Finanzamt will Steuererklärung für 2021-24, aber warum?

KI-Zusammenfassung

: Ein Ehepaar soll die Einkommensteuererklärungen für 2021 bis 2024 bis zum 29.09. nachreichen, obwohl bisher wegen geringer erwarteter Erstattungen keine Erklärungen abgegeben wurden. Die Community verweist vor allem auf eine mögliche Abgabepflicht durch Steuerklasse 3/5 und auf Lohnersatzleistungen über 410 €. Mehrere Beiträge halten wegen der kurzen Frist und möglicher Verspätungszuschläge eine Fristverlängerung beim Finanzamt sowie Hilfe durch Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung für naheliegend. Offen bleibt, welche Gründe das Finanzamt genau nennt und ob für 2025 ebenfalls eine Pflicht besteht.

Ein Ehepaar soll die Einkommensteuererklärungen für 2021 bis 2024 bis zum 29.09. nachreichen, obwohl bisher wegen geringer erwarteter Erstattungen keine Erklärungen abgegeben wurden. Die Community verweist vor allem auf eine mögliche Abgabepflicht durch Steuerklasse 3/5 und auf Lohnersatzleistungen über 410 €. Mehrere Beiträge halten wegen der kurzen Frist und möglicher Verspätungszuschläge eine Fristverlängerung beim Finanzamt sowie Hilfe durch Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung für naheliegend. Offen bleibt, welche Gründe das Finanzamt genau nennt und ob für 2025 ebenfalls eine Pflicht besteht.

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  • Servus zusammen,

    ein Ehepaar, das sehr gut mit meinem Onkel und seiner Frau befreundet ist, hat mich um Hilfe gebeten wegen der Steuererklärung. Vor über 3 Jahren haben sie mal gefragt, ob es sich lohnt, diese zu machen. Ich hatte mal mit einem Programm die Erklärung erstellt, Erstattung war sehr gering, den jährlichen Aufwand wollten sie nicht haben. Abgehakt!

    Jetzt haben sie aber Anfang September einen Brief vom FA erhalten, dass sie die Steuererklärungen von 21 - 24 abgeben sollen und die haben überhaupt keine Ahnung von sowas, sie können noch nichtmal richtig gutes Deutsch. Die angegebenen Gründe finde ich lächerlich. Die Beiden sind verheiratet, 1 Kind, Steuerklasse 3 und 5. Es geht wohl eher um den ersten Grund, da Leistungen über 410 EUR die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

    Jetzt sollte ich aber in Urlaub, hab vorher erstmal Elster für die beantragt, war aber nach meinem Urlaub noch nicht da. Nochmal beantragt, jetzt hängt das an dem Abruf für die Ehefrau. Frist bis 29.09. also nur genau 30 Tage für 4 Jahre Steuererklärungen. Jetzt finde mal Software, die das noch machen...!

    Jahr 21 hab ich mit Check24 versucht, weil ich gelesen habe, das soll kostenlos sein, aber der Steuerabruf wird nach der gesetzten Frist kommen. Jahr 22 hab ich über das Elster-Formular abgeschickt und ich weiß jetzt schon, dass dieses eine Katastrophe ist, wie alles was man online bei Behörden machen kann. Man hat überhaupt keine Gewalt darüber, was man übermittelt. Jahr 23 werden die saftig nachzahlen müssen und da finde ich den "KNACKPUNKT" warum die überhaupt jetzt soviele Jahre nachreichen müssen! Den Rest will ich gar nicht mehr wissen und ich will der Familie auch nicht sagen "müssen" was auf sie zukommt an finanzieller Belastung.

    Ich kann mir nur so helfen, dass ich diese Frist verstreichen lasse, bis ich den Abruf habe. Wenn ich nicht weiß, was beim FA gespeichert ist, kann ich keine richtige Steuererklärung machen. Für die zwei Planlosen werde ich sofort Widerspruch einlegen und Rausholen kann ich auch nichts, weil die Leute nichts haben zum Absetzen. Die haben mal zwar eine Wohnung gekauft, aber das kann man nicht absetzen.

