Steuerliche Absetzung der Afa bei günstiger Vermietung an Verwandte

  • Hallo zusammen!


    In einem Artikel vom 19.11.2025 von Jörg Leine zu Steuertipps für Vermieter habe ich einige echt gute Hinweise bekommen. Eine Frage blieb allerdings offen. Es geht um die Vermietung einer ETW an die Eltern und die vollständige absetzbarkeit der Afa, auch wenn dadurch steuerlich ein Verlust erzielt wird. Im Artikel sagt der Autor, man müsse min. 50% der ortsüblichen Miete verlangen, für die vollständige absetzbarkeit besser 66%. Zum Mietspiegel heißt es:

    „In den meisten Kommunen gibt es Mietspiegel, die eine Mietpreisspanne vorgeben. Die Finanzämter akzeptieren es normalerweise, wenn Du Dich innerhalb einer vorhandenen Mietpreisspanne am untersten Wert orientierst. Wenn es keinen Mietspiegel gibt, kannst Du Deine Miete an den Werten für drei vergleichbare Wohnungen ausrichten, ein Gutachten einholen oder eine Auskunft aus einer Mietdatenbank einholen.“

    Es gibt in meinem Fall keinen offiziellen Mitspiegel, da die Kommune unter 50k Einwohner hat. Ein direkter Vergleich ausschließlich mit anderen Angeboten von Neubauten in Kleinanzeigen oder immoscout24 würde einen durchschnittlichen qm2-Preis vo.n 20-25€ ergeben. Der hypothetische Mietspiegel des Ortes würde aber natürlich deutlich darunter liegen. Die Angaben im Internet gehen bei den Portalen weit auseinander (13-19€/m2) und scheinen wenig reliabel.

    Woran orientiere ich mich denn nun, wenn ich möglichst günstig an die Eltern verbieten will und gleichzeitig möglichst die volle Afa (sagen wir bei Wert von 800.000€) absetzen möchte?

    LG domi

  • Kater.Ka 25. Dezember 2025 um 21:36

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wichtig ist auch ein schriftlicher Mietvertrag mit deinen Eltern, ordentliche NK-Abrechnung. Also so, als wäre es an fremde Dritte vermietet.

    Hast du Zugang zum örtlichen Haus & Grund als Beispiel? Dort könntest du die Bestandsmieten erfragen. Oder Bekannte, Nachbarn etc. Über Sparkasse/Volksbank ebenso. Stichwort Mietdatenbank.

    Die Wohnungen müssen stets vergleichbar sein (Größe, Lage, …).

  • Hallo,


    Danke für die Hinweise. Haus & Grund wäre eine Idee. Fraglich ob die eine Mitgliedschaft voraussetzen. Oder ob die örtlichen Banken hierzu Hinweise geben. Aber fragen kann man ja eh!

    Es ist alles erst einmal ein hypothetisches Beispiel was als Modell gelten soll im Vergleich zum bestehenden Familien Vermögen (ebenfalls Immobilie, die brutto viel mehr Einnahmen bietet, aber viele andere Nachteile mit sich bringt und keiner drin wohnen möchte). Eine Umschichtung würde eben nur dann Sinn machen, wenn wir gleichzeitig günstig an die Eltern vermieten und steuerlich absetzen können. Was ich dem Artikel entnehmen konnte, war, dass man im worst case zumindest die (günstigen) Mieteinnahmen steuerfrei bekommt, auch wenn die Afa eigentlich größeren Steuervorteil bieten würde.

    Dass eine ordentliche Vermietung stattfinden sollte war total auf dem Schirm!

  • Achso, ich habe ein wichtiges Detail nicht geschrieben. Es geht bei der potentiellen Vermietung ebenso um einen Neubau (oder nahezu Neubau). Daher die Frage ob ich mich dann ebenso ausschließlich an Neubau-Wohnung orientieren muss. Weil 66% von 25€/m2 immer noch 16,3€/m2 wären und für meine Eltern als Miete unbezahlbar.

