PKV in DE + außereuropäisches Ausland = ???

  • Sehr fundierter Artikel, wirklich gut gemacht!


    Ein Detail fehlt mir, das konnte mir bisher kein Mensch sagen:

    • man war in DE noch nie in der GKV versichert, weil seit Tag #1 des Arbeitslebens von der versicherungspflicht befreit
    • man ging eines Tages in die Schweiz, hat dort jetzt eine gesetzliche Pflichtversicherung
    • die deutsche PKV existiert aber zusätzlich nach wie vor (=man könnte ja eines Tages doch noch nach DE zurückkehren)

    => Wie sähe da die Stituation aus, wenn man nun die deutsche PKV kündigen- und irgendwann später doch noch nach DE zurückginge?


    (Die Antwort der mal versuchsweise angefragten AOK war ein (im Tonfall übrigens recht unfreundlich gehaltenes..) 'wir nehmen niemanden in die GKV auf, der dort noch nie drin war'. Aber das kann ich kaum glauben, denn wenn ich z.B. als gebürtiger Amerikaner nach DE zöge, müsste mich die GKV ja auch aufnehmen, selbst wenn ich in der USA immer schon privat versichert war?)

  • Aber das kann ich kaum glauben, denn wenn ich z.B. als gebürtiger Amerikaner nach DE zöge, müsste mich die GKV ja auch aufnehmen, selbst wenn ich in der USA immer schon privat versichert war


    Das stimmt so nicht. Die GKV muss Sie nur aufnehmen, wenn Sie pflichtversichert sind.


    Für alle freiwilligen Mitgliedschaften muss ein Beitrittsrecht vorliegen. Dies ist in § 9 SGB V definiert.
    In Ihrem Fall hat die AOK Recht. Sie hätten kein Beitrittsrecht.


    Wenn Ihr Gehalt allerdings unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen würde, sähe es anders aus. Die gilt zumindest bis zu Ihrem 55. Lebensjahr.