    Für mich sieht es so aus, dass der Fiskus alles versucht, um an Geld zu kommen, und das kommt vor allem von den Geringverdiener. Die Paare, die Steuerklasse 3+5 haben, müssen ständig nachzahlen, Jahr für Jahr und das geht mir langsam auf den "Sack", weil die Leute das nciht verstehen können oder wollen, denn sie gehen Tag für Tag arbeiten!

    Soll ich dann gleich auch noch für 2025 erledigen? Kann ich Zukünftige ablehnen? Eigentlich weiß ich die Antwort schon. Früher mal galt es: machst du 1x mußt du immer machen. Gilt das heute noch?

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  • Das klingt etwas seltsam. Wenn das Paar eine Steuererklärung abgeben muss, ist 2021 ja schon viel zu spät.

    Ist es nicht verpflichtet, muss es auch keine abgeben.

    Lies doch nochmal was das Finanzamt schreibt. Begründet es die Pflicht? Weißt es vielleicht nur darauf hin, dass man Mal wieder könnte?

  • Die haben mal zwar eine Wohnung gekauft, aber das kann man nicht absetzen.

    Aber man darf die Frage stelle, woher das Geld stammt, gerade wenn man Immobilien, mit dem Geld, was man nicht hat, kauft.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen, um schnellere Arzttermine zu ermöglichen, Krankenkassenbeiträge zu senken und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • Früher mal galt es: machst du 1x mußt du immer machen. Gilt das heute noch?

    Das galt noch nie.

    Ich muss es leider sagen. So viel Blabla und sich über das Finanzamt aufregen, obwohl der Fall ganz einfach und eindeutig ist.

    Steuerklassen 3+5 = es muss eine Erklärung abgegeben werden.

    Lohnersatzleistungen: ebenfalls

    Für die zwei Planlosen werde ich sofort Widerspruch einlegen und Rausholen kann ich auch nichts, weil die Leute nichts haben zum Absetzen.

    Da hast du anscheinend vergessen dich mit zu zählen. ;)

  • ...Für die zwei Planlosen werde ich sofort Widerspruch einlegen und Rausholen kann ich auch nichts, weil die Leute nichts haben zum Absetzen.....

    IMHO bist auch Du nicht sehr fit in steuerlichen Angelegenheiten, was keineswegs böse gemeint ist. Deine Fehleinschätzung hat die beiden erst in diese Situation hineinmanövriert....

    In diesem Falle am besten den Rat eines Experten (z.B. Lohnsteuerhilfeverein) in Anspruch nehmen.

  • Ehrlich gesagt weiß ich nicht wo dein Problem ist bzw. wo deine Wut herkommt.

    Bei Steuerklasse 3 + 5 oder Lohnersatzleistungen ist eine Steuererklärung Pflicht. Und wenn es zu Nachzahlungen kommt, hat man halt durch die Steuerklassenwahl zu wenig Steuern in dem jeweiligen Jahr gezahlt.

    Statt mühsam die Frist einzuhalten, hättest du mal zum Telefonhörer greifen können und beim Finanzamt anrufen können. Dort sitzen auch nur Menschen und du hättest sicherlich eine Fristverlängerung erwirken können, wenn du die Situation geschildert hättest.

  • Die Paare, die Steuerklasse 3+5 haben, müssen ständig nachzahlen, Jahr für Jahr und das geht mir langsam auf den "Sack", weil die Leute das nciht verstehen können oder wollen, denn sie gehen Tag für Tag arbeiten!

    Nach der Hochzeit landet man in 4/4 und muss keine Steuererklärung abgeben. Die 3/5 wurden offenbar bewusst gewählt ohne sich darüber zu informieren. Das könnte man nachholen, und sich über andere Leute aufregen, weil sie etwas nicht können/wollen bringt nichts.

  • Als erstes könnte man das FA um Frist Verlängerung bitten. Die wird in der Regel problemlos gewährt.

    Zum anderen kann man die vergangenen Jahre bequem mit ELSTER erledigen und wenn man etwas Ahnung hat, geht das auch viel schneller als sich durch buhl oder wie sie alle heißen, durch zu kämpfen.

    Nicht jammern, machen!

  • Die Paare, die Steuerklasse 3+5 haben, müssen ständig nachzahlen, Jahr für Jahr und das geht mir langsam auf den "Sack", weil die Leute das nciht verstehen können

    Da hapert es in der Tat am Verständnis. 3 und 5 sind ja gerade so angelegt, dass man unterjährig mehr Netto hat, dann aber eben nachzahlen muss.