  • Im Raum München West. Dort sind die Angebote auf immoscout24 oder Kleinanzeigen bei Vermietung von Neubauten zwischen 20, eher 25-35€/m2. Die 35 eher bei luxusbauten, aber 25 scheint bei den Angeboten wirklich normal zu sein. Meine Eltern bewohnen aktuell eine Altbauwohnung aus den 70ern, die knapp 15€/m2 kostet. Auch das ist für die schon teuer, weswegen sie dafür Einkommen aus dem Vermögen (teilweise vermietete immobilie) nutzen. Meine Idee ist, das Vermögen zu veräußern, es an uns Kinder zu vererben, eine neue Wohnung zu kaufen und diese dann an die Eltern günstig (vielleicht 10€/m2) zu vermieten und dabei trotzdem steuerlich von der Afa der teuer erworbenen Wohnung zu profitieren. Ich möchte den erwartungshorizont etwas genauer eingrenzen, um den Vorschlag realistisch der Familie unterbreiten zu können.

    Die potentiell zu veräußernde Immobilie hat zwar eine deutlich höhere Rendite, aber ist deutlich schwerer zu halten und hat selbst renovierungsstau. Das investitionspotential wäre da, wenn man das nötige Spielgeld hat. Hier gehen die privaten Pläne und Ressourcen der Beteiligten jedoch auseinander und aktuell scheint die Beschaffung von Krediten schwer - das heißt es passiert wenig. Gleichzeitig würde man den Eltern mit dem Kauf einer anderen Immobilie eine sichere und altersgerechte wohnmöglichkeit schaffen.


    Ich habe jetzt etwas ausgeholt…

  • Es geht bei der potentiellen Vermietung ... um einen ... nahezu Neubau. Daher die Frage, ob ich mich dann ebenso ausschließlich an Neubau-Wohnung orientieren muss. Weil 66% von 25€/m2 immer noch 16,3€/m2 wären und für meine Eltern als Miete unbezahlbar.

    Du willst eine (Fast-)Neubauwohnung in München kaufen. Dafür gibt es zwei große Gründe:

    Entweder, Du kaufst sie für Dich privat, dann ist die Wohnung letztlich Konsum. Du kannst Dein Geld ausgeben, wie es Dir gefällt.

    Oder Du kaufst sie als Anlageobjekt, dann willst Du damit zumindest auf lange Sicht Geld verdienen.

    Wenn das ein Anlageobjekt sein soll, dann mußt Du natürlich eine Rentabilitätsrechnung aufstellen, dann darfst Du auch anfängliche Verluste beim Finanzamt melden und bekommst dafür Steuer zurück. Aber auf lange Sicht sollte erkennbar sein, daß Du mit dem Objekt Geld verdienen wirst, für das Du dann auch Steuern zahlen solltest.

    Schon, wenn Du eine normale Miete verlangst, ist eine Mietwohnung fraglich rentabel. Einzelne Eigentumswohnungen werden typischerweise zu einem hohen Preis verkauft, der für Vermieter nicht rentabel ist. Weil aber Betongold gemeinhin als autogut und bodensolide gilt, zahlen Selbstnutzer diese hohen Preise und rechnen sie sich schön.

    Viele Leute (auch Du) möchten den Steuereffekt vergrößern, indem sie die Wohnung unter Preis an Verwandte vermieten. Das ist streng genommen ein Vermögenstransfer vom Vermieter zum Mieter (meist Eltern zu Kindern, in Deinem Fall vom Kind zu den Eltern). Die kalkulatorisch zu geringe Miete verschlechtert die Rentabilität der Investition, so daß das Finanzamt völlig zu Recht sagt: Keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar, dieses Objekt ist Liebhaberei und somit Privatvergnügen.

    Wenn sich die Sache nicht rechnet, dann rechnet sie sich halt nicht.

    Kaufe die Wohnung entweder ohne Mithilfe des Finanzamts oder vermiete sie normal. Das Finanzamt wird das selbst dann nicht monieren, wenn Du langfristig Miese machst, wenn der Markt die Kostenmiete einfach nicht hergibt. Aber es wird es nicht hinnehmen, daß Deine Eltern nicht einmal die reduzierte Miete zahlen können, die das Finanzamt zähneknirschend noch hinnimmt.

    Im Raum München West. Dort sind die Angebote auf immoscout24 oder Kleinanzeigen bei Vermietung von Neubauten zwischen 20, eher 25-35€/m2.

