Niederlande besteuern künftig auch unrealisierte Gewinne – Modell für Deutschland?

  • In den Niederlanden wurde heute ein für viele ziemlich brisanter Schritt beschlossen: Die sogenannte „Box 3“-Besteuerung soll künftig nicht mehr auf fiktiven Renditen basieren, sondern auf tatsächlichen Wertsteigerungen. Klingt erstmal fairer. Der Haken: Besteuert werden sollen auch unrealisierte Gewinne – also Wertzuwächse, selbst wenn nichts verkauft wurde.

    Konkret heißt das: Steigt zum Beispiel der Kurs eures ETFs über das Jahr deutlich an, fällt auf diesen Buchgewinn Steuer an – auch wenn man die Anteile einfach nur gehalten hat. Kommt es danach zu einem Kursrückgang, bleibt die Steuerforderung für das Vorjahr trotzdem bestehen. Das kann im Extremfall bedeuten, dass man Teile seines Vermögens verkaufen muss, nur um die Steuer zu bezahlen.

    Betroffen wären nicht nur „Superreiche“, sondern grundsätzlich alle Privatpersonen mit relevantem Anlagevermögen – also auch ETF-Sparer, Immobilienbesitzer oder Bitcoin-Halter. Verluste sollen zwar berücksichtigt werden, aber die praktische Umsetzung, die Liquiditätsfrage und die IT-Seite sorgen bereits jetzt für Diskussionen.

    Die Reform ist eine Reaktion auf Gerichtsurteile, die das alte System mit fiktiven Renditen für rechtswidrig erklärt haben. Inkrafttreten ist für 2028 geplant.

    Eine Frage der Zeit, bis wir dran sind?

    https://www.tweedekamer.nl/kamerstukken/w…8&id=2025Z09723

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Konkret heißt das: Steigt zum Beispiel der Kurs eures ETFs über das Jahr deutlich an, fällt auf diesen Buchgewinn Steuer an – auch wenn man die Anteile einfach nur gehalten hat. Kommt es danach zu einem Kursrückgang, bleibt die Steuerforderung für das Vorjahr trotzdem bestehen. Das kann im Extremfall bedeuten, dass man Teile seines Vermögens verkaufen muss, nur um die Steuer zu bezahlen.

    Ist das nicht analog zur Vorabpauschale?

  • Konkret heißt das: Steigt zum Beispiel der Kurs eures ETFs über das Jahr deutlich an, fällt auf diesen Buchgewinn Steuer an – auch wenn man die Anteile einfach nur gehalten hat. Kommt es danach zu einem Kursrückgang, bleibt die Steuerforderung für das Vorjahr trotzdem bestehen. Das kann im Extremfall bedeuten, dass man Teile seines Vermögens verkaufen muss, nur um die Steuer zu bezahlen.

    Betroffen wären nicht nur „Superreiche“, sondern grundsätzlich alle Privatpersonen mit relevantem Anlagevermögen – also auch ETF-Sparer, Immobilienbesitzer oder Bitcoin-Halter. Verluste sollen zwar berücksichtigt werden, aber die praktische Umsetzung, die Liquiditätsfrage und die IT-Seite sorgen bereits jetzt für Diskussionen.

    In Sachen Depot wäre das doch das selbe wie bei uns mit der Vorabpauschale. Nur das bei der Berechnung der Vorabpauschale bei Aktien-ETF nicht der ges. Buchgewinn versteuert wird.
    Für Immobilienbesitzer und Bitcoin-Halter in D wäre das was Neues.

  • Ist das nicht analog zur Vorabpauschale?

    In Sachen Depot wäre das doch das selbe wie bei uns mit der Vorabpauschale. Nur das bei der Berechnung der Vorabpauschale bei Aktien-ETF nicht der ges. Buchgewinn versteuert wird.
    Für Immobilienbesitzer und Bitcoin-Halter in D wäre das was Neues.

    Leider nicht. – Nehmen wir einen ganz normalen thesaurierenden ETF, zum Beispiel auf den MSCI World:

    Angenommen, eine Person hält ETF-Anteile im Wert von 70.000 Euro zum 1. Januar.

    Ein Jahr später, zum nächsten Bewertungsstichtag, liegt der Depotwert bei 100.000 Euro.

    Der Wertzuwachs beträgt also 30.000 Euro – ohne dass auch nur ein Anteil verkauft wurde.