  • Klingt so als hätten wir hier ein Beispiel warum unqualifizierte Steuerberatung unter Strafe steht:

    Möglicherweise hat hier jemand von einem "Geheimtipp" gelesen, wie man mit "diesem einfachen Trick" (=Steuerklassenänderung) Geld sparen könne und gleich Bekannte damit beglückt.

  • Die angegebenen Gründe finde ich lächerlich.

    …

    Jahr 23 werden die saftig nachzahlen müssen und da finde ich den "KNACKPUNKT" warum die überhaupt jetzt soviele Jahre nachreichen müssen!

    …

    Die Paare, die Steuerklasse 3+5 haben, müssen ständig nachzahlen, Jahr für Jahr und das geht mir langsam auf den "Sack", weil die Leute das nciht verstehen können oder wollen, denn sie gehen Tag für Tag arbeiten!

    Knackpunkt ist, dass für die Jahre eine Pflicht bestand, die Steuererklärungen einzureichen, das aber nicht gemacht wurde. Das hat nichts mit etwaigen Erstattungen oder Nachzahlungen zu tun.Das ist in erster Linie das Versäumnis der Steuerpflichtigen.

    Steuerklassen 3/5 sind freiwillig gewählt. Dass man da immer nachzahlt, stimmt einfach nicht. Ich musste nie in dieser Konstellation nachzahlen. Wenn dir diesbezüglich was „auf den Sack geht“ gibt es Abhilfe - Wechsel in 4/4 oder Scheidung.

    Und wenn die beiden immer noch in 3/5 sind, bestand für 2025 auch die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben und die Frist ist dafür abgelaufen.

    Bisschen weniger Aufregung über andere bei 100% eigenen Fehlern wäre schon passend. Just my 2,5 Cent.



    PS wenn du beim Finanzamt anzurufen solltest, um eine Fristverlängerung zu erwirken (m.E. solltest du das unbedingt tun, wenn die Steuererklärungen nicht fristgerecht eingereicht werden können), solltest du davon absehen, den Sachbearbeiter zu beschimpfen.

    Einmal editiert, zuletzt von andiii_98 (27. September 2026 um 10:06)

  • In diesem Falle am besten den Rat eines Experten (z.B. Lohnsteuerhilfeverein) in Anspruch nehmen.

    :thumbup: vielleicht findet sich bei einer der zahlreichen LoHi's auch eine, bei der ein Mitarbeiter die Sprache des Paares spricht.

    Belisana Deine Hilfe in allen Ehren, aber da würde ich lieber lieber auf Fachleute setzen.

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • §152 (5) AO lässt auch grüßen.

    Bei einer Nachzahlung wird 25 EUR pro Monat als Verspätungszuschlag fällig.

    Für 2023 sind das schon mal 500 EUR, wenn ich richtig gerechnet habe.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen, um schnellere Arzttermine zu ermöglichen, Krankenkassenbeiträge zu senken und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • §152 (5) AO lässt auch grüßen.

    Bei einer Nachzahlung wird 25 EUR pro Monat als Verspätungszuschlag fällig.

    Für 2023 sind das schon mal 500 EUR, wenn ich richtig gerechnet habe.

    Für das Jahr 2023 werden tatsächlich sogar 625€ fällig. Im absoluten Worstcase sind es für die Jahre 2021 bis 2024 3.050€, wenn man davon ausgeht, dass die Steuer selbst abgegeben wird und jedes Jahr eine Nachzahlung festgesetzt wird.

  • Schließe mich vielen Tipps hier an. Da das Finanzamt die Steuererklärung vollkommen berechtigt und eigentlich absehbar einfordert, würde ich (aber vielleicht besser nicht der TE, sondern die Betroffenen selbst oder professionellere Hilfe) möglichst zügig anrufen und um Fristverlängerung bitten. Erklären, dass die Regeln nicht bekannt waren, man von der Gerüchteküche schlecht beraten wurde und man mehr Zeit braucht, weil noch nicht mal Elster, Berechtigungen und so weiter fertig sind und es viele Steuererklärungen auf einmal sind. Mit etwas Glück sind die da kullant.

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