Wie bereiten die Anbieter ihre Kundschaft auf das Altersvorsorgedepot vor? Hier mal ein paar Links zum aktuellen Stand. Die anderen haben noch nichts oder dümpeln noch im Jahre 2024 rum.
Altersvorsorgedepot: Was sagen die Anbieter?
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fabioso -
13. März 2026 um 11:26 -
Erledigt
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Der frühe Vogel .......

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Hier sind div. Stellungnahmen aus der Beteiligungsrunde zum Referentenentwurf eingestellt: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Ges…z/0-Gesetz.html
Entscheidend ist, was am Ende hier rauskommt: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz…rmgesetz/329543
Und danach dürfen die Anbieter mir mal was anbieten. Vorher könnten sie sich auch Nudelsalatrezepte auf die Homepage pinnen, wäre mindestens genauso sinnvoll.
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Schön, dass da einige so früh unterwegs sind. Teils konkreter als das, was ansonsten zu lesen ist.
Es müssen sich noch so viele in punkto Aktien-ETF informieren.
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Hier sind div. Stellungnahmen aus der Beteiligungsrunde zum Referentenentwurf eingestellt: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Ges…z/0-Gesetz.html
Entscheidend ist, was am Ende hier rauskommt: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz…rmgesetz/329543
Und danach dürfen die Anbieter mir mal was anbieten. Vorher könnten sie sich auch Nudelsalatrezepte auf die Homepage pinnen, wäre mindestens genauso sinnvoll.
Für mich macht es schon einen Unterschied, ob sie dazu ein Rezept von chefkoch.de copy-pasten und mit Spucke ankleben oder ob sie selber ein Rezept entwickeln, das neben denselben Grundzutaten einen gewissen Pfiff erahnen lässt, sei es was die Verwendung von Fond/s angeht.
Aber es gibt wohl auch genug Leute, die das anders sehen und erst an den Tisch kommen, wenn es was zu fressen gibt. Die können sich aber auch gern so lange zurückhalten.
Es müssen sich noch so viele in punkto Aktien-ETF informieren.
Das ist natürlich Pfennigbaron egal.
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Blödsinn. Der denkt aber, zum Informieren wären Informationen irgendwie besser als nur Ankündigungen oder Spekulationen. Nur von Wochenprospekt oder Einkaufszettel ist noch keiner satt geworden.
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Gute Zusammenfassung bei finanzen.net:
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Was ich bisher noch nicht explizit gefunden habe ist ob das ganze zum Schonvermögen zählt. Dann könnte sowas nochmal je nach Branche in der man Arbeitet interessanter werden gegenüber einem selbst verwalteten Depot. Selbst bei erhöhten Kosten, denn ich gehe nicht davon aus das die Finanzlobby sich mit weniger als 1% zufrieden gibt.
Dann wären mit der Förderung, aus meiner Sicht die Mindestbeiträge auf jeden Fall sinnig und es wäre sogar zu überlegen nicht noch mehr reinzustecken. Wie gesagt je nach persönlichem Risiko(empfinden).
Ich bin sehr gespannt auf die endgültige Fassung
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Ich bin sehr gespannt auf die endgültige Fassung
Ich bin sehr gespannt wann die endgültige Fassung kommt.
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Selbst bei erhöhten Kosten, denn ich gehe nicht davon aus das die Finanzlobby sich mit weniger als 1% zufrieden gibt.
Es gibt Neobroker, es gibt die ING und andere.
Was glaubst Du denn, was die für ein Depot mit ETF-Sparplänen verlangen werden ? -
Wird es eigentlich möglich sein, die Kinder zu teilen? Wir haben zwei und würden dann jeweils ein Kind mit in den Vertrag nehmen. Dazu habe ich noch nichts gelesen.
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Wird es eigentlich möglich sein, die Kinder zu teilen? Wir haben zwei und würden dann jeweils ein Kind mit in den Vertrag nehmen. Dazu habe ich noch nichts gelesen.
