Ganzjährige Reiserücktritts- und Abbruchsversicherung bei längerem Auslandsaufenthalt

  • Eine Bekannte, in Deutschland gemeldet, reist sehr viel und hält sich gelegentlich mehrere Monate in einem anderen Land auf.

    Von diesem Land aus bereist sie auch Nachbarländer.

    Sie hat eine ganzjährige Reiserücktritts- und Abbruchsversicherung (1.000 €) beim ADAC, die weltweit gilt, und fragt sich,
    ob die versicherte Reise immer in Deutschland beginnen muss und ob der Rückflug nach mehreren Wochen oder gar Monaten, der erst während des Auslandaufenthalts gebucht wird, eine versicherte Reise (für sich) ist.


    Ebenso eine während des Aufenthalts im Ausland gebuchte Reise mit Hin- und Rückflug und Buchung einer Unterkunft in ein Nachbarland oder wohin auch immer.

    berghaus 26.02.25

  • Mein laienhaftes Verständnis ist, dass eine Reise mit der Abreise am Heimatort beginnt und mit der Ankunft an diesem wieder endet. Allerdings ist für mich bei dieser Konstellation fraglich, ob die Reiseabbruchveraucherung tatsächlich greift, wenn bei Abreise gar kein Rückflug gebucht war.

    Außerdem finde ich die Versicherungssumme sehr niedrig bei diesen Reisegewohnheiten. Die sollte auf jeden Fall noch einmal geprüft werden.


    Das ganze Konstrukt ist aber schon sehr speziell und sollte unbedingt mit der Versicherung geklärt werden.

  • Mein laienhaftes Verständnis ist, dass eine Reise mit der Abreise am Heimatort beginnt und mit der Ankunft an diesem wieder endet. Allerdings ist für mich bei dieser Konstellation fraglich, ob die Reiseabbruchveraucherung tatsächlich greift, wenn bei Abreise gar kein Rückflug gebucht war.

    So empfindet es mein laienhaftes Bauchgefühl ebenfalls. Man kann nur etwas abbrechen, was vorher bereits ein definiertes (reguläres) Ende hatte. Soll heißen, eine bereits gebuchte und nicht mehr kostenfrei stornierbare Leistung kann wegen eines Versicherungsfalls nicht wie geplant angetreten werden.


    Liegt der Fall so, wie von Berghaus geschildert, "riecht" es ein bisschen nach einem Konstrukt, welches einen Rückflug auf Kosten der Versicherung "ausspucken" soll. So könnte es zumindest die Versicherungsgesellschaft sehen ... Wenn ich gar keinen Rückflug habe und aufgrund einer Erkrankung früher als gewollt nach Hause fliegen muss, ist mir ja kein finanzieller Schaden entstanden.

  • Hallo berghaus,


    wie schon von einigen Foristen geschrieben, verbindliche Antworten ergeben das Studium der konkreten Versicherungsbedingungen und bei Unklarheiten Anfragen und Antworten in Textform der Versicherungsgesellschaft (Telefonate mit der Hotline sind für solche Fälle sinnlos.)


    Wenn ich mir allerdings die Musterbedingungen des GDV für Jahresversicherungen ansehe, beginnt und endet jede Reise am im Versicherungsvertrag festgehaltenen Wohnort und hat auch eine Maximaldauer.


    Gruß Pumphut

  • Danke Pumphut,


    das ist doch schon mal eine klare Antwort.


    Man weiß ja (als Laie) beim Studium der Versicherungsbedingungen gar nicht, wonach man suchen soll.


    Ich habe für mich auch die ADAC-Jahresversicherung und hatte bei einem Telefongespräch über die Erhöhung der Versicherungssumme (auf 6.000 €- Kosten 204,43 €/J) Hin den Mitarbeiter gefragt, ob eine während der Reise gebuchte weitere Reise als Einzelreise gilt.


    Ich konstruiere mal:

    Vier Wochen Ferienunterkunft gebucht für 5.800 € bei Bordeaux. An- und Rückreise mit Pkw

    in je zwei Etappen: 4 Nächte in Hotels gebucht = 4 x 100 €. Summe 6.2

    Klare Antwort: Die Kosten der Unterkünfte bei der Hin- und Rückreise sind mit versichert, weil ein zeitlicher Zusammenhang besteht.

    Wenn dann z.B. ein Mitglied der vierköpfigen Reisegruppe (auch nicht Familienangehörige), die alle vier in der Buchung der Ferienunterkunft genannt sein müssen, noch vor Reisbeginn schwer krank wird, besteht eine Unterversicherung von 6.000 zu 6.200, was nicht (unbedingt) erfordere, dass man die Versicherungssumme (in 1Tsder Schritten) auf 7.000 € (Kosten 250 €) erhöhen sollte.
    Die Antwort des Mitarbeiters, dass die Kosten einer während des Urlaubs gebuchten Fluges mit Unterkunft von Bordeaux nach z.B. Barcelona für z.B. 800 € dem ursprünglichen Reisepreis von 6.200 € hinzugerechnet würde, macht insofern keinen Sinn, weil die Reise ja dann schon begonnen wurde und die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr greift.
    Allenfalls die Reiseabbruchversicherug kommt dann zum Tragen, aber die ev. anfallenden Kosten werden ja laufend niedriger, wenn Zeit verstreicht.

    Schwierige Fragestellung - schwierige Antwort, aber schon mal eine weitere Erkenntnis!

    berghaus 28.02.25

  • Hallo berghaus,


    ich habe mir einmal die auf der Homepage des ADAC veröffentlichen Versicherungsbedingungen schräg durchgelesen.


    Positiv: Ich kann keine Höchstdauer der versicherten Reise im Jahresvertrag erkennen. Die Limitierung erfolgt also nur über den Höchstpreis der Reise.


    Negativ: Dabei ist mir im Premium(!)tarif Reiseabbruch aufgefallen:


    „3. Leistungsausschlüsse

    Kein Versicherungsschutz besteht

    .....

    3.9 bei Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten, z.B. Flugtickets, Reisepass"


    Wäre für mich ein KO- Kriterium. Es gibt andere Versicherer ohne diesen Ausschluss und die unterstützen einen sogar bei der Wiederbeschaffung.


    Zur Ausgangsfrage zurück: Mit einer Versicherungssumme von 1.000 Euro dürfte Ihre Bekannte hoffnungslos falsch versichert sein. Nur z.B. drei Monate in einem Nachbarland mit Kosten für Hin- und Rückreise plus z.B. FeWo dürften 1.000 Euro übersteigen. Das Vehikel eines Jahresvertrages von Deutschland aus mit einigen auch längeren Reisen von der zeitweisen Auslandsunterkunft ist sicherlich kein Standardfall. Wenn Ihre Bekannte an einem guten Versicherungsschutz interessiert ist, sollte sie in diesem sehr speziellen Fall einen Makler kontaktieren. Ob es eine Versicherungsgesellschaft gibt, die hier ein maßgeschneidertes Angebot vorlegen will, weiß ich nicht. Es wird aber seinen Preis haben.


    Gruß Pumphut