Rentenkürzung der Ehefrau durch Auszahlung der Direktversicherung vor 3 Jahren

  • Guten Morgen,

    meine Frau hat den Rentenbescheid für 2025 bekommen. Darin wurde die bisher gewährte Zulage gestrichen, da zur Berechnung unser Einkommen aus 2022 herangezogen wird. In dem Jahr habe ich mir die Direktversicherung (von 1984) auszahlen lassen (was man hat, das hat man).

    Das wurde mit unseren Renten als komplettes Einkommen 2022 an die Rentenversicherung gemeldet, sodass die Berechnung nun falsch ist. Ein Widerspruch wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Zahlen vom Finanzamt gemeldet wurden.


    Gibt es nun eine Möglichkeit, auf die Änderung der Berechnung zu bestehen, z.B. die ESt von 2023 her zu nehmen für die Berechnung der Rente ? Muss das Finanzamt die Meldung korrigieren, wenn ich darum bitte?

  • Hallo.


    Der Grundrentenzuschlag für das Jahr 2025 wird anhand der Steuerdaten aus 2022 berechnet. Sollte der Steuerbescheid für 2022 bereits rechtskräftig sein, dann ist der Zug hier abgefahren. Dann gibt es in 2025 nur die selbst erwirtschaftete Rente ohne den Grundrentenzuschlag. Für das Jahr 2026 wird dann auf die Steuerdaten aus 2023 zurückgegriffen und der Zuschlag kann wieder gezahlt werden.

  • Vielen Dank für eine Antwort. :thumbup:

    Gibt es nicht einen Weg, das Einkommen für 2025 anhand der Est2023 zu belegen und daraufhin die Berechnung zu ändern?

    Das ist doch total unlogisch, wenn wir nun bestraft werden, dass ich mich um meine Altersversorgung gut gekümmert habe.

    Steckt da vielleicht System hinter, um wieder den Leuten das Geld vorzuenthalten, was ihnen zusteht ?? :(


    Bei BaföG Anträgen gibt es ein Formular (formblatt7), mit dem man als Eltern Änderungen im Einkommen auf dem darauffolgenden Jahr erklären kann. Damit wird das Folgejahr zur Berechnung des BaföG herangezogen. Da geht es doch auch :)

  • Der kreative Umgang mit den Wörtern "bestraft" und "Anspruch" verleitet mich zu der Annahme, dass ich mich an diesem Austausch nicht mehr beteiligen will.


    Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht sind kostenfrei und kosten nicht meine Zeit.

  • Was ist daran verwerflich, wenn ich versteuertes Geld für meine Altersversorgung angelegt habe, im Nachgang noch die Sozialversicherung über 10 Jahre bezahle, und daher keine Nachteile haben möchte?

    Die Diskussion über die letzten und zukünftigen Regierungen möchte ich hier nicht lostreten,

    aber wenn sich der ein oder andere Bürger benachteiligt fühlt, kann er das doch kund tun, oder?


    Aber danke für deine aufmunternden Worte.....

  • Naja Regierung hin oder her, es gibt eine gesetzliche Grundlage, auf die sich diese Regelung bezieht, an diese muss sich der zuständige Mitarbeiter halten. Ohne Frage ist das für euch unbefriedigend und kostet Geld und Nerven, allerdings kann man nur versuchen Möglichkeiten zu finden, die in dem gesetzlichen Rahmen möglich sind. Mir fällt da die Verbraucherzentrale ein, hier könnte man für einen kleinen Taler eine Auskunft bekommen, eine anwaltliche Beratung wäre auch möglich, allerdings dann, ohne Rechtsschutzversicherung, erheblich teurer. Ich wünsche euch viel Erfolg!

  • Das ist doch total unlogisch, wenn wir nun bestraft werden, dass ich mich um meine Altersversorgung gut gekümmert habe.

    Steckt da vielleicht System hinter, um wieder den Leuten das Geld vorzuenthalten, was ihnen zusteht ?? :(

    Geltendes Recht:

    Wer "viel" Einkommen hat bekommt keinen Grundrentenzuschlag.

    Ich habe mich zeitlebens um ein gutes Einkommen gekümmert. Ich bekomme keinen Grundrentenzuschlag. - Ist das gerecht?

    Nach deiner Logik sollte also jeder einen Grundrentenzuschlag bekommen, egal was er/sie als Einkommen hat? - Das ist unlogisch.

  • Geltendes Recht:

    Wer "viel" Einkommen hat bekommt keinen Grundrentenzuschlag.

    Ich habe mich zeitlebens um ein gutes Einkommen gekümmert. Ich bekomme keinen Grundrentenzuschlag. - Ist das gerecht?

    Nach deiner Logik sollte also jeder einen Grundrentenzuschlag bekommen, egal was er/sie als Einkommen hat? - Das ist unlogisch.

    Jetzt habe ich das System verstanden :)

  • Was ist daran verwerflich, wenn ich versteuertes Geld für meine Altersversorgung angelegt habe, im Nachgang noch die Sozialversicherung über 10 Jahre bezahle, und daher keine Nachteile haben möchte?

    Ist das denn so? Ich habe das aus Deinem Threadstarterposting nicht herausgelesen. Mein Stand der Information ist, daß wenn man versteuertes Geld in seine Altersversorgung steckt, von der Auszahlung keine Sozialversicherung (gemeint ist vermutlich: Kranken- und Pflegeversicherung) bezahlen muß.


    Im Threadstarterposting ging es aber doch eigentlich darum, daß Deine Frau eine mir unbekannte Zulage gestrichen bekommen habe.


    Ich blicke gerade nicht durch, worum es Dir überhaupt geht.

  • Geltendes Recht:

    Wer "viel" Einkommen hat bekommt keinen Grundrentenzuschlag.

    Ich habe mich zeitlebens um ein gutes Einkommen gekümmert. Ich bekomme keinen Grundrentenzuschlag. - Ist das gerecht?

    Nach deiner Logik sollte also jeder einen Grundrentenzuschlag bekommen, egal was er/sie als Einkommen hat? - Das ist unlogisch.

    Es kommt evtl. unklar rüber... Ich habe so viel verdient, dass meine Frau sich um die Kinder kümmern konnte und ich fürs Alter eine Direktversicherung und die bAV angespart habe.

    Alles ok. Da meine Frau eine geringere Rente dadurch hat, bekam sie einen Zuschlag, der jetzt entfällt, weil ich meine Altersvorsorge auszahlen lassen habe.

    Da die Altersvorsorge kein ständiges Einkommen ist, kann man das nicht für die Berechnung des Einkommens 2025 hernehmen. Daher sollte das richtige Einkommen gewertet werden, um wieder die Zulage zu bekommen. Das ist m.E. das Einkommen von 2023, das auch 2024 und 2025 so sein wird.

  • Deine Anspruchshaltung in allen Ehren, aber der sog. "Grundrentenzuschlag" zur gesetzlichen Rente ist eine reine Fürsorgeleistung für bedürftige Renterinnen und Rentner, der aus Steuermitteln bezahlt wird.


    Deine Frau hat dafür keine Beiträge geleistet.


    Wenn Ihr nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht, nicht mehr oder vorübergehend nicht mehr bedürftig seid, entfällt er ganz oder teilweise. Wenn Ihr künftig wieder bedürftig seid, erhaltet Ihr ihn ggf. wieder.

  • Deine Frau hat dafür keine Beiträge geleistet.

    Doch, hat Sie. 35 Jahre Beitragszeiten - daher die Zulage für Langversicherte. Da sind natürlich auch die Kindererziehungszeiten mit drin und die Rente ist geringer als bei VOllzeitbeschäftigten. Als Alleinstehende hätte sie es jetzt schwer, ob mit oder ohne Zuschlag.

    Aber ich bin ja noch da :)

    Habe mich durch die Berechnungsgrundlagen gekämpft und ersatzweise mit den Daten von 2023 durchgerechnet, auch damit gibt es keine Zulage. Da müsste meine Rente wesentlich geringer ausfallen. Wir sind nicht bedürftig im Sinne der Verordnung. Alles gut.