    Meine Eltern bewohnen aktuell eine Altbauwohnung aus den 70ern, die knapp 15€/m2 kostet. Auch das ist für die schon teuer, weswegen sie dafür Einkommen aus dem Vermögen (teilweise vermietete Immobilie) nutzen. Meine Idee ist, das Vermögen zu veräußern, es an uns Kinder zu vererben, eine neue Wohnung zu kaufen und diese dann an die Eltern günstig (vielleicht 10€/m2) zu vermieten und dabei trotzdem steuerlich von der Afa der teuer erworbenen Wohnung zu profitieren.

    Diese Vorstellung dürfte ein Luftschloß sein.

    Die potentiell zu veräußernde Immobilie hat zwar eine deutlich höhere Rendite, aber ist deutlich schwerer zu halten und hat selbst Renovierungsstau. Das investitionspotential wäre da, wenn man das nötige Spielgeld hat. Hier gehen die privaten Pläne und Ressourcen der Beteiligten jedoch auseinander und aktuell scheint die Beschaffung von Krediten schwer - das heißt es passiert wenig. Gleichzeitig würde man den Eltern mit dem Kauf einer anderen Immobilie eine sichere und altersgerechte Wohnmöglichkeit schaffen.

    Ich habe jetzt etwas ausgeholt …

    Ja und nein.

    Du hast etwas mehr zum Umfeld erzählt, was grundsätzlich Antworten erleichtert. Für den großen Plan, den Du hast, sind die Informationen immer noch nicht gut genug. Du planst da offensichtlich einen größeren Vermögensumbau bei Deinen Eltern (Sollten die das nicht eigentlich selbst planen?) unter anderem mit vorgezogener Erbfolge. Kann man machen, machen viele. Der Haken der vorgezogenen Erbfolge ist allerdings, daß man möglicherweise vor der Zeit Vermögen aus der Hand gibt, das man selbst noch braucht.

    Deine Eltern haben offensichtlich nicht besonders viel Ruhestandseinkommen, so daß sie auf die Mieteinnahme einer Immobilie mit Sanierungsstau angewiesen sind. Da wäre mein erster Gedanke, zu prüfen, ob man diese Immobilie verkauft und sich somit das Kostenrisiko der Sanierung vom Hals schafft. Der Verkaufserlös polstert dann das knappe Ruhestandseinkommen auf.

    Deswegen muß man sich ja nicht von einer Mietwohnung zu 15 €/m² trennen.

    Vermutlich ist die größere Baustelle ganz woanders als bei der AfA der Wohnung, die Du kaufen willst.

  • Wenn du an nahe Angehörige vermietest kannst du 100% der Kosten geltend machen wenn du zu mindestens 50% der ortsüblichen Miete vermietest. Dann musst du allerdings eine Gesamtüberschussprognose einreichen. Diese ist üblicherweise auf 25 oder 30 Jahre zu berechnen. Wenn hier ein positives Ergebnis raus kommt können auch 100% der Kosten geltend gemacht werden. Ob die Prognose anerkannt wird ist aber vom Einzelfall abhängig und sie ist realistisch zu erstellen. Also dort sind auch Instandhaltungskosten etc. zu schätzen.

    Mit 10€ pro Quadratmeter in der München Gegend ist es sehr unwahrscheinlich, dass die dauerhaften Verluste ohne genaue Prüfung anerkannt werden.

  • Wenn du an nahe Angehörige vermietest kannst du 100% der Kosten geltend machen, wenn du zu mindestens 50% der ortsüblichen Miete vermietest. Dann musst du allerdings eine Gesamtüberschussprognose einreichen. Diese ist üblicherweise auf 25 oder 30 Jahre zu berechnen.

    Das war früher mal so, dann hat der Staat das Limit auf 66% hochgesetzt, seit 2021 ist er wieder auf 50%.

    Ich würde die Grenze vermutlich nicht ausreizen.

    Viele Privatvermieter haben die Mietpreisentwicklung nicht im Blick, das dürfte im vorliegenden Fall speziell so sein, weil dieser "Vermieter" dann nur 1 einzige Wohnung hat. Da ist einem dann die Mietpreisentwicklung davongelaufen, und Jahre später schreibt dann das Finanzamt, daß man zu wenig Miete verlangt habe und läßt den Steuerabzug nicht zu.

