Rentenpaket - Pläne zur Rentenreform 2026 - Einbeziehung weiterer Einkunftsarten zur RV

  • Aktuell wird der Vorstoß der Bundesregierung zu einer Rentenreform 2026, dem Rentenpaket, kritisch aufgenommen.

    Wie aus dem Begleittext zum Rentenpaket hervorgeht, soll eine neu einberufene Rentenkommission bis Q2 2026 mögliche Maßnahmen zur Absicherung der Rente prüfen und bewerten:

    Darunter auch die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung (Rn. 78 auf Seite 6):

    Hier kann man vermuten, dass auch Kapitalerträge, typischerweise abgeltend besteuert und daher bisher RV-beitragsfrei, bis zur Bemessungsgrenze der RV verbeitragt werden könnten.

    ➡️ Was bedeutet das für uns?
    ➡️ Wer ist von diesem Szenario betroffen?
    ➡️ Welche Änderungen für einen wirksamen privaten Vermögensaufbau ergeben sich hieraus?


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  • Aktuell wird der Vorstoß der Bundesregierung zu einer Rentenreform 2026 ... kritisch aufgenommen.

    Wie aus dem Begleittext zum Rentenpaket hervorgeht, soll eine neu einberufene Rentenkommission bis Q2 2026 mögliche Maßnahmen zur Absicherung der Rente prüfen und bewerten.

    Darunter auch die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung.

    Hier kann man vermuten, dass auch Kapitalerträge, typischerweise abgeltend besteuert und daher bisher RV-beitragsfrei, bis zur Bemessungsgrenze der RV verbeitragt werden könnten.

    ➡️ Was bedeutet das für uns?

    Das bedeutet für uns, daß man sich über ungelegte Eier keine Gedanken machen sollte. Groß beteiigen an der Diskussion kann man sich als Einzelbürger ohnehin nicht.

    Et küt, wie et küt! wie der Kölner sagt.

  • Du könntest der jungen Gruppe eine freundliche email schreiben. Beispielsweise dazu, dass eine Erhöhung der Abgabenlast für den Vermögensaufbau und die Private Altersvorsorge negative Folgen hat.

    Immerhin kämen bis zu 20% Abgaben hinzu, die eine wirksame Vermögensbildung weiter erschweren. Eine weitere Belastung für alle, die selber vorsorgen.

    Junge Gruppe
    Leitung und Mitglieder der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
    www.cducsu.de
  • ➡️ Was bedeutet das für uns?
    ➡️ Wer ist von diesem Szenario betroffen?

    Wer ist "uns"?

    Nur, weil darüber diskutiert werden soll (wie auch über die Erhöhung des Renteneintrittsalters, auch wenn insb. die jungen nicht realisieren, dass sie sich damit überwiegend ins eigene Fleisch schneiden, wenn das nicht sofort auf 70-90 hochgesetzt wird, damit es noch viele Baby-Boomer betrifft) heißt es noch nicht, dass dazu schon mögliche Lösungen bekannt wären.

    Bis dahin gehe ich davon aus, dass die Rentenbeiträge zunächst ähnlich weiter erhoben werden wie bisher und sich nur die Berechnungsgrundlage ändern könnte. Damit wäre die Möglichkeit, nach Renteneintritt mit 100% Altersrente noch weitere Rentenpunkte zu erhalten, in der Regel nicht mehr gegeben.

    Ich bin noch AN ohne Mieteinnahmen (die paar Euro Pacht sind irrelevant), habe nicht vor, eine Teilrente zu beantragen oder als Privatier von meinen Kapitalerträgen zu leben.

    Meine relevanten Ersparnisse fürs Alter sind entweder in (hier extrem ungeliebten) Versicherungsprodukten oder thessaurierenden ETFs angelegt. Damit würden nur die paar Zinsen und die Vorabpauschale mein zu versteuerndes Einkommen in der Erwerbsphase geringfügig erhöhen. So lange man nicht über eine Vermögenssteuer diskutiert und dann die Rentenbeiträge auf Basis dieser eintreiben möchte, sehe ich die Diskussion darüber sehr entspannt. Genauso hätte ich aber auch schon mit 30 darüber gedacht.

    Würde ich nicht schon länger für andere Altersvorsorgeprodukte einzhalen, dann wäre die Erhöhung der Beitragsbemessunsgrenze um Welten relevanter wie eine mögliche Anrechnung von Kapitalgewinnen.

