas

  • Ich bitte um weitere Informationen, da es ja auch was ich gelesen habe, einen Unterschied macht weil sie nach 2005 abgeschlossen wurde, und auch etwas wegen 12 Jahre Laufzeit...

    Hier solltest Du Alles notwendige finden.

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    www.finanztip.de

  • Hallo,


    Danke für den Link, habe grob darüber gelesen, aber zu meinem konkretem Fall nichts gefunden.


    Hatte im Internet nur mal was gelesen das der Differenzbetrag (eingezahlt minus was ausgezahlt wird mit 25% versteuert wird.


    Aber wie rechnet man da, weil es macht ja einen Unterschied ob ich rechne (Auszahlbetrag - eingezahlte Beträge.)


    oder, (Eingezahlte Beträge - Auszahlbetrag.)


    Da kommt ja entweder ein Plus oder Minus Betrag raus.


    Die komplette Auszahl Summe wird aber nicht mit 25% versteuert ? (wäre meiner Meinung nach ja wahnsinn, aber bei unserem Staat würde mich nichts mehr wundern 😅.)


    Grüße, Andreas

  • Die komplette Auszahl Summe wird aber nicht mit 25% versteuert ? (wäre meiner Meinung nach ja wahnsinn, aber bei unserem Staat würde mich nichts mehr wundern 😅.)


    Grüße, Andreas


    Mein Lieber Andreas,

    nur der Kapitalertrag (also Gewinn) wird versteuert mit 25 % (+ Soli + Kirchensteuer), nicht der Auszahlbetrag. Hast du keinen Gewinn, gibt es in der Regel auch nichts zu versteuern.

  • Hallo,


    entschuldigung für die späte Rückmeldung, ich habe mich jetzt erstmal für einen Teilrückkauf entschieden.


    Werde zu diesem Thema wahrscheinlich in Kürze nochmal ein neues Thema eröffnen, da mir bisschen was komisch vorkommt.



    Vielen Dank nochmal für eure Hilfe.


    Grüße, Andreas