Auslandskrankenversicherung mit AT Arbeitsplatz

  • Hallo, ich bin Grenzgänger nach Österreich (wohne in DE), so ich bin dort Krankenversichert.

    Kann / darf ich eine Auslandskrankenversicherung bei deutschen Firma abschliessen? Bei mir zählt eine Deutschland-Reise oder Österreichische Reise als Auslandsreise?

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  • Kater.Ka 9. September 2026 um 20:26

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Bei mir zählt eine Deutschland-Reise oder Österreichische Reise als Auslandsreise?

    Bei Dir zählen die EU-Gesetze:
    https://www.clark.de/private-kranke…n/grenzgaenger/

    Zitat

    Wenn du als Deutsche:r in Österreich arbeitest und in der BRD wohnst, hast du keine Wahlmöglichkeiten zwischen einer österreichischen und einer deutschen Kranken­versicherung. Dein Arbeitgeber kümmert sich darum, dass du in der jeweiligen österreichischen Kranken­versicherung Mitglied wirst, die für die Region zuständig ist.

    ....

    Erstattet meine Kranken­versicherung die Kosten für Behandlungen, die ich in meinem Wohnland in Anspruch nehme?

    ....

    Da steht auch, wie Du mit Wohnort in D eine "Auslandskrankenkasse" in D (naja, scheint dann eher aus Sicht des Arztes eine Deutsche Inlandskrankenkasse zu sein) ohne Mehrkosten erhälst.

    Das alles soll keine Werbung sein, es war halt der allererste Link, den mir Google dazu geliefert hat, ohne vorher jemals danach gesucht zu haben.

    Wass Du dann privat zusätzlich abschließen darfst/kannst, muss wohl mit der konkreten KV geklärt werden.

  • Ich denke, es ist eher gemeint, wie man es abwickelt, wenn man zum Beispiel nach Spanien fährt oder in die USA oder nach Thailand.

    Eben. Und dafür sollte das Wohnsitzland entscheidend sein.

    Ich habe mal einen Blick in folgende AVB geworfen:
    https://m.hmrv.de/documents/1687…f3-a57607c8e905


    Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Ihr Versicherungsschutz beginnt nach Reisebeginn mit dem Verlassen des Landes (Grenzübertritt), in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

    1.3 Wann endet der Versicherungsschutz?

    1.3.1 Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Reise bzw. mit der Rückkehr (Grenzübertritt) in das Land Ihres Wohnsitzes.

  • Eben. Und dafür sollte das Wohnsitzland entscheidend sein.

    Und genau das meinte ich ja.
    Da fährt jemand abends über die Donau in seinen Wohnort Passau und geht dort auch zum Hausarzt.
    Das ist der Fall A….Krankenhaus in Passau etc.

    Fall B: die Urlaubsreise in die Türkei…oder Thailand, oder China…

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