    Von daher (wenn es so diskutiert werden sollte ohne lebenslang Rentenpunkte zusätzlich zu erwerben) wäre das wieder mal eine Lösung, die ein paar Privatiers und vor allem die jüngeren betrifft. Dass man damit die so verhassten Rentner melken kann, wage ich zu bezweifeln.

    Welche Änderungen für einen wirksamen privaten Vermögensaufbau ergeben sich hieraus?

    Vermutlich leider nicht die, die ich für gerecht halten würde. Also als Erstes die Abschaffung von steuerfreien Gewinnen auf gewisse Spekualtionsgüter schon nach einem Jahr Haltezeit (Gold, Crypto, sonstige Wertgegenstände). Für den Vermögensaufbau fürs Alter wäre es kein Problem, wenn man diese Grenze einheitlich für alles (inkl. Immobilien) auf mind. 10 Jahre Haltefriest festsetzt.

  • Beispielsweise dazu, dass eine Erhöhung der Abgabenlast für den Vermögensaufbau und die Private Altersvorsorge negative Folgen hat.

    Ab wann soll es diese (relevante) negative Auswirkung haben, wenn es um die Altersvorsorge geht?

    Folgt man auch nur grob den Vorschlägen von Finanztip, erfolgt die private Altersvorsorge eher mit thessaurierenden ETFs plus Notgroschen. Damit gibt es für die ETFs also eine Vorabpauschale in Höhe von (2026) 2,53%, von der 70% zu versteuern sind (also 123,97€ je 10k€ Depotwert).

    Lasse ich den Steuerfreibetrag von 1000€ schonmal komplett für das Tagesgeld (=ca. 50k€ Tagesgeld), dann sind das also max. (voller Beitrag) 23,05€ je 10k€ Depotwert, die aber auch noch von der Steuer abgesetzt werden können. Wer mal 100-200k€ im Depot hat, dürfte wohl auch Steuern zahlen.

    Ab wann das für Dich wirklich relevant wird, musst Du (nicht nur mit Deinem Steuersatz, sondern auch mit Deiner Sparrate, dem Alter usw.) selber ausrechnen. Im Zweifel treibt es ein paar Leute mehr in eine ETF-Nettopolice.

    Steht der ETF zufällig zum Jahreswechsel im Minus, ist garnichts zu zahlen.

    Immerhin wäre damit (den Fortbestand der gesetzlichen Rente angenommen) ein Teil der Gewinne garantiert fürs Alter gesichert und niemand kann auf die Idee kommen, seine ETF für anderes zu veräußern.

  • In dem Moment wo du dann mal Gewinne realisierst, sei es fiktiv per Vorabpauschale, oder halt ganz real, müsstest du knapp doppelt so viele Abgaben einplanen.

    Gerade später liegt der Gewinnanteil am Kurswert sehr hoch, auf fast den gesamten Verkaufserlös wären somit zusätzlich RV Abgaben fällig. Nun müsstet du fast doppelt so hohe Kosten tragen verglichen mit der bestehenden Steuerlast.

    Sicherlich am stärksten betroffen wären alle, die mit ihrem regelmäßigen Einkommen weit ab von der Beitragsbemessungsgrenze der RV liegen. Da ist einfach am meisten zu holen.

    Wer ohnehin Einkünfte nah bei oder knapp unterhalb der BBG erzielt, der könnte auf die Idee kommen über mehrere Jahre zu sammeln und dann gebündelt Gewinne zu realisieren.

    Man könnte sogar auf die Idee kommen das Depot zur Überbrückung dieser Zeitspanne strategisch zu beleihen, also einen Kreditzins jährlich zu leisten um unterdessen zur Lebensführung frisches steuerfreies Geld zu bekommen und dafür 20% weniger Abgaben auf das eigene Depot zu zahlen, wenn man damit in der Lage ist erst später gesammelte Erträge oberhalb der BBG zu realisieren.

  • Heute Nacht haben die Regierungsspitzen bei Ihrer Einigung auch gleich den Auftrag an die Rentenkommission festgezurrt.

    Sie soll Vorschläge für eine grundlegende Rentenreform machen, die bis Ende nächsten Jahres verabschiedet sein soll.

    Hier ist ein Punkt der nach meiner Meinung die „bösen Sparer“ wieder belasten würde. Ich frage mich langsam, wann es aufhört die zu bestrafen, die noch selbst Verantwortung für einen Vermögensaufbau übernehmen.

    Es geht um das Thema „Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung.“

    Die Idee ist, dass man auf Einkünfte aus Kapital oder Vermietung, ebenfalls Rentenbeiträge zahlen soll.

