BU sinnvoll trotz hoher Beiträge & Leistungsausschluss?

  • Hallo zusammen,

    ich bin 23 Jahre alt, aktuell noch Student (Lehramt) und habe mich in den vergangenen Monaten mit dem Thema BU beschäftigt.

    Wegen einer Vorerkrankung gibt es leider nur eine Versicherung, die mir überhaupt eine BU anbieten würde - allerdings nur unter Ausschluss von Hauterkrankungen und mit 50 Prozent Risikozuschlag. Mein monatlicher Beitrag würde somit für 2.000 Euro monatliche Rente (Endalter 60) 108 Euro betragen.

    Ich frage mich, ob eine BU unter diesen Voraussetzungen überhaupt sinnvoll ist. Hinzu kommt, dass ich durch ein frühes Erbe bereits finanziell für mein Alter gut abgesichert bin, also auch ohne BU wahrscheinlich nicht in Existenznot geraten würde.

    Die Versicherung soll daher vor allem das Risiko einer frühen Berufsunfähigkeit absichern, da ich durch das Erbe ohnehin nicht davon ausgehe, bis zum Renteneintrittsalter arbeiten zu müssen.

    Haltet ihr die BU trotz des hohen Beitrags und des Leistungsausschlusses für ökonomisch sinnvoll, wenn sie für die pure Absicherung nicht zwingend erforderlich (aber natürlich bei früher BU dennoch hilfreich) wäre?

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  • Kater.Ka 29. August 2026 um 17:02

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Deunguitz ,

    Risikozuschläge entsprechen i.d.R. dem erhöhten BU-Eintrittsrisiko, also sollte das Preis-/Leistungsverhältnis auch mit RZ grundsätzlich passen.

    Wie immer gilt: Wenn man nicht BU wird, ist die BU rausgeworfenes Geld. Wenn schon, ist sie wichtig und lohnend. Ob das Erbe hilft, hängt von dessen Höhe ab, wie Sie es anlegen und wann Sie ggf. BU werden. Das ließe sich mit oder ohne KI vermutlich relativ einfach berechnen.

    Möglicherweise ist der für Sie sinnvollste Weg, die BU jetzt abzuschließen und Sie in dem Moment, wenn Sie "Ihr Schäfchen im Trockenen" haben, wieder zu kündigen.

    Andere Gedanke: Was machen Sie bzw. Ihre Familienangehörigen beruflich? Möglicherweise hilft eine Sonderaktion beim Umschiffen des Risikzuschlags. Einige davon gibt es exklusiv bei uns, z.B. für Juristen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Mehr dazu finden Sie auf unserer Website.

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  • Wirst Du mit dem Lehramt später verbeamtet? Oder fällt das wegen Vorerkrankung ggf. auch in den Bundesländern flach, in denen die Lehrer verbeamtet sind?

    Als Beamte(r) brauch man m.W.n. eher eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Ob es sich dann lohnt, vorher eine klassische BU abzuschließen, weiss ich nicht.

    Ich halte allerdings auch den Beitrag nicht für zu hoch, was aber eher an meiner eigenen (uralten und mittlerweile gekündgiten) BU liegen mag.

    Haltet ihr die BU trotz des hohen Beitrags und des Leistungsausschlusses für ökonomisch sinnvoll, wenn sie für die pure Absicherung nicht zwingend erforderlich (aber natürlich bei früher BU dennoch hilfreich) wäre?

    Womit rechnest Du denn im BU Fall? "Nur" ein paar Jahre BU und danach entweder Rückkehr in den alten Beruf oder in einen Neuen. Oder dem Worst Case, also BU+EM lebenslang in jungen Jahren?

    Wenn Du aus dem Erbe bis an Dein vermutliches Lebensende 2000€ Netto (inkl. Infaltoinsanpassung) im Monat entnahmen kannst, dann halte ich eine BU für sinnlos.

    Dafür muss das Erbe aber (aus meiner Sicht) schon sehr groß sein. Lasse ich es mal 1 Mio sein und Du wirst ohne Verbeamtung mit 30 BU und damit auch EM (sonst könntest Du ggf. einen anderen Job machen, erhälst aber trotzdem die BU Rente). Die EM Rente ist aber minimal.

