Wie läßt sich die Riesterente berechnen?

  • Wie läßt sich in etwa die Riesterente berechnen, wenn man die Einzahlungen jetzt stoppt?

    Beispiel:
    Alter: 57 (2 Kinder 23 und 19)
    Banksparplan von 2008
    Geleistete Altersvorsorgebeiträge 10.000
    Zulagen .............................................. 6.000
    Altersvorsorgevermögen ...............17.500

    berghaus 19.03.25

  • Wie läßt sich in etwa die Riesterente berechnen, wenn man die Einzahlungen jetzt stoppt?

    ...

    Banksparplan von 2008

    Gar nicht. :/

    Das Problem ist, dass Deine Bank das Guthaben aus dem Banksparplan in eine Rentenversicherung überführen muss. Dazu wird Dir die Bank dann ein entsprechendes Angebot einer Rentenversicherung unterbreiten (wenn es dann an die Auszahlphase geht).

    Zum Glück (Achtung Sarkasmus!) sind diverse Banken ja gut mit Versicherungen vernetzt, so dass Du auf ein lohnendes Angebot (für die Versicherung!) hoffen darfst. <X

    Siehe dazu auch hier:

    Riester-Banksparplan: Abwarten, wechseln oder stilllegen?
    Ein Riester-Banksparplan ist die kostengünstigste Form der Riester-Rente. Nur wenige Banken bieten ihn derzeit an. Wir sagen Dir, welche.
    www.finanztip.de


    Jetzt kennt halt noch niemand die konkreten Konditionen die Dir zum Rentenbeginn angeboten werden.


    Altersvorsorgevermögen ...............17.500

    Da es sich ja um eine eher kleine Summe könntest Du folgendes versuchen: 30% des Riestervermögens darf zu Rentenbeginn einmalig entnommen werden. Die restlichen 70% könnten dann so gering sein, dass die Rente unterhalb der sog. Bagatellgrenze liegt. Dann könntest Du Dir den Betrag auch einmalig auszahlen lassen. :/

    Aktuell liegt die Bagatellgrenze AFAIK bei etwas über 37€ Rente pro Monat.

  • Wie läßt sich in etwa die Riesterrente berechnen, wenn man die Einzahlungen jetzt stoppt?

    Was steht eigentlich dagegen, daß Du das den Anbieter fragst?


    Ich peile mal: Den Kapitalertrag bis zur Beginn der Auszahlungsphase steckt sich der Anbieter in Form von Verwaltungsvergütung oder so selbst in die Tasche, also: Kapitalstand mit 65 Jahren 17.500 €, wie jetzt. Von den 17.500 € zu Beginn der Auszahlung gehen 5.500 € in die Zwangsrentenversicherung ab 85, der Rest von 12.000 € teilt sich auf 20 Jahre, also etwa 240 Monate. Macht 50 €/Monat (die zu versteuern sind).


    Mal angenommen, der Kapitalertrag explodiert ab jetzt und auch später, dann mag es im Extremfall das Doppelte sein.


    So oder so: Ein Tropfen auf dem heißen Stein.

  • 17,5K × jährliche Verzinsung = Endkapital - Kosten für Verrentung (Versicherung) = Verrentungskapital × Rentenfaktor = monatliche Rente.


    Ggf. verrät der Anbieter einige der Werte.


    Könnte wohl auf eine förderunschädliche Einmahlzahlung hinauslaufen.

    1% der Bezugsgrösse wird 2030 wohl knapp unter 42 EUR liegen. Rentenfaktor wird wohl nicht über 30 liegen. Die Versicherung wird Richtung 30% des Guthabens kosten, daher sollte ein Guthaben südlich von 20K auf einen Schlag ausgezahlt werden können.


    Laienmeinung, keine Versicherungsmathematik.

  • Ich würde mich hier gerne kurz mit einer Frage zu einer aktuellen Wertmitteilung dranhängen. Dabei handelt es sich auch um ein Riesterprodukt (abgeschlossen 2002) mit hohem Aktienanteil. Garantiert sind hier nur die eingezahlten Beiträge, es gibt keinen Rentenfaktor etc. Am Ende wird irgendwas irgendwie verrentet ;)


    Nun irritiert mich ein neuer Satz im Absatz unter der Tabelle, der sonst nie in der Wertmitteilung zu finden war. Es sieht mir auf Grund der Formatierung auch so aus, als hätte er da gar nicht auftauchen sollen:


    "Zum vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie Ihre Rente - :F033:garantiert:F013:.


    Scan2025-03-19_160603.pdf


    Habt ihr sowas schon mal gesehen? Könnten das irgendwelche Rentenfaktoren sein, die deren System "versehentlich" mitgedruckt hat? Wäre ja interessant zu wissen, welche Faktoren die Versicherung stand jetzt ansetzt. Bei diesem Produkt ist es wohl leider bis kurz vor Ende nicht möglich, den Rentenfaktor zu erfragen / zu erfahren oder irgendwie herauszufinden, wie genau am Ende mit dem zur Verfügung stehenden Kapital umgegangen wird. Eventuell wäre das ein Anhaltspunkt.

