Guten Tag,
Welche rechtlichen Konsequenzen kann es für einen Miterben haben, wenn dieser unter Umgehung der übrigen Miterben eine Wohn-Gebäudeversicherung im Namen der Erbengemeinschaft abschließt? Macht er sich dadurch straßbar? Macht die Versicherung sich dadurch strafbar, dass sie diese Versicherung abschließt ohne alle Miterben?
Problem ist folgendes:
Wir sind eine Erbengemeinschaft zu je 1/3. Der Verstorbene bewohnte ein Haus. (Wie sich im Nachhinein festgestellt hat, ohne Recht), er war der Bruder dieser Erbengemeinschaft. Vorher bewohnte das Haus die Mutter der Erbengemeinschaft (ebenfalls ohne Recht). Im Grundbuch steht der Großvater der Erbengemeinschaft. Dieser hatte die Mutter der Erbengemeinschaft per Testament enterbt. Es erben lt. Testament die Ehefrau des Großvaters und die anderen Kinder. Alle sind schon Tod. Die weiteren Nachkommen und rechtmäßigen Erben werden vom Nachlassgericht gerade ermittelt.
Frage: Der Miterbe unserer Erbengemeinschaft, hat die Wohngebäudeversicherung auf das Haus abgeschlossen, welches nicht zu unserem Erbe gehört. Er denkt er kann das Haus verkaufen und hat auch schon einen Kaufinteressenten. Leider kann und konnte ich ihn nicht dazu bewegen, die Versicherung die er über die Erbengemeinschaft abgeschlossen hat, zu kündigen. Er hält weiterhin daran fest, obwohl ihm schon mehrfach mitgeteilt wurde (Rechtsanwälte, Nachlassgericht und von uns), dass er/wir nicht Besitzer von dem Haus sind. Wie können wir weiterhin vorgehen? Die Versicherung hält am Vertrag fest und obwohl ich schon mehrfach gekündigt habe, geht das nur wenn alle Erben der Erbengemeinschaft der Kündigung zustimmen, obwohl nur einer den Vertrag abgeschlossen hat.
Danke für jede Hilfe. (Hoffentlich nicht zu kompliziert erklärt)
Y.V.R.