Abgeltungssteuer bei Altfonds: halten??

  • Hallo noch einmal,


    eine Sache muss ich hier noch nachfragen, da mich die folgende Aussage völlig irritiert:



    Mit der Reform der Investmentbesteuerung, die ab 2018 in Kraft tritt, wird der Bestandsschutz von Investmentfonds aufgehoben: Anleger zahlen dann auf Erträge, die Altfonds ab 2018 erzielen, Abgeltungssteuer jährlich auf eine Pauschale und bei Verkauf. Erträge, die bis Ende 2017 erzielt wurden, bleiben steuerfrei.
    Für Privatanleger gibt es einen Freibetrag von 100.000 Euro. Um ihn anwenden zu können, sollten Besitzer von Altfonds diese unbedingt halten.


    Den letzten Satz verstehe ich nicht:
    wenn ich einen Fonds halte, fällt die Abgeltungssteuer doch ohnehin nicht an?!? Was bringt mir dann der Umstand, dass es sich um einen bessergestellten Altfonds handelt??


    Wenn ich Geld flüssig machen möchte, müsste es doch GERADE sinnvoll sein, die "abgeltungssteuerfreien" Altfonds zu verkaufen, um ebendieser Steuer zu entgehen?


    Vielen Dank schon einmal vorab...

  • Der Wertzuwachs für diese Altfonds war bis zum 31.12.17 AgSt.-frei. Nun gilt für diese Fonds für den Wertzuwachs ab 01.01.18 der Freibetrag von 100.000 Euro. Damit ist es - aus rein steuerlicher Sicht - sinnvoll, die Fonds mindestens solange zu halten bis diese neuen 100.000 Euro Wertzuwachs erreicht sind.


    Bei der Frage, was man verkauft, ist die Frage der AgSt aber mMn nicht das alleinige Entscheidungsmerkmal. Wenn der Fonds weiterhin gut läuft würde ich eher einen schlechter laufenden Fonds verkaufen, selbst wenn ich dafür AgSt zahlen muss. Umgekehrt würde ich einen schlecht laufenden Altfonds verkaufen, bei dem ich keine große Wertsteigerung erwarte, z.B. einen Rentenfonds mit langer Restlaufzeit, selbst wenn ich damit auf eine zukünftig evtl. AgSt-freie Wertsteigerung verzichte.

  • Hallo @Geldvergelter
    Der Altfonds war nur bis Ende 2017 bessergestellt. Ab 2018 ist er einen neu gekauften