    Natürlich ist das er’s einmal nur ein Vorschlag, aber er reiht sich gut in die Entwicklung ein, die wir seit Jahren sehen.

    Was meint ihr?

  • Hier kann man vermuten, dass auch Kapitalerträge, typischerweise abgeltend besteuert und daher bisher RV-beitragsfrei, bis zur Bemessungsgrenze der RV verbeitragt werden könnten.

    "Vermuten" kann man immer und vieles.

    Solche weitreichenden und vom bisherigen System strukturell abweichenden Ansätze dann aber zum einen juristisch sauber - insbesondere unter verfassungsrechtlichen Aspekten - in einen Gesetzentwurf zu gießen sprich umzusetzen und zum anderen im üblichen Parteienstreit dann auch im Parlament durchzusetzen, wird eine ganz andere Fragestellung sein.

    Die entscheidende Frage dürfte sein, ob man zum einen diese Fähigkeiten der Politik hierzulande überhaupt noch zutrauen kann (beim Blick auf die vergangenen Jahre) und zum anderen, wie glaubwürdig es ist, jetzt mit Vollgas erst weiter in "Richtung A" zu rennen - um dann wenig später via "Kommission" aber in "Richtung B" zu laufen ... ?!

    Ebenso wie die wichtige Frage nach den "Nebenwirkungen" (Kollateralschäden). "Aktionen" der Politik bleiben - in der Regel jedenfalls - nicht ohne "Reaktionen" der davon Betroffenen.

    Ganz unabhängig von der Signalwirkung samt Anreizsetzung (in dem Fall Fehlanreizsetzung): Die Verbeitragung von Kapitalerträgen für die GRV hätte signifikante Auswirkungen auf die (unabdingbare) private Altersvorsorge bzw. den Vermögensaufbau der Bürger. Die Verbeitragung von Mieten für die GRV hätte ebenfalls Folgen, da Mieten natürlich auf einer Gesamtkalkulation beruhen - um nur zwei Aspekte zu erwähnen.

    ➡️ Was bedeutet das für uns?
    ➡️ Wer ist von diesem Szenario betroffen?
    ➡️ Welche Änderungen für einen wirksamen privaten Vermögensaufbau ergeben sich hieraus?

    Aktuell bedeutet dies - nach meinem Dafürhalten - (noch) gar nichts. Oder einfach "über ungelegte Eier lohnt das Gackern nicht". Zu den Gründen siehe oben.

    Nicht ausgeschlossen (eher wahrscheinlich) könnte das Ganze auch zu einem Thema im kommenden Bundestagswahlkampf werden.


    War sonst noch was ... ? Ach ja ...

    Eines dürfte aber schon jetzt klar sein:

    "Eher geht der Hund an der Wurst vorbei, als ein Sozialdemokrat am Geldbeutel anderer Leute"

    (erinnere mich nicht mehr genau, von wem das stammt - könnte Konrad Adenauer gewesen sein).

  • Für Mitglieder eines Versorgungswerks ohne gesetzlichen Rentenanspruch ist das heute schon so.

    Achim Weiss , das Schlupfloch über eine zusätzliche kleine gesetzliche Rente wird dann möglicherweise anders geschlossen als gedacht.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Heute Nacht haben die Regierungsspitzen bei Ihrer Einigung auch gleich den Auftrag an die Rentenkommission festgezurrt.

    Eher nicht. Eher: Heute morgen haben sich Journalisten mal wieder auf ein Gerücht gestürzt und dasselbe in ihren Gazetten verkündet, als ob alles schon in trockenen Tüchern wäre.

    Es geht um das Thema „Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung.“

    Die Idee ist, dass man auf Einkünfte aus Kapital oder Vermietung ebenfalls Rentenbeiträge zahlen soll.

    Die Rentenversicherung hätte gern noch mehr Geld, und Umverteilung gehört zur DNS der ehemaligen Volkspartei SPD. Also werden auch offenkundig unsinnige Vorschläge gern zur Kenntnis genommen.

    Was meint ihr?

    Man sollte auf Gerüchte sinnvollerweise nichts geben.

    Für Mitglieder eines Versorgungswerks ohne gesetzlichen Rentenanspruch ist das heute schon so.

    Achim Weiss, das Schlupfloch über eine zusätzliche kleine gesetzliche Rente wird dann möglicherweise anders geschlossen als gedacht.

    Nein, das ist für Mitglieder eines Versorgungswerks ohne gesetzlichen Rentenanspruch nicht so.

