Zuschläge bei monatlicher Beitragszahlung

  • Guten Abend allerseits,

    ich habe eine dringende Frage zum Thema Beiträge bei Kapital- und Lebensversicherung. Ich habe Ende 2000 insgesamt 2 Verträge bei einer Geschäftsstelle der Provinzial abgeschlossen. Hierzu wurde im Jahre 2000 bis einschließlich 2015 einen monatlichen Beitrag abgebucht. In der Beratung wurde ich nicht darauf hingewiesen und in den Unterlagen war leider keinen Vermerk dass es sich hier um einen versteckten Kredit/ Zuschlag handelt.

    Hierzu gab es Urteile und Co., dass man sich die zu viel bezahlten Beiträge zurückholen kann. Wie sieht zur Zeit die Lage aus? Habe ich Chancen, für diese 15 Jahre eine Erstattung zu bekommen? Irgendwann in 2015 habe ich, aus eigener Initiative die Zahlungen auf jährliche Zahlung umgestellt. Bei der Neuberechnung konnte man erkennen, dass der Jahreswert sich reduziert hat. Wie sieht die Situation hier aus? Gibt es aktuell Wege, dass der Versicherte selbst dies zurückfordern kann und dies nicht über eine Anwaltskanzlei laufen muss.

    Freundliche Grüße.

    Simona

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Guten Abend allerseits,

    ich habe eine dringende Frage zum Thema Beiträge bei Kapital- und Lebensversicherung. Ich habe Ende 2000 insgesamt 2 Verträge bei einer Geschäftsstelle der Provinzial abgeschlossen. Hierzu wurde im Jahre 2000 bis einschließlich 2015 einen monatlichen Beitrag abgebucht. In der Beratung wurde ich nicht darauf hingewiesen und in den Unterlagen war leider keinen Vermerk dass es sich hier um einen versteckten Kredit/ Zuschlag handelt.

    Hierzu gab es Urteile und Co., dass man sich die zu viel bezahlten Beiträge zurückholen kann. Wie sieht zur Zeit die Lage aus? Habe ich Chancen, für diese 15 Jahre eine Erstattung zu bekommen? Irgendwann in 2015 habe ich, aus eigener Initiative die Zahlungen auf jährliche Zahlung umgestellt. Bei der Neuberechnung konnte man erkennen, dass der Jahreswert sich reduziert hat. Wie sieht die Situation hier aus? Gibt es aktuell Wege, dass der Versicherte selbst dies zurückfordern kann und dies nicht über eine Anwaltskanzlei laufen muss.

    Freundliche Grüße.

    Simona

    Hallo.


    Urteile in der Richtung sind mir nicht bekannt, daher wage ich keine Aussage zu den Erfolgsaussichten einer eventuellen Rückforderung.


    Vielleicht können die hier helfen:

    Versicherungsbeiträge: jährlich oder monatlich zahlen? | Verbraucherzentrale Hamburg


    Aber wie kann ein Sachverhalt, der vor 10 Jahren aufgefallen ist, heute dringlich sein? :/

  • Guten Abend allerseits,

    ich habe eine dringende Frage zum Thema Beiträge bei Kapital- und Lebensversicherung. Ich habe Ende 2000 insgesamt 2 Verträge bei einer Geschäftsstelle der Provinzial abgeschlossen. Hierzu wurde im Jahre 2000 bis einschließlich 2015 einen monatlichen Beitrag abgebucht. In der Beratung wurde ich nicht darauf hingewiesen und in den Unterlagen war leider keinen Vermerk dass es sich hier um einen versteckten Kredit/ Zuschlag handelt.

    Ich kenne lediglich, dass man z.B. bei Sachversicherungen (Hausrat - KFZ - oder auch Unfallversicherungen etc.) einen Zuschlag bezahlt, wenn man anstatt des Jahresbeitrages einen Monats- oder vierteljährlichen Beitrag zahlt. Dieser Zuschlag steht auch deutlich in jedem Versicherungsantrag.


