Hallo zusammen,
ich habe einen Riester-Renten Vertrag den ich eigentlich gerne kündigen würde (Alte Leipziger RV 50). Ich bespare den schon seit 2013 und es sind aktuell ca. 20.000€ drin. Ich weiß, dass eine Kündigung mit erheblichen Einbußen zusammen hängt, aber aktuell denke ich mir, es ist vermutlich einfach besser, das ganze wie ein Pflaster schnell abzureißen und das übrig gebliebene Geld in einen ETF zu stecken, da ich noch ca. 26 Jahre bis zur Rente habe, anstatt weiter mit einer mickrigen Rendite und hohen Verwaltungskosten zu leben.
Aktuell müssen wir uns auch noch um eine Anschlussfinanzierung unserer eigenen Immobilie kümmern. Dafür wollten wir eigentlich ca. 20.000€ von unserem ersparten, welches wir auf einem Tagesgeldkonto haben, zum Tilgen verwenden, damit die Kreditsumme vom Anschlusskredit nach unten geht.
Jetzt meine Frage: Verstehe ich das richtig, dass ich das Geld der Riester-Rente auch für das Tilgen des Kredits nehmen könnte? Ich habe da etwas von dem Paragraphen §92a Abs. 1 EStG gelesen, kenne mich mit so Zeugs aber überhaupt nicht aus. Falls das alles so funktionieren würde, wäre es dann vielleicht besser das Geld der Riester-Rente für die Tilgung zu nehmen und den Vertrag dann einfach Beitragsfrei zu setzen? Dafür das andere gesparte welches ich eigentlich für die Anschlussfinanzierung nutzen wollte, in den ETF für die Altersrente zu stecken? Wäre das vielleicht besser, weil dann vielleicht die Zulagen nicht weg sind?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und hoffe, dass das alles nicht völliger Blödsinn ist was ich da von mir gebe.
Einen schönen Tag noch
GeorgeGumble