    Wenn nun – wie im niederländischen Modell vorgesehen – der tatsächliche Wertzuwachs besteuert wird, wären diese 30.000 Euro steuerpflichtig.

    Bei einem Steuersatz von 36 % entstünde eine Steuerlast von 10.800 Euro.

    Und das, obwohl kein Verkauf stattgefunden hat.

    Entscheidend ist der zeitliche Ablauf: Die Steuer wird erst im Folgejahr mit dem Steuerbescheid fällig. Angenommen, der Markt korrigiert zwischenzeitlich deutlich und der ETF steht im Frühjahr nur noch bei 75.000 Euro oder vielleicht sogar wieder bei 65.000 Euro.

    Die Steuerforderung von 10.800 Euro bleibt trotzdem bestehen, weil sie sich auf die Wertsteigerung des Vorjahres bezieht.

    Das bedeutet konkret: Der Anleger müsste unter Umständen ETF-Anteile verkaufen – zu einem deutlich niedrigeren Kurs –, nur um die Steuer auf einen Buchgewinn zu bezahlen, der faktisch gar nicht mehr vorhanden ist.

    Hier liegt der Unterschied zur deutschen Vorabpauschale: Die Vorabpauschale ist an den Basiszins gekoppelt, meist vergleichsweise klein, durch die tatsächliche Wertentwicklung begrenzt und wird später bei Verkauf angerechnet.

    Das niederländische Modell würde hingegen den vollständigen jährlichen Buchgewinn besteuern – unabhängig davon, ob dieser Gewinn später wieder verschwindet. Und genau dadurch entsteht das eigentliche Liquiditätsrisiko.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Das bedeutet konkret: Der Anleger müsste unter Umständen ETF-Anteile verkaufen – zu einem deutlich niedrigeren Kurs –, nur um die Steuer auf einen Buchgewinn zu bezahlen, der faktisch gar nicht mehr vorhanden ist.

    Das würde man dann vermutlich über einen günstigen Kredit lösen bevor man Anteile verkauft.

    Den Niederlanden scheint es ja auch recht nass reinzugehen, wenn sie sich so vehement gegen die Steuerstundung positionieren. Aber ihr altes System war wohl ähnlich "skandalös" wie ich bis dato lesen konnte.

  • Das ist ja wirklich irre bei den Niederländern :D

    "Dank wegweisender Urteile des Hohen Rates (Hoge Raad) aus den Jahren 2024 und 2025 müssen Sie ab 2026 keine Steuern mehr auf Gewinne zahlen, die Sie gar nicht erzielt haben."

    Stichwort OWR-Formular, das es erst seit Juni 2024 gibt, kein Verlustvortrag etc.
    Da sind wir hier ja im Schlaraffenland ;)

  • Angenommen, eine Person hält ETF-Anteile im Wert von 70.000 Euro zum 1. Januar.

    Ein Jahr später, zum nächsten Bewertungsstichtag, liegt der Depotwert bei 100.000 Euro.

    Hier wird es jetzt interessant.

    Woher stammen die 30000€?

    Ausschließlich aus Gewinnen der vorhandenen ETF Anteile?

    Oder zählt hier auch der Mehrwert durch Sparplan und Nachkäufe eine Rolle?


    Faktisch müsste man zum 31.12 genau soviele Teile verkaufen, wie Anfang des Jahres minus Freibetrag zu haben. Und paar Tage später wieder nachkaufen.

    Oder müsste man sich die genaue Summe des Gewinnes des Jahres auszahlen lassen?


    Oder wie möchte man das System effizient ausnutzen?

  • Wer nicht realisierte Gewinne besteuert muss auch das absetzen nicht realisierter Verluste zulassen.

    Ob das dann im Falle eines Crash die Staatsfinanzen ins Wanken bringt? 🤷🏻‍♂️

    Vorher kommt erst mal die Blase, bei der sie abkassieren. Wo jeder Investierende weiss, dass es Rücksetzer geben wird. Und da kann man dann sehen, ob und wie man das mit Verlustverrechnung wieder einfängt. Wenn das überhaupt möglich ist, je nach zeitlichen Ablauf der Entstehung einer Blase und ihrer "Entleerung" und je nach Ausgestaltung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten. Am Ende kommt vielleicht ein dicker Kredit dabei heraus, den man dem Staat geben muss.

    Das sollte man erst mal auf dem Schirm haben.