Aktuell wird der Vorstoß der Bundesregierung zu einer Rentenreform 2026, dem Rentenpaket, kritisch aufgenommen.
Wie aus dem Begleittext zum Rentenpaket hervorgeht, soll eine neu einberufene Rentenkommission bis Q2 2026 mögliche Maßnahmen zur Absicherung der Rente prüfen und bewerten:
Darunter auch die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung (Rn. 78 auf Seite 6):
Hier kann man vermuten, dass auch Kapitalerträge, typischerweise abgeltend besteuert und daher bisher RV-beitragsfrei, bis zur Bemessungsgrenze der RV verbeitragt werden könnten.
➡️ Was bedeutet das für uns?
➡️ Wer ist von diesem Szenario betroffen?
➡️ Welche Änderungen für einen wirksamen privaten Vermögensaufbau ergeben sich hieraus?