    Bei kapitalbildenden Versicherungen, wie du sie erwähnst (Lebensversicherung - Rentenversicherung, etc.) ist mir nicht bekannt, dass ein Jahresbeitrag günstiger sein soll, als wenn man eine monatliche Rate vereinbart. In diesem Fall müssten ja auch sämtliche Zahlungen für die betriebliche Altersvorsorge, Riester etc. davon betroffen sein.

    Kannst du das bitte einmal näher beschreiben, wo da auf einen Zuschlag bei diesen Versicherungsverträgen hingewiesen wird.

    Danke.

  • Mir sind auch keine Urteile bekannt.


    Dass es auf Jahres(voraus)zahlungen oft ein paar Prozent Rabatt gibt, ist allerdings wohl nicht nur im Versicherungsgewerbe üblich, sondern evtl. sogar Allgemeinwissen.


    Selbst wenn es Urteile geben sollte, die solche Rabatte auch für Monatsbeiträge fordern, stellt sich nach über zehn Jahren Kenntnis vermutlich die Frage der Verjährung.

  • Die hier anstehenden Verträge stammen aus dem Jahr 2000, also lange vor dem Abstieg ins Zinstal der Tränen aus Sparer- und z.T. Anlegersicht. Damals waren auch in der LV Skonti von z. B. 5 % bei Jahresvoraus- statt monatlicher Zahlung üblich.


    Auf der langen Talsohle war es natürlich lukrativ, diese Skonti zu nutzen statt das Geld auf Konten herumliegen zu lassen, dürfte ja auch heute noch so sein. Auch dem TE ist der Groschen ja schließlich gefallen, wenn auch erst recht spät im Jahr 2015.


    Warum er es erst jetzt, weitere 10 Jahre später, plötzlich so dringlich sieht? Vielleicht weil ihm einer das so empfohlen hat? Aber eine reelle Chance auf Nacherstattung kann ich nicht erkennen.


    Den verlorenen Skonti noch weitere ca. 80 € für die eventuelle Expertise einer VZ anzuhängen? Kann man machen, aber ich würde es in dem Fall lassen.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Sehr geehrtes Team,

    vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldungen und Informationen/ Bemerkungen. Der Hintergrund warum bisher nichts geschah, ist, das nach der Umstellung auf jährliche Zahlung einiges in unserem Leben passiert. Nach dem Gespräch bei der Versicherung machte ich einen Termin bei der VZ, den ich dann aber zügig absagen musste, denn da war ich plötzlich sehr krank, na gut, dem Tod von der Schippe gesprungen, denn noch mit erhebliche Spätfolgen. Als ich dann einigermaßen wieder auf den Beinen war, verstarb mein Mann. Es gab also nich die notwendigen Möglichkeiten , sich das tatsächlich genauer anzusehen und vorzugehen

    Erst als nun jetzt alle Dinge nochmal durchgeschaut und neu sortiert wurden (in der Zwischenzeit ist ja mein Mann vor 4 Jahren verstorben, dann meine Mutter) schaut man nach, was ist zu regeln und was hätte man eventuell noch sonst klären müssen, in der Zeit, wo das Schicksal einfach ein bisschen zu oft hier zugeschlagen hat. Ich will auf keine Tränendrüse drücken, sondern nur etwas Sicht rein einbringen, denn selbst ich würde mich auch fragen, warum ist denn in den letzten zehn Jahren nichts passiert.

    Erstaunlich war ja, dass nach der Neuberechnung tatsächlich die Jahreswerte sich reduziert haben. Als ich die Beraterin darauf ansprach, sagte sie, sie müssen wissen, was sie daraus machen. Sie sei nicht für solche Fälle zuständig. Und dann passiert leider nichts, denn da hatte ich tatsächlich wichtigeres zu tun.


    In den ganzen Unterlagen ist kein Hinweis auf zusätzlichen Kosten monatliche Zahlungen.

    Hätte ich seinerzeit den Hinweis bekommen, dass ich 3-5 % Aufschlag zahlen muss, für eine monatliche Zahlung, hätte ich direkt eine jährliche Zahlung unternommen.


    Freue mich auf eventuell weitere Infos.Grüße.