Trotz Generalvollmacht (notariell bestätigt, vom Gericht für ausreichend erklärt) wird keine Vollmacht für ein Postbank-Konto gewährt

  • Hallo Zusammen,

    seit über 2 Jahren versuche ich, eine Vollmacht für das Konto meiner dementen Mutter bei der Postbank zu hinterlegen. Ich war an diversen Schaltern, hatte Termine bei mehreren Beratern, schrieb eMails und Briefe, aber noch immer ist nichts passiert: Keine Vollmacht zum Konto hinterlegt, kein Online-Banking Zugriff gewährt. Die Vollmacht ist notariell beglaubigt und vom Gericht bestätigt. Was kann ich jetzt noch machen?

    Grüße, Wilhelm

  • Kater.Ka 2. März 2026 um 19:31

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Berechtigt die Vollmacht auch zur Kündigung des Kontos?

    "Vom Gericht bestätigt" deutet auf eine evtl bestehende gesetzliche Betreuung hin, richtig? Dann könnte, falls erforderlich, der Wirkungskreis entsprechend erweitert werden. Also Übertragung der Vermögenssorge oder mindestens Befugnis zur Eröffnung einer geeigneten Bankverbindung.

    Wsl ist es doch so, dass die Postbank nicht unwillig ist, sondern organisatorisches Unvermögen vorliegt.

  • Mit welcher Begründung wird das von der Bank denn abgelehnt?

    Genau das ist auch eine Frage von mir. Ich bekomme keine Rückmeldung. Am Schalter sagt man mir, alles wäre hinterlegt, man warte nur auf die Bearbeitung. Die eMails werden scheinbar von einer KI beantwortet, da dort z.B. darauf hingewiesen wird, dass ich Kontakt auch über das Onlinebanking herstellen könne, aber genau über das Fehlen des Onlinebankings habe ich mich beschwert.

  • Zitat

    Berechtigt die Vollmacht auch zur Kündigung des Kontos?

    Ja, berechtig mich, unter anderem alle finanziellen Angelegenheiten zu regeln.

    Zitat

    "Vom Gericht bestätigt" deutet auf eine evtl bestehende gesetzliche Betreuung hin, richtig? Dann könnte, falls erforderlich, der Wirkungskreis entsprechend erweitert werden. Also Übertragung der Vermögenssorge oder mindestens Befugnis zur Eröffnung einer geeigneten Bankverbindung.

    Bis auf die Postbank werde ich bei allen "Geschäftspartnern" meiner Mutter (z.B. Krankenkasse) als Betreuer bezeichnet.

    Wsl ist es doch so, dass die Postbank nicht unwillig ist, sondern organisatorisches Unvermögen vorliegt.

    Das könnte sein, da einiges darauf hindeutet (z.B. auch ausfallende Termine, die zuvor per EMail bestätigt wurden)

  • Wir hatten mal einen ähnlichen Fall mit der Postbank. Da hat als letztes Mittel nur die BaFin geholfen…

    Man kann sich als letztes und vernünftiges Mittel dann direkt schriftlich an die richtige Geschäftsleitung der Postbank wenden und hierzu auch gleich schreiben, dass das Beschwerdemanagement eingeschaltet werden soll.

    Hinweis: die Postbank gehört der Deutschen Bank.

  • Man kann sich als letztes und vernünftiges Mittel dann direkt schriftlich an die richtige Geschäftsleitung der Postbank wenden und hierzu auch gleich schreiben, dass das Beschwerdemanagement eingeschaltet werden soll.

    Hinweis: die Postbank gehört der Deutschen Bank.

    Genau das habe ich schon getan, schriftlich (noch keine Antwort) und per email (eine offenbar KI-generierte Antwort). Daher muss ich wohl einen Schritt weiter gehen.

  • Zitat

    Bis auf die Postbank werde ich bei allen "Geschäftspartnern" meiner Mutter (z.B. Krankenkasse) als Betreuer bezeichnet.

    Ein Betreuer kann nur von einen Gericht bestellt werden, dann müßte dort die Vermögenssorge erwähnt werden.

    Eine Betreuung und auch eine notarielle Vollmacht dürfte nicht angelehnt werden. BaFin der Ombudsstelle einschalten. Häufig liegt es auch am Schalterperonal, das eigentlich nur irgendwas verkaufen möchte.

  • Ich hatte den gleichen Fall und ich wollte nur ein Online-Banking für den Kontoinhaber einrichten ohne Überweisungmöglichkeit - also ein reines "Gucken", absolut ungefährlich für die Bank.

    Trotz notarieller Generalvollmacht wurde mir das verweigert. Das ginge nur, wenn der Kontoinhaber persönlich vor Ort eine Vollmacht ausstellt (Commerzbank).

    Das Problem in Deutschland ist da leider ganz einfach. Solltest Du keinen echten Schaden nachweisen können, juckt die gültige Rechtsprechung die Banken nicht wirklich und die schlucken jede einzelne Strafe (sind ja "nur" Anwaltskosten).

    Das wäre anders, wenn Du (einfach formulierst) bei solch einem Fehlverhalten die Bank pauschal auf 100.000,- Schmerzensgeld verklagen könntest (Modell Amerika).