    Solche Sächelchen gehören ordentlich durchgeplant. Gestalten kann man nur für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit.

  • Danke für das rege Interesse! Die Bestands-Immobilie ist in geteilter Hand von drei Personen (zwei Kinder insgesamt 25% + deren Mutter 75%, dessen Ehemann angeheiratet ist). die Immobilie ist zum Teil vermietet und zum Teil von der Großmutter bewohnt (Wohnrecht). Die Mutter selbst hat kein Interesse dort zu wohnen, ist mit der aktuellen Wohnung in muc West „okay zufrieden“. Es geht um strategische Ideen für die situation, wenn es die Oma irgendwann nicht mehr gibt. Man müsste in den Bestand eben viel investieren, die kreditbeschaffung ist allerdings kompliziert, weil hohe Anforderungen und es gibt sonst kaum liquiditäten. Wenn Kreditbeschaffung einfach wäre, dann sieht das alles anders aus. Die Abhängigkeit der Mutter vom Einkommen aus der Immobilie macht es nicht besser. Und dazu kommt, dass es immer drei Meinungen zu jeder Entscheidung gibt. Das ist alles nicht ganz optimal.

    Es könnte natürlich auch die bestandsImmobilie veräußert werden und eine neue gekauft werden ohne vorgezogene Erbfolge, also als ETW der Mutter. Ich dachte man könnte eben durch Schenkung, Kauf und dann Vermietung an Die Eltern das steuerlich schlauer gestalten, wenn die Wohnung spätestens beim Tod eh an uns Kinder vererbt werden würde. Aber der Plan haut offenbar nicht so einfach hin. Vielleicht habt ihr bessere Ideen als meine. Aktien oder ähnliche Anlagen sind eher nichts für sie. Und einfach verkaufen und dann in einer tollen Mietwohnung verkonsumieren während es auf dem tagesgeldkonto liegt ist ja auch keine langfristige Idee…

  • Bei all dem Elend gibt es zumindest eine gute Nachricht:

    Das, was du da mit dir herumschleppst, geht gemeinhin als Luxusproblem durch. Und für sowas hat es noch immer eine Lösung gegeben, notfalls eine nicht fremdgeförderte letale und insoweit also legitime.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Die Bestands-Immobilie ist in geteilter Hand von drei Personen (zwei Kinder insgesamt 25% + deren Mutter 75%, [deren] Ehemann angeheiratet ist). die Immobilie ist zum Teil vermietet und zum Teil von der Großmutter bewohnt (Wohnrecht). Die Mutter selbst hat kein Interesse dort zu wohnen, ist mit der aktuellen Wohnung in [München] West „okay zufrieden“. Es geht um strategische Ideen für die Situation, wenn es die Oma irgendwann nicht mehr gibt.

    Es geht also um das großelterliche Haus, das offenbar ein Mehrfamilienhaus ist. In einer Wohnung lebt die Großmutter, mit Wohnrecht vermutlich mietfrei. Der Mietertrag des restlichen Hauses müßte an sich durch 3 geteilt werden (75% Mutter, je 12,5% die Kinder), er geht aber offensichtlich an die Mutter allein, die diese Einnahme für ihren Lebensunterhalt auch braucht. Der Ehemann der Mutter könnte der Vater der Kinder sein oder auch ein zweiter Ehemann, der ist aus der Erbsache draußen.

    Die Mutter ist mit ihrer Wohnung in München West "okay zufrieden", obwohl oben geschrieben wurde, daß die 15 €/m² ziemlich hoch seien.

    Ohne pietätlos zu sein, darf man annehmen, daß vermutlich die Großmutter (unbekannten Alters) als erste der beteiligten Personen zu den Ahnen gehen wird. Frage des TE, was dann sein wird. Solange die Oma lebt, ist ein Verkauf dieses Hauses jedenfalls unrealistisch.

    Man müsste in den Bestand viel investieren, die Kreditbeschaffung ist allerdings kompliziert, weil hohe Anforderungen und es gibt sonst kaum Liquiditäten.

    Man müßte diese Immobilie sanieren, die Mutter, die den größten Eigentumsanteil an diesem Hause hält, hat kein Geld.