    Diese können im Ruhestand mangels gesetzlicher Rente nicht in der gesetzlichen Krankenversicherungen Pflichtmitglieder werden, sondern bleiben auch als langjährige Mitglieder (die das Zeitkriterium erfüllt haben) freiwillige Mitglieder und werden somit im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für Krankenversicherungsbeiträge bis zur Bemessungsgrenze herangezogen.

    Im vorliegenden Fall geht es aber nicht um Beiträge zur GKV, sondern zur Rentenversicherung.

    Bisher sind das nur Gerüchte, über die man sich sinnvollerweise erstmal keine großen Gedanken macht.

  • Ah, ich hatte Rentenbeiträge als KV Beiträge gelesen. Falscher Dampfer, sorry. :)

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  • Achim Weiss , das Schlupfloch über eine zusätzliche kleine gesetzliche Rente wird dann möglicherweise anders geschlossen als gedacht.

    Auch wenn ich (glücklicherweise) nicht besagter Achim Weissbin ...

    Ein rein gestalterisches "Schlupfloch" mag das (Staus "KVdR") für eine eher eng umgrenzte Zielgruppe sein. Für nicht ganz wenige mir bekannte kleine Selbständige, Handwerker, Kleinunternehmer usw. war und ist das eine Kalkulationsgrundlage, auf welcher deren Versorgung im Alter aufgebaut ist.

    Kleine gesetzliche Rente aufgrund der persönlichen Historie (für die GRV anrechenbare Zeiten wie Schule, Ausbildung, einige Jahre als abhängig Beschäftigte (fest Angestellte)) und danach die ganz überwiegende Zeit in selbständiger Tätigkeit unterwegs. Die in vielen Fällen mühsam und über Jahrzehnte aufgebaute private Altersvorsorge sichert dann im Rentenalter das Auskommen in Verbindung mit dem finanziell günstigen Status KVdR.

    Nicht selten handelt es sich dabei um eher enge oder knappe Kalkulationen (nur ein kleiner Bruchteil diese Gruppe erreicht mit bereits 30, 40 oder 50 Jahren die "finanzielle Unabhängigkeit"). Werden für solche Protagonisten (die eine Mehrzahl in dem Bereich darstellen dürften) die Abgaben im Alter deutlich erhöht (via Rentenbeiträge auf Kapitalerträge und Mieteinahmen und/oder Verbeitrag solcher Einkünfte für die GKV) wird damit auch deren langfristige Kalkulationsgrundlage obsolet gemacht (um die Formulierung "zerstört" zu vermeiden).


    Ganz unabhängig von der Frage der Setzung von Anreizen bzw. Fehlanreizen in Sachen private Altersvorsorge und Vermögensaufbau oder auch dem Verbleib in der GKV (Kundigere als meine Wenigkeit sehen in der sehr langjährigen Treue zur GKV - als Voraussetzung, um überhaupt den Status KVdR ("90% der zweiten Hälfte des Erwerbsleben Mitglied in der GKV") zu erreichen - das Pendant zur späteren Vorteilhaftigkeit des Status KVdR im Alter.

  • So wie ein Hund unfähig ist ,
    sich einen Wurstvorrat
    anzulegen , sind die Sozialdemokraten unfähig , Geldvorräte anzulegen .
    Franz Josef Strauß

    :thumbup:

    Fraglos eine Beschreibung mit - damals wie heute - Realitätssinn und Realitätsbezug.


    Bin mir aber etwas unsicher, ob das oben genannte Zitat der gute Franz Josef Strauß nicht ggf. in leicht modifizierter Form als Plagiat von Joseph Schumpeter (1883 - 1950) abgekupfert hatte ("Eher legt sich ein Hund einen Wurstvorrat an, als eine demokratisch gewählte Regierung eine Budgetreserve" - meine ich in meiner schwachen Erinnerung zu haben, der das allgemeiner in Bezug auf Demokratien gemeint haben dürfte (u. a. in dem Sinne, daß mit auf Pump finanzierten Wohltaten inklusive den darauf fälligen Zinsen in der Zukunft gerne Wählerstimmen im Hier und Jetzt "gekauft" werden) ... ?

  • Wenn du die Neuverschuldung pro Regierungsjahr auf die Parteien verteilst, wirst du erstaunt sein: Spolier: Die SPD ist nicht führend in dieser Liste :)

    Es gibt einige Leute, die ein gepflegtes SPD-Bashing betreiben.

    Genauso wie man sich bei einigen nervenden Beamten-Bashern fragt, warum sie nicht Beamte wurden.
    Hinweis: Ich bin und war nie Beamter. SPD-Mitglied bin ich auch nicht.