    Die Mio mit 23 ist mit viel Glück (die Marktlage musst Du selber einschätzen) in 7 Jahren 2 Mio nominal, eher "nur" 1,5 Mio. Bei 2 Mio dürfte es grob reichen, um mit 3% Entnahme im Jahr und einem durchschnittlichen Marktverlauf (also auc den Crash nicht vergessen, der statistisch irgendwann kommen dürfte) in den kommenden 60-70 Jahren Deine 2000€ Netto zu erhalten. Wenn Du Dich intensiv drum kümmerst, vermutlich auch mehr.

    Wenn das Erbe "nur" bei ein paar 100k€ liegt (bitte nicht falsch verstehen, das ist sehr viel Geld, reicht aber nicht, um in 10-15 Jahren Deinen Lebensunerhalt für die kommenden 50-60 Jahre zu finanzieren, eine hohe Rente wirst Du dann noch nicht haben) dann reicht das Geld m.M.n. nicht, um davon den vollständigen Lebensunterhalt ab Anfang 30 oder 40 zu bestreiten.

    Dazu stellt sich natürlich die (vermutlich für Dich derzeit nicht beantwortende) Frage Deiner Zukunfstplanung. Bei Heirat mag die Partnerin im BU Fall den Lebensunterhalt erwirtschaften, ggf. dauert eine BU nur ein paar Jahre oder Du kannst Dir nebenher ein neues Standbein aufbauen.

    Falls Du die 108€ aufbringen kannst und später nicht mit einer Verbeamtung rechnest, würde ich die BU abschließen. Im Zweifel kann man sie kündigen, sobald die eigene Absicherung wirklich gegeben ist (obige Zahlen sind alles nur Spekulatoin von mir).

    Dazu ggf. überlegen, ob die Zahlung bis zur Eigenfinanzierung ausreicht oder ob es ggf. ein dynamischer Vertrag ist. 2000€ heute haben in 15 Jahren nur noch eine Kaufkraft von heuigen 1300-1500€. Im vollständigen BU Fall musst Du nach Ende des Krankengeldes davon auch die Krankenkasse zahlen.

  • Hallo, ich bin kein Berater, sondern beschäftige mich privat viel mit laufenden Kosten. Deshalb keine Empfehlung, nur vier Punkte zum Selbernachprüfen.


    1) Lehramt und Verbeamtung: Falls du auf eine Verbeamtung zusteuerst, wäre für mich nicht "BU ja oder nein" die erste Frage, sondern ob der Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Sonst kann der Fall eintreten, dass der Dienstherr dich für dienstunfähig erklärt, der Versicherer nach seinen Bedingungen aber nicht leistet. Das ist ein Punkt, den du dir vor Abschluss im Bedingungswerk zeigen lassen solltest.


    2) Endalter 60: Das würde ich an deiner Stelle am genauesten anschauen. Finanztip und Verbraucherzentrale empfehlen beide eine Laufzeit bis zum geplanten Rentenbeginn, also meist 65 oder 67, weil die meisten Menschen erst in der zweiten Hälfte des Berufslebens berufsunfähig werden. Ein Vertrag mit Endalter 60 lässt damit ausgerechnet die Jahre offen, in denen das Risiko am höchsten ist. Andersherum ist eine zu lange Laufzeit unkritisch: Die Verbraucherzentrale schreibt, wer den Vertrag später nicht mehr oder nur noch teilweise braucht, könne ihn "jederzeit kürzen oder ganz kündigen". Kürzen geht später, nachträglich verlängern in der Regel nicht.


    3) "Nur eine Versicherung nimmt mich": Das würde ich nicht als feststehend hinnehmen. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu wörtlich, Tests hätten gezeigt, "dass ein- und dieselbe Person mit identischen Angaben bei manchen Anbietern einen Vertrag bekommen hätte, bei anderen Gesellschaften einen Risikozuschlag gezahlt hätte und bei wieder anderen Versicherern ganz abgelehnt worden wäre". Eine anonyme Risikovoranfrage über mehrere Versicherer kostet nichts und landet in keiner Datei.


    4) Ausschluss und Zuschlag: Finanztip nennt den Risikozuschlag unter den beiden Möglichkeiten "meist das kleinere Übel", weil der Schutz dabei vollständig bleibt. Und falls ein Ausschluss unvermeidbar ist: Finanztip rät, sich schon beim Abschluss zusichern zu lassen, dass er unter bestimmten Voraussetzungen später wieder aufgehoben werden kann. Danach fragen muss man selbst, angeboten wird das selten.


    Zum Erbe: Das ist deine Entscheidung. Ich persönlich würde es nicht als Ersatz für die Absicherung rechnen, sondern als das, was übrig bleibt, wenn das Arbeitseinkommen dauerhaft wegfällt.

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