    Deren Sohn allerdings, der erwägt, sich für 800 T€ eine Eigentumswohnung zu kaufen, die er dann der Mutter vermietet, hätte das Geld (oder den Kredit), den anderen Beteiligten das Haus abzukaufen und es dann zu sanieren. Danach hätte die Mutter zwar die Mieteinnahme nicht mehr, aber immerhin den anteiligen Kaufpreis.

    Die Abhängigkeit der Mutter vom Einkommen aus der Immobilie macht es nicht besser. Und dazu kommt, dass es immer drei Meinungen zu jeder Entscheidung gibt. Das ist alles nicht ganz optimal.

    Zweiteres ist zutreffend. Dieses Problem ist aber gelöst, wenn der Sohn die Bestandsimmobilie übernimmt.

    Das Geschwister dürfte Geld lieber haben als einen 12,5%igen Anteil an einem alten Haus, die Mutter wird aus dem Verkaufserlös die Mieteinnahme leicht substituieren können.

    Es könnte natürlich auch die Bestandsimmobilie veräußert werden und eine neue gekauft werden ohne vorgezogene Erbfolge, also als ETW der Mutter. Ich dachte man könnte eben durch Schenkung, Kauf und dann Vermietung an die Eltern das steuerlich schlauer gestalten, wenn die Wohnung spätestens beim Tod eh an uns Kinder vererbt werden würde.

    Das geht jetzt durcheinander. Die Bestandsimmobilie mit der Oma mit Wohnrecht dürfte unverkäuflich sein oder allenfalls zu einem sehr geringen Preis.

    Die ETW möchtest Du kaufen, steuerlich geltend machen und an Deine Mutter vermieten, die aus ihrer bisherigen Mietwohnung aus- und in diese ETW einzieht. Wo gibt es in diesem Zusammenhang eine Schenkung und ein prospektives Erbe?

  • Die ETW möchtest Du kaufen, steuerlich geltend machen und an Deine Mutter vermieten, die aus ihrer bisherigen Mietwohnung aus- und in diese ETW einzieht. Wo gibt es in diesem Zusammenhang eine Schenkung und ein prospektives Erbe?

    Wobei auch das hier immanente Restrisiko nicht ganz aus dem Auge verloren werden sollte: Näheres zu recherchieren unter "Die Wohnung" von T.C. Boyle.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Das geht jetzt durcheinander. Die Bestandsimmobilie mit der Oma mit Wohnrecht dürfte unverkäuflich sein oder allenfalls zu einem sehr geringen Preis.

    Die ETW möchtest Du kaufen, steuerlich geltend machen und an Deine Mutter vermieten, die aus ihrer bisherigen Mietwohnung aus- und in diese ETW einzieht. Wo gibt es in diesem Zusammenhang eine Schenkung und ein prospektives Erbe?

    Es ist noch etwas komplizierter. Ich habe nicht an sich das „Spielgeld“ eine ETW in der Größenordnung zu kaufen, sondern die könnte nur durch einen Verkauf der Bestandsimmobilie geleistet werden. Auch dies stellt eine Perspektive für die Situation nach dem versterben der Oma dar. Die Mutter und haupteigentümerin hat noch für drei Jahre eine kleinere Kredit-Belastung und möchte am liebsten nie wieder einen Kredit aufnehmen müssen (weil sie es als belastend erlebt). Gleichzeitig ist spätestens nach ableben der Oma der Zeitpunkt einiger größerer Renovierungen, bevor man die zweite Wohnung vermieten würde aber auch generell. Das zweite Geschwister möchte selbst bauen und hat daher weder Nerven noch weitere Kreditwürdigkeit die nicht schon für den eigenen Bau genutzt wird. Die hab am Ende nur ich, Gehalt ca. 2500€ netto, 33 Jahre alt. Möglich ist es auf längere Sicht aber nur durch größere Kredit Aufnahme, die der Mutter psychisch Schwierigkeiten macht und wofür die Auflagen mittlerweile auch recht hoch scheinen. Daher gehen die Interessen so weit auseinander. Mein Bruder würde trotzdem gerne die Immobilie halten, hat selbst aber kein Interesse in einer Investition involviert zu sein. Die emotionale haltung (eher zurückhaltend und abwartend) und Interessen des Bruders sind teilweise auch widersprüchlich. Ein verkauf ist für ihn dennoch schwer vorstellbar, „weil man Immobilien nicht verkauft“. Ich finde die Situation für den aktuellen Moment okay, aber langfristig einfach unsinnig - daher meine Idee einer Umschichtung, bei ableben der Oma. Den Interessen meiner Mutter würde ein Verkauf total entsprechen. Der Kauf einer Immobilie in der sie selbst zu ihren Wünschen wohnen kann und gleichzeitig finanziell mehr Spielraum hat allerdings genau so - wenn nicht sogar mehr - da sie wahrscheinlich keine bessere Idee einer passenden Geldanlage hätte. Und natürlich gibt es keine Ehevertrag zwischen der Mutter und dem angeheirateten Ehemann, der selbst Kinder aus anderer Ehe hat. Daher gibt es ein Interesse unter uns Kindern die Erbfolge vorzeitig zu regeln um etwaigen pflichtanteilen an die andere Familie vorzukommen. Das ist auch kein Geheimnis unter den Beteiligten und ok.

