Gruselig mit den Doppelpunkten... schreib doch wenigsten "Erblassende"
Erblaßte, wenn schon. Wenn der Erbfall spruchreif wird, ist die betroffene Person nicht erblassend, sondern bereits fertig erblaßt.
PS: Binnen-I be gone macht das weg. Ich sehe die Doppelpunkte hier überhaupt nicht.