Da das System stark der „Riester-Logik“ folgt, dürfte das „Aufteilen“ möglich sein.
Allerdings kann ein Kind jeweils nur einem Elternteil zugeordnet werden.Die Kinder werden auch nicht „in den Vertrag „genommen.
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Da das System stark der „Riester-Logik“ folgt, dürfte das „Aufteilen“ möglich sein
Das vermute ich auch stark. Hat dann aber etwas Papierkram zur Folge. Es bekommt dasjenige Elternteil die Kinderzulage, welches kindergeldberechtigt ist. Wenn das aktuell die Mutter für beide Kinder ist, muss bei der Familienkasse gemeinsam der Antrag gestellt werden, dass der Vater für eins der Kinder der Kindergeldberichtigte ist.
Und die Kinderzulage wechselt dann effektiv mit ziemlichem zeitlichem Nachlauf. In meinem Fall haben wir den Kindergeldbezug zum März 2021 geändert. Die Kinderzulage wurde meinem Riestervertrag dann jedoch zum ersten Mal im Jahr 2023 (für 2022) gutgeschrieben. Hat den Hintergrund, dass ein Anspruch auf Riester-Kinderzulage besteht, wenn im Kalenderjahr mindestens einen Monat Kindergeld bezogen wurde. Volle Höhe, kein anteiliger Bezug. Im Beispiel bekam die Mutter noch die Zulage für das Jahr 2021 und der Vater dann erstmalig für das Jahr 2022.
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Es gibt Neobroker, es gibt die ING und andere.
Was glaubst Du denn, was die für ein Depot mit ETF-Sparplänen verlangen werden ?So viel wie es geht um konkurrenzfähig zu bleiben. Wir werden sehen, aber ich glaube nicht das das alles kostenlos sein wird.
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So viel wie es geht um konkurrenzfähig zu bleiben. Wir werden sehen, aber ich glaube nicht das das alles kostenlos sein wird.
Kostenlos sicherlich nicht. Aber wer die Kunden mit kostenlosen Sparplänen und 1€ pro Transaktion sozialisiert hat, wird kaum 1% Bestandskosten verlangen können. Ich rechne da eher mit 0,1-0,2%
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Das vermute ich auch stark. Hat dann aber etwas Papierkram zur Folge. Es bekommt dasjenige Elternteil die Kinderzulage, welches kindergeldberechtigt ist. Wenn das aktuell die Mutter für beide Kinder ist, muss bei der Familienkasse gemeinsam der Antrag gestellt werden, dass der Vater für eins der Kinder der Kindergeldberichtigte ist.
Nach etwas Recherche scheint es so zu sein, dass bei verheirateten Paaren, die beide einen Riester haben standardmäßig die Mutter die Zulage erhält. Die Zuordnung kann aber auf Antrag geändert werden, auch ohne Änderung der Kindergeldberechtigung.
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Nach etwas Recherche scheint es so zu sein, dass bei verheirateten Paaren, die beide einen Riester haben standardmäßig die Mutter die Zulage erhält. Die Zuordnung kann aber auf Antrag geändert werden, auch ohne Änderung der Kindergeldberechtigung.
So ist es. Das kann geändert werden.
Allerdings ist das auch eine Knobel, wo die Kinderzulagen rechnerisch besser aufgehoben sind.
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Nach etwas Recherche scheint es so zu sein, dass bei verheirateten Paaren, die beide einen Riester haben standardmäßig die Mutter die Zulage erhält. Die Zuordnung kann aber auf Antrag geändert werden, auch ohne Änderung der Kindergeldberechtigung.
Stimmt! Meine Schilderung betrifft unverheiratete oder geschiedene Eltern.
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Kostenlos sicherlich nicht. Aber wer die Kunden mit kostenlosen Sparplänen und 1€ pro Transaktion sozialisiert hat, wird kaum 1% Bestandskosten verlangen können. Ich rechne da eher mit 0,1-0,2%
Wäre mir sehr lieb

Setze ich aber erst drauf wenn es soweit ist

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Gute Zusammenfassung bei finanzen.net:
holla, diese Übersicht ist mal echt nicht schlecht
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