    Ich spinne Ideen, wie man die Situation gestalten könnte. Eine neue Immobilie (Versterben der Oma->Verkauf->Schenkung->Neuer Kauf) die entweder günstig vermietet oder die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht hätte würde und gleichzeitig bereits uns Kindern gehört, würde, so glaube ich, den verschiedenen Interessen einigermaßen nachkommen. Die steuerliche absetzbarkeit der AfA wäre der Teil gewesen, der es mir und vor allem meinem Bruder attraktiver machen würde den Vorschlag anzunehmen.


    Insgesamt würde durch Verkauf und Kauf finanziell auch Verlust entstehen und die Renditeerwartung einer ETW wäre deutlich geringer. Gleichzeitig würde ein neuer Kauf auch eine neue Nutzdauer ansetzen, die zumindest theoretisch steuerlich genutzt werden könnte. Und es würde zumindest in meiner bisherigen Wahrnehmung einige andere Probleme lösen. Den literaturhinweis (t.c. Boyle) muss ich noch recherchieren.

  • Und einfach verkaufen und dann in einer tollen Mietwohnung verkonsumieren während es auf dem tagesgeldkonto liegt ist ja auch keine langfristige Idee…

    Warum nicht? Wenn es der Mutter dann ruhige Nächte verschafft und genug Einkommen? Aber dann ist vermutlich nichts mehr zu vererben, liegt es daran?

  • Und natürlich gibt es keine Ehevertrag zwischen der Mutter und dem angeheirateten Ehemann, der selbst Kinder aus anderer Ehe hat. Daher gibt es ein Interesse unter uns Kindern die Erbfolge vorzeitig zu regeln um etwaigen pflichtanteilen an die andere Familie vorzukommen.

    Hochkomplexe Strukturen mit teils verwirrenden Angaben.

    Zuerst hat mal die potentielle „Erblasserin“ bei Bedarf eine Erbfolge zu regeln.

    Spielt doch einfach das juristische „Probesterben“ durch.

    Was passiert heute konkret wenn „Mutter“ zum Erbfall wird.?

  • Warum nicht? Wenn es der Mutter dann ruhige Nächte verschafft und genug Einkommen? Aber dann ist vermutlich nichts mehr zu vererben, liegt es daran?

    Ja, es wäre schon schön, wenn das Erbe der Großeltern nicht in einer Generation einfach aufgebraucht wird. Ich glaube schon, dass es Lösungen gibt, die weniger einseitig sind.

    Hochkomplexe Strukturen mit teils verwirrenden Angaben.

    Zuerst hat mal die potentielle „Erblasserin“ bei Bedarf eine Erbfolge zu regeln.

    Spielt doch einfach das juristische „Probesterben“ durch.

    Was passiert heute konkret wenn „Mutter“ zum Erbfall wird.?

    Ja, eben, hochkomplex und es würde pflichtanteile an den Ehemann und deren Kinder geben, so weit haben wir es durchgespielt. Es wäre einfacher das schon zu Lebzeiten zu regeln anstatt es darauf ankommen zu lassen, oder nicht?


    Ich würde mich an der Stelle über eine Bewertung meiner Idee oder alternative Vorschläge freuen, weil der Hinweis darauf, dass es die Aufgabe der erblasserin wäre nicht weiter hilft. Sie macht das eh nicht alleine oder uns Kinder.