Debeka verklagen wegen Beitragserhöhungen, ARAG RV

  • Anfang 2025 schrieb Finanztip, dass Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen unwirksam sein können. Da die Debeka meine Beiträge über die zurückliegenden Jahre signifikant erhöht hatte, habe ich mich an eine der in dem Beitrag empfohlenen Kanzleien gewandt, Kraus Ghendler Ruvinskij.

    Gegenstand sind die Beitragserhöhungen der letzten Jahre. Ich war bis 06/2024 bei der Debeka selbst rechtsschutzversichert, seither bei der ARAG. Die Kanzlei hat eine Deckungsanfrage bei der ARAG gestellt und darauf zunächst eine Absage erhalten. Nach meiner Kenntnis hat sie danach nichts mehr unternommen. Nachdem ich mehrmals nachgefragt hatte, hat die Kanzlei dann nach insgesamt 10 Monaten das Mandat ohne Ergebnis abgegeben. Eine Argumentation mit der RV hat m.W. nicht stattgefunden.

    Die ARAG RV forderte von der Kanzlei die konkrete Darlegung der berechneten Beträge und einige weitere Informationen bzgl. Limitierungsmittelvergabe, fehlerhafter Limitierung und daraus folgender Beeinträchtigung. Das geht über meine juristische Kenntnis hinaus, klingt aber nicht so, als sei hier eine Antwort unmöglich.

    Hat jemand schon Erfahrungen mit einer Klage gegen die Debeka und/oder der Übernahme eines ähnlichen Verfahrens durch die ARAG gemacht?

  • Nach meiner Kenntnis hat sie danach nichts mehr unternommen. Nachdem ich mehrmals nachgefragt hatte, hat die Kanzlei dann nach insgesamt 10 Monaten das Mandat ohne Ergebnis abgegeben. Eine Argumentation mit der RV hat m.W. nicht stattgefunden.

    Hast du schriftlich Fristen gesetzt? Hast du eine andere Kanzlei angefragt?

  • Ja, ich hatte Fristen gesetzt, aber was soll ich machen, wenn die nicht eingehalten werden? Mir einen zweiten Anwalt nehmen und gegen den ersten vorgehen? IMHO ist an dem Punkt das Vertrauensverhältnis im Popo.

    Ja, ich habe bei pwp.berlin angefragt. Die haben geantwortet (Auszug):

    Zitat

    Vor dem Hintergrund der hohen Kosten, der sich entwickelnden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der mehrjährigen Verfahrensdauer müssen wir derzeit leider von der Führung eines Klageverfahrens wegen der Prämienerhöhung gegen Ihren Krankenversicherer abraten.

    Finanztip listet ja noch eine dritte Kanzlei in dem Artikel, aber das hier macht mir nicht unbedingt Hoffnung.

  • Wenn Dein Anwalt von einer Klage wegen der hohen Kosten und der sich entwickelnden Rechtsprechung des BGH abrät, solltest Du ihm eigentlich dankbar sein.

    Denn es bedeutet, dass eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg hätte und nur hohe Kosten für Dich produzieren würde.

    Aus dem gleichen Grund hat vermutlich die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage abgelehnt.

    Warum glaubst Du, dass eine Klage Dir dennoch niedrigere Beiträge bringen würde?

    Wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hätte, würden die Rechtsanwälte sicher das Mandat nicht ablehnen.

  • Wenn Dein Anwalt von einer Klage wegen der hohen Kosten und der sich entwickelnden Rechtsprechung des BGH abrät, solltest Du ihm eigentlich dankbar sein.

    Wie gesagt habe ich aktuell keinen Anwalt, da meiner das Mandat niedergelegt hat und der zweite es nicht annimmt. Anwälte haben aber ganz unterschiedliche Kompetenzen/Skill Level und dass einer keine Erfolgsaussichten hat, bedeutet nicht, dass das für alle anderen auch gilt.

    Denn es bedeutet, dass eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg hätte und nur hohe Kosten für Dich produzieren würde.

    Aus dem gleichen Grund hat vermutlich die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage abgelehnt.

    Nein, wie gesagt hat die RV die von der ersten Kanzlei vorgelegten Unterlagen inhaltlich bemängelt. Und welche Kosten sollte die Klage jenseits der SB bei der RV für mich produzieren? Ich verstehe deine Aussage wohl irgendwie nicht ganz.

    Warum glaubst Du, dass eine Klage Dir dennoch niedrigere Beiträge bringen würde?

    Hast du den Finanztip-Artikel gelesen? Es geht um die Rückzahlung von Beitragserhöhungen, die nicht rechtmäßig begründet wurden. Ich würde ca. Größenordnung 10k€ als Rückzahlung bekommen, ganz grob geschätzt. Das ist zumindest für mich ein Betrag, für den ich schon ein wenig Aufwand betreibe, kann bei dir aber natürlich Peanuts sein.