    Habe natürlich auch bei der Versicherung nachgefragt, aber mit Antwort ist in der Regel erst nach Monaten zu rechnen ^^

  • Hatte jetzt so einen Fall bei einem Kollegen, da war der Endbestand bei knapp 19.000€, er hat sich die 30% auszahlen lassen und kam dadurch unter die 37,45 monatliche Rente, damit konnte der Rest auch ohne Abzüge widerwillig von der Bank ausgezahlt werden. War ein mächtiges hin und her, aber letztendlich hat es geklappt.

  • Diese Information bekommst Du normalerweise jährlich von Deinem Anbieter/Versicherer zusammen mit der Steuerinformation für das Finanzamt.

    Bei Riesterverträgen nicht.

    Da gibt es bei Banksparplänen den Jahreskontoauszug mit den Einzahlungen, der für das Jahr gewährten Zulage, den Zinsen, die Bonuszinsen den mageren Zinssatz (zuletzt 0,2 %) und die obigen Angaben, aus denen man die in 17 Jahren gewährten Zinsen (von hier 1.500 €) errechnen kann.


    Kosten fallen nicht an.


    Kündigen ist wohl wegen der relativ hohen Zulagesumme nicht sinnvoll.


    Anzustreben wäre die förderunschädliche Einmahlzahlung.


    Da ist der Tipp von 'monstermania' (und jetzt 'ichbins') wertvoll, dass 30 % Auszahlung am Anfang den Rest so klein werden lässt, dass man dann die Einmalzahlung wählen kann.


    berghaus 19.03.25

  • Ich würde mich hier gerne kurz mit einer Frage zu einer aktuellen Wertmitteilung dranhängen. Dabei handelt es sich auch um ein Riesterprodukt (abgeschlossen 2002) mit hohem Aktienanteil. Garantiert sind hier nur die eingezahlten Beiträge, es gibt keinen Rentenfaktor etc. Am Ende wird irgendwas irgendwie verrentet ;)

    Ist im Prinzip die gleiche Geschichte. Zum Leistungsbeginn muss eine (aufgeschobene) Rentenversicherung abgeschlossen werden die Dein Langlebigkeitsrisiko absichert (ab 85 Jahre). Dafür wirst Du dann ein Angebot erhalten, dass Du im nicht ablehnen kannst. ;)

    Ab Leistungsbeginn wird Dir das Fondsguthaben (abzüglich der Kosten für die aufgeschobene RV) dann bis 85 an Dich in Form einer monatlichen Rentenzahlung ausgezahlt.

    Je nach Vertrag gibt es ein Ablaufmanagement, dass dann das erreichte Kapital einige Jahre vor dem Leistungsbezug zunehmend in einen Sicherungsfonds umschichtet.


    Was Du dabei später einmal konkret an Rente bekommen wirst ist aktuell noch nicht sicher (kein garantierter Rentenfaktor). Ist halt eine kleine Wundertüte was dabei später mal herauskommt.

  • Ich hätte den 93 EStG so interpretiert, dass "erst 30% raus und dann den Rest auf einen Schlag auszahlen" nicht funktioniert. :/


    1Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase oder im darauffolgenden Jahr gelten nicht als schädliche Verwendung. 2Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. 3Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn

    1.nach dem Beginn der Auszahlungsphase ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und
    2.sich dadurch die Rente verringert.
  • Ich hätte den 93 EStG so interpretiert, dass "erst 30% raus und dann den Rest auf einen Schlag auszahlen" nicht funktioniert. :/


    1Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase oder im darauffolgenden Jahr gelten nicht als schädliche Verwendung. 2Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. 3Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn

    1.nach dem Beginn der Auszahlungsphase ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und
    2.sich dadurch die Rente verringert.

    Das kann ich bestätigen. Meines Wissens wird der gesamte zur Verfügung stehende Betrag herangezogen, nicht der Restbetrag nach förderunschädlicher Entnahme von 30%.

  • Da es sich ja um eine eher kleine Summe könntest Du folgendes versuchen: 30% des Riestervermögens darf zu Rentenbeginn einmalig entnommen werden. Die restlichen 70% könnten dann so gering sein, dass die Rente unterhalb der sog. Bagatellgrenze liegt. Dann könntest Du Dir den Betrag auch einmalig auszahlen lassen. :/

    Aktuell liegt die Bagatellgrenze AFAIK bei etwas über 37€ Rente pro Monat.

    Der Hinweis mit einer Entnahme von 30% und der dann geringeren Summe zur Berechnung der „Bagatellgrenze“ erscheint mir nicht korrekt zu sein



    Quelle: Union Investment


    Was ist eine Kleinbetragsrente?


    Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die aus dem Depotwert berechnete monatliche Rente nicht höher als 1 Prozent der monatlichen Rentenbezugsgröße (West) ist (gemäß § 18 SGB IV). Aktuell sind das 37,45 Euro (Stand 2025). Dieser Betrag ändert sich in der Regel jährlich. Wie hoch dabei Ihr Depotwert sein darf, um noch eine Kleinbetragsrente zu erhalten, lässt nicht pauschal sagen. Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig, für eine individuelle Auskunft kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

    Erhalten Sie eine Kleinbetragsrente, dann wird Ihnen Ihr Altersvorsorgevermögen automatisch in einer Summe ausgezahlt. Der Vertrag endet damit.

    Die Auszahlung ist förderunschädlich, das heißt die gewährten Zulagen und Steuervorteile bleiben Ihnen erhalten.

    Die Kleinbetragsrente ist einkommensteuerpflichtig. Weitere steuerliche Informationen finden Sie unter Welchen Betrag muss ich nach der derzeitigen Rechtslage versteuern?

    Wichtig: Aus gesetzlichen Gründen erfolgt die Prüfung, ob Sie eine Kleinbetragsrente erhalten oder nicht, immer anhand des Altersvorsorgevermögens vor einer etwaigen Kapitalentnahme Ihres geförderten Kapitals.

  • Moin berghaus ,


    also die Riesterrente mit Abschluss von 2008 könnte mit 60 beantragt werden.

    Bitte im Vertrag nachlesen ob dies möglich ist.

    Da es Aufgrund der höhe des Vertragsguthaben aller Voraussicht nach zu einer Einmalauszahlung wegen einer Kleinstbetragsrente handelt dürfte der früheste Termin der günstigste sein damit das frei werdende Geld Renditestärke angelegt werden kann.

    Bei der Besteuerung einer Einmalauszahlung kann die fünftel Regelung angewendet werden, aber die Steuerersparnis dadurch ist meistens nicht so hoch wie erhofft.


    Riester-Rente: Wie auszahlen lassen? | Ihre Vorsorge
    Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.
    www.ihre-vorsorge.de


    Natürlich könnte sich der Anbieter auch noch so winden und den Rentenfaktor so wählen das es so gerade eben nicht für eine Kleinstbetragsrente reicht. Das muss dann kurz vor dem 60igsten Geburtstag erfragt werden.


    Bei Angenommen 18000€ Vertragsguthaben und Abzug 25% Kosten für die Rentenversicherung ab dem 85igsten Lebensjahr dürften ca. 14000€ zur Verrentung zur Verfügung stehen. Eine monatliche Kleinstbetragsrente liegt unter z.Z. 37,45€. Damit dürfte der Rentenfaktor nicht über 27 liegen damit diese erreicht wird.

    Ist also hart an der Grenze der heute üblichen Rentenfaktoren.


    Die Kleinstbetragsrente wird sogar sehr oft als Beendigung zur Riester verwendet, daran sieht man auch das dies ganze Konstrukt gescheitert ist.

    Das belegen die Zahlen vom BMBF.


    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Altersvorsorge/2024-04-10-riester-auszahlungsstatistik-pdf-datei.pdf?__blob=publicationFile&v=4




    Bei den Banksparpläne muss man aufpassen das der Anbieter sich nicht noch einen unerlaubt großen Anteil vom eh schon kleinen Riesterkuchen abschneidet.


    Kannst ja mal ein bisschen bei der Verbraucherzentrale nachlesen.....


    Riester-Sparverträge: Wehren Sie sich gegen unzulässige Abschlusskosten | Verbraucherzentrale.de
    Immer wieder beschweren sich Riester-Sparer:innen von Volksbanken und Sparkassen, dass sie neue Verträge abschließen sollen, wenn sie von der Ansparphase in…
    www.verbraucherzentrale.de



    Fazit: Förderschädliche Kündigung dürfte wegen der noch kurzen Vertragsdauer und recht hohen Zulagen eher nicht in Frage kommen.


    Mein Tipp:

    Beitragsfrei stehen lassen und ein halbes Jahr vor dem 60igsten Geburtstag dem Anbieter um ein Verrentungsangebot zum 60igsten Geburtstag auffordern.

    Dann bekommt ihr hoffentlich exakte Angaben und ihr könnt weiter entscheiden.


    Euch gute Finanzentscheidungen.

  • Die Kleinstbetragsrente wird sogar sehr oft als Beendigung zur Riester verwendet, daran sieht man auch das dies ganze Konstrukt gescheitert ist.

    Der Schlussfolgerung kann ich mich nicht anschliessen.


    Die Werbeversprechen sind erwartbar gescheitert. Aber die Einmalzahlung ist kein "falsches Ende" für einen Vertrag.