Hallo, laut Gerichtsurteil sind die terminlichen Staffelregelungen im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen ja unwirksam. Was bedeutet dies, wenn die Wohnung aber renoviert übernommen wurde. Muss man dann bei Auszug renovieren? Die Frage wäre auch, wo steht, dass diese bei Einzug renoviert war? Danke für HIlfe!
Renovieren bei Auszug
- Tine777
- Erledigt