    Ich sehe das einfach komplett von der finanziellen Seite. Die Debeka hat, so sagt es zumindest Finanztip, fehlerhafte Beitragserhöhungen von mir verlangt. Die Frage ist nun, wie ich konkret dagegen vorgehe. Und da dachte ich, dass hier vielleicht jemand schon konkrete Erfahrungen gemacht hat.

    Wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hätte, würden die Rechtsanwälte sicher das Mandat nicht ablehnen.

    Tatsächlich führen die Kanzleien auf ihren Webseiten mehrere gewonnene Klagen auf, es ist also offenbar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat.

    Und das verstehe ich hier nicht so ganz: Hat sich die Rechtsprechung des BGH hier im letzten Jahr geändert? Irgendwann haben die im Artikel aufgeführten Kanzleien ja zu Finanztip gesagt: "Ja, verlinkt uns, wir machen das."

  • Ich würde es an deiner Stelle sein lassen, außer du hast vor in die GKV zu wechseln. Langfristig wirst du die 10k mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückzahlen dürfen. Die Abweichung zur Kalkulation war ja vorhanden, dass sie "formal" nicht ganz korrekt ist, wird eine Anpassung in der Zukunft nicht verhindern. Das holt der Versicherer dann einfach mit den nächsten BAPs nach. Es lohnt sich das Prinzip der BAP zu verstehen und überhaupt das der PKV.

  • Bei der von dir genannten strittigen Summe von ca. 10kEUR wirst du kaum einen Anwalt finden, der dich bei einer absehbar komplexen Klage vertreten wird. Lt. Gebührenordnung bekommt er dafür um die 1600 EUR. Das lohnt sich einfach nicht.

    Auch wenn es ein für den Kläger positives BGH-Urteil gibt, so bezieht sich dieses in der Regel auf einen konkreten Einzelfall. Das bedeutet eben nicht, dass es automatisch für alle gilt, die meinen, auch betroffen zu sein. Die Voraussetzungen in deinem Fall können ja bspw. anders aussehen. Leider greift dann die Presse so etwas auf, häufig in marktschreierischer Weise, und nicht wenige Rechtsschutzversicherte meinen dann, hier einfach Geld abgreifen zu können. Die Realität sieht aber häufig anders aus. Es hat schon seinen Grund, warum deine RS-Versicherung die Kostenübernahme ablehnt.

    Und mal abgesehen davon, ist es niemals eine gute Idee, einen Vertragspartner, mit dem ich in Zukunft noch weiter arbeiten muss, zu verklagen. Da muss ich Lena33 voll zustimmen.

  • Ich würde es an deiner Stelle sein lassen, außer du hast vor in die GKV zu wechseln. Langfristig wirst du die 10k mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückzahlen dürfen. Die Abweichung zur Kalkulation war ja vorhanden, dass sie "formal" nicht ganz korrekt ist, wird eine Anpassung in der Zukunft nicht verhindern. Das holt der Versicherer dann einfach mit den nächsten BAPs nach. Es lohnt sich das Prinzip der BAP zu verstehen und überhaupt das der PKV.

    Ist es nicht so, dass die BAP eben korrekt begründet werden muss? "Wir holen eine falsch begründete BAP jetzt nach" - ist das eine korrekte Begründung? Das implizierst du ja; hast du einen Verweis oder kannst du mir erläutern, warum das möglich sein sollte?

    Nachtrag: Vielleicht verwechselst du eine generelle BAP für den gesamten Tarif (also alle Mitglieder) mit einer "Strafgebühr" nur für mich? Letzteres wäre unzulässig, ersteres würde die Debeka natürlich machen, wenn genug Mitglieder klagen. Das wäre in der Höhe für den Einzelnen aber wohl vernachlässigbar.

  • Bei der von dir genannten strittigen Summe von ca. 10kEUR wirst du kaum einen Anwalt finden, der dich bei einer absehbar komplexen Klage vertreten wird. Lt. Gebührenordnung bekommt er dafür um die 1600 EUR. Das lohnt sich einfach nicht.

    Interessant, mir war nicht klar, dass der Anwalt nicht nach Arbeitszeit bezahlt wird. Das erklärt Einiges, insbesondere auch warum die erste Kanzlei die Sache einfach hat liegenlassen: Sie kalkulieren ein oder zwei Assistenten-Arbeitsstunden dafür ein, und bei der ersten Nachfrage durch die RV gehen sie zum nächsten Fall über. (Das weiß die RV natürlich auch.)

