Hallo zusammen,
ich investiere monatlich in einen ausländischen thesaurierenden Investmentfonds. Die jährlich thesaurierten Erträge muss ich laut Finanztip bei der Steuererklärung in der Anlage KAP angeben. Hierzu habe ich noch eine Fragen.
1.) Was ist für den Fall, wenn meine gesamten Kapitaleinkünfte unter 801 Euro liegen? Muss ich in diesem Fall auch eine Angabe machen?
2 a) Anschlußfrage für den Fall, dass ich keine Angabe zu machen habe: Wenn ich mich in Zukunft von den Anteilen trenne, ist es mein Verständnis, dass die Depotbank (Inland) die Steuern für Kursgewinne direkt an das Finanzamt abführt. Enthalten sind ja auch die jährlich thesaurierten Erträge für die ich jedoch keine Steuern zahlen musste, da meine Kapitaleinkünfte unter 801 Euro lagen. Wird mir in diesem Fall nicht zuviel abgezogen? Falls ja, wie kriege ich diesen Anteil vom Finanzamt wieder?
2 b) Anschlußfrage für den Fall, da ich eine Angabe zu machen habe: Ich besitze den Fonds seit 2011 und habe in den vergangenen Jahren keine Angabe gemacht. Wie ist jetzt vorzugehen? Kann ich diese Angabe nachträglich durchführen?
Vielen Dank vorab für die freundliche Hilfe! Ich bin gespannt auf die Antwort!