Meine leidvollen Erfahrungen mit der Kapitalsauszahlung:
- Versicherungsbeginn: 2004
- Monatliche Einzahlung über Entgeltumwandlung durch Arbeitgeber nach § 3 Nr. 63 EStG
- „Bezugsrecht:“
Im Todesfall gelten ziemlich eingeschränkte Optionen: die Versicherungssumme wird dann nur an „unterhaltsberechtigte Erben“ ausbezahlt. Solche gibt es bei mir als Single aber eben keine. In diesem Fall zahlt die Versicherung nur ein Sterbegeld an die Erben von maximal 8.000. EUR aus – den Rest behält die Allianz!
- „Flexibler Leistungszeitpunkt:“
Laut Vertrag kann der Leistungszeitpunkt bis zu 5 Jahre vorgezogen werden, vorausgesetzt ...das 60. Lebensjahr ist vollendet.
Diese Option habe ich beantragt und bekam die Leistungszusage.
Die vorgezogene Auszahlung reduziert die Kapitalzahlung der letzten Standmitteilung in meinem Fall allerdings um
-18.372 EUR.
Aber damit nicht genug:
Nach Geldeingang die nächste Enttäuschung: nochmal
-2.831 EUR weniger erhalten als zugesagt. Ohne jegliche Begründung.
Zu sehen ist nur, dass alle Bewertungsreserven und Überschüsse auf Null gesetzt wurden.
Eine Nachfrage ergab dann später: ich hätte ja den Abruf vorzeitig vorgenommen!
Zum Glück bin ich privat krankenversichert: Dies hat mir bei der Auszahlung weitere Abzüge zur GKV und PV erspart.
- „Garantieverzinsung: 2,75 %“
Die Verbraucherzentrale hat mir am Ende eine tatsächliche Rendite von 1,660 % ermittelt.
Dies liegt an hohen (versteckten) Kosten, mageren Überschüsse, Kürzung der Überschüsse, teurer Teilzahlungszuschlag.
- Finanzamt
Mit der folgenden Steuererklärung dann der nächste Hammer:
7.500 EUR Steuernachzahlung für diese Einkunftsart.
- Fazit
Unterm Strich habe ich weniger als die selbst eingezahlten Beiträge herausbekommen. Und somit die Fehlinvestition meines Lebens.
Soviel zur gepriesenen privaten Altersvorsorge.
Betroffene: macht Euch auf Ähnliches gefasst und stoppt weitere Einzahlungen.