    Auch wenn es ein für den Kläger positives BGH-Urteil gibt, so bezieht sich dieses in der Regel auf einen konkreten Einzelfall. Das bedeutet eben nicht, dass es automatisch für alle gilt, die meinen, auch betroffen zu sein. Die Voraussetzungen in deinem Fall können ja bspw. anders aussehen. Leider greift dann die Presse so etwas auf, häufig in marktschreierischer Weise, und nicht wenige Rechtsschutzversicherte meinen dann, hier einfach Geld abgreifen zu können. Die Realität sieht aber häufig anders aus. Es hat schon seinen Grund, warum deine RS-Versicherung die Kostenübernahme ablehnt.

    Das verstehe ich nicht so ganz. Warum sollte mein Vertrag mit der Debeka irgendwie abweichen von allen anderen? Klar gibt es verschiedene Tarife, aber wenn ich mal nur die Versicherten in meinem Tarif betrachte - sind die nicht alle gleich?

    Und mal abgesehen davon, ist es niemals eine gute Idee, einen Vertragspartner, mit dem ich in Zukunft noch weiter arbeiten muss, zu verklagen. Da muss ich Lena33 voll zustimmen.

    Ach, da bin ich relativ schmerzfrei. Tatsächlich wäre es illegal, wenn die Debeka mich daraufhin anders behandeln würde. Und (offenbar) hat die Debeka ja zunächst mal mir gegenüber einen Rechtsverstoß begangen, oder so ist zumindest die Prämisse.

  • Wie gesagt habe ich aktuell keinen Anwalt, da meiner das Mandat niedergelegt hat und der zweite es nicht annimmt (…).

    Hast du den Finanztip-Artikel gelesen? Es geht um die Rückzahlung von Beitragserhöhungen, die nicht rechtmäßig begründet wurden. Ich würde ca. Größenordnung 10k€ als Rückzahlung bekommen (…).

    Ich sehe das einfach komplett von der finanziellen Seite. Die Debeka hat, so sagt es zumindest Finanztip, fehlerhafte Beitragserhöhungen von mir verlangt. (…).

    Wie kommst Du auf den Betrag von 10k Euro, der angeblich unrechtmäßig von Dir verlangt wurde?

    Das Wort „Debeka“ konnte ich in dem Finanztip-Artikel nicht finden, die 10k Euro schon, aber der Fall betraf einen anderen Versicherer und Beitragsjahre, die heute schon verjährt wären (Frist: 3 Jahre).

    Gab es in den letzten drei Jahren noch Versicherungen, die ihre Beitragserhöhungen nicht gemäß den BGH-Anforderungen begründet haben?

    Welche Anhaltspunkte hast Du dafür?

    Falls es wirklich um 10k gehen sollte und eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte, wäre das ja sehr leicht verdientes Geld für die Rechtsanwälte - 1.600 Euro für fast keine Arbeit außer zu rügen, dass die Begründung nicht ausreicht.

    Das wären ja Massenverfahren, bei denen man immer wieder dieselbe Klageschrift schicken könnte.

    Jetzt haben Dir schon zwei spezialisierte und empfohlene Kanzleien sowie Deine RV gesagt, dass sie keine Anhaltspunkte für eine Erfolgsaussicht sehen.

    Welche siehst Du? Hat die Debeka ihre Beitragserhöhungen gar nicht begründet? Oder nur nicht zu Deiner Zufriedenheit? Was fehlte genau?

  • Ist es nicht so, dass die BAP eben korrekt begründet werden muss? "Wir holen eine falsch begründete BAP jetzt nach" - ist das eine korrekte Begründung? Das implizierst du ja; hast du einen Verweis oder kannst du mir erläutern, warum das möglich sein sollte?

    Nachtrag: Vielleicht verwechselst du eine generelle BAP für den gesamten Tarif (also alle Mitglieder) mit einer "Strafgebühr" nur für mich? Letzteres wäre unzulässig, ersteres würde die Debeka natürlich machen, wenn genug Mitglieder klagen. Das wäre in der Höhe für den Einzelnen aber wohl vernachlässigbar.

    Eine BAP "nur für dich" gibt es nicht. Es gibt nur eine, wie du schreibst, "generelle" BAP. Die Begründung der BAP ist ein reiner Formalismus. Die Leistungsausgaben überschreiten die Ausgaben mit denen man gerechnet hat. Dann begründet der Versicherer die BAP beim nächsten mal halt rechtskonform. Trotzdem wird er anpassen. Deine ganze Mühe war dann quasi umsonst, falls du privat versichert bleibst. Der Kampf lohnt sich nur, wenn du in die GKV wechselst und die zukünftigen BAPs dich nicht tangieren.

  • Wie kommst Du auf den Betrag von 10k Euro, der angeblich unrechtmäßig von Dir verlangt wurde?

    Gesamte Familie bei der Debeka versichert, die Erhöhungen der letzten Jahre aufsummiert. Die Kanzlei ist sogar auf €50k gekommen, das habe ich aber nicht nachgerechnet, scheint mir sehr hoch.

    Das Wort „Debeka“ konnte ich in dem Finanztip-Artikel nicht finden, die 10k Euro schon, aber der Fall betraf einen anderen Versicherer und Beitragsjahre, die heute schon verjährt wären (Frist: 3 Jahre).

    Das ist interessant. Die Kanzlei ist deutlich weiter zurückgegangen. Es scheinen aber tatsächlich nur drei Jahre zu sein. Das überrascht mich; dann lohnt es sich vermutlich jetzt wirklich nicht mehr.

    Gab es in den letzten drei Jahren noch Versicherungen, die ihre Beitragserhöhungen nicht gemäß den BGH-Anforderungen begründet haben?

    Welche Anhaltspunkte hast Du dafür?

    Falls es wirklich um 10k gehen sollte und eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte, wäre das ja sehr leicht verdientes Geld für die Rechtsanwälte - 1.600 Euro für fast keine Arbeit außer zu rügen, dass die Begründung nicht ausreicht.

    Das wären ja Massenverfahren, bei denen man immer wieder dieselbe Klageschrift schicken könnte.

    Genau das scheint das Geschäftsmodell zu sein, aber gescheitert ist es ja wie gesagt an der RV.

    Jetzt haben Dir schon zwei spezialisierte und empfohlene Kanzleien sowie Deine RV gesagt, dass sie keine Anhaltspunkte für eine Erfolgsaussicht sehen.

    Welche siehst Du? Hat die Debeka ihre Beitragserhöhungen gar nicht begründet? Oder nur nicht zu Deiner Zufriedenheit? Was fehlte genau?

    Ich bin ja kein Rechtsexperte, aber Gemini sagt: "Eine unzureichende Begründung liegt vor, wenn die Versicherung lediglich allgemeine Floskeln verwendet, ohne die gesetzlich geforderten konkreten Rechnungsgrundlagen zu benennen."

    Ein Beispiel für eine unwirksame (weil pauschale) Begründung wäre: "Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und des medizinischen Fortschritts müssen wir die Beiträge anpassen."

    Die Begründung der Debeka für die Beitragserhöhungsrunde 2025 habe ich mir gerade als Beispiel mal vorgenommen, es sind mehrere Seiten von halbkonkretem Geschwurbel und Verweisen auf Paragraphen. Das kann ich als Laie nicht bewerten, daher der Anwalt. Konkretes Beispiel aus dem Schreiben: "Der Auslösende Faktor Versicherungsleistungen liegt für den Tarif N für Kinder und Jugendliche bei 37,60% und übersteigt damit den Schwellenwert von +/- 5%." Da kann ich jetzt nicht wirklich beurteilen, ob das dem Gesetz genüge tut.

    Aber wenn die Ansprüche tatsächlich schon nach drei Jahren verjähren, lohnt es sich wohl wirklich nicht. Und ich (aber nicht der Rest der Familie) bin inzwischen tatsächlich zur GKV gewechselt, u.a. wegen der Beitragserhöhungen um ca. 50% in den letzten paar Jahren.

  • Ist es nicht so, dass die BAP eben korrekt begründet werden muss? "Wir holen eine falsch begründete BAP jetzt nach" - ist das eine korrekte Begründung? Das implizierst du ja; hast du einen Verweis oder kannst du mir erläutern, warum das möglich sein sollte?

    Nachtrag: Vielleicht verwechselst du eine generelle BAP für den gesamten Tarif (also alle Mitglieder) mit einer "Strafgebühr" nur für mich? Letzteres wäre unzulässig, ersteres würde die Debeka natürlich machen, wenn genug Mitglieder klagen. Das wäre in der Höhe für den Einzelnen aber wohl vernachlässigbar.

    Bevor du klagst oder irgendetwas machst, setze dich mit dem System PKV auseinander. Da hast du einiges aufzuholen.

  • Bevor du klagst oder irgendetwas machst, setze dich mit dem System PKV auseinander. Da hast du einiges aufzuholen.

    Du hast einen merkwürdigen Umgangston. Du wirkst genervt, obwohl dich ja niemand zwingt, den Thread überhaupt zu lesen.

    Und die Logik verstehe ich auch nicht ganz: Ich schreibe und lese ja hier, um zu lernen. Hilfreich war der Hinweis mit der Verjährungsfrist, das hatte ich tatsächlich übersehen (und die erste Kanzlei evtl. auch). Wenn du darüber hinaus nicht zum Erkenntnisgewinn beitragen kannst, schreib doch einfach gar nichts. Anderen zu offenbaren, dass sie nicht alles wissen, ist in einem Forum, in dem man Fragen stellt (und gelegentlich auch beantwortet), nicht produktiv.

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