Ich habe jetzt eine Weile im Internet herumgesucht, finde aber widersprüchliche Aussagen.
Mein Gehalt hat die Beitragsbemessungsgrenze überschritten. Ich bin jetzt freiwillig versichert bei einer gesetzlichen KV.
Wenn ich in ein paar Jahren in Rente gehe, muss ich dann auf Kapitalerträge KV- / PV- Beiträge zahlen? Meine Rente wird sicherlich nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreiben.
Ist jemand hier Rentner in ähnlicher Konstellation oder fit in Sozialversicherungsdingen?