Eine Bekannte, in Deutschland gemeldet, reist sehr viel und hält sich gelegentlich mehrere Monate in einem anderen Land auf.
Von diesem Land aus bereist sie auch Nachbarländer.
Sie hat eine ganzjährige Reiserücktritts- und Abbruchsversicherung (1.000 €) beim ADAC, die weltweit gilt, und fragt sich,
ob die versicherte Reise immer in Deutschland beginnen muss und ob der Rückflug nach mehreren Wochen oder gar Monaten, der erst während des Auslandaufenthalts gebucht wird, eine versicherte Reise (für sich) ist.
Ebenso eine während des Aufenthalts im Ausland gebuchte Reise mit Hin- und Rückflug und Buchung einer Unterkunft in ein Nachbarland oder wohin auch immer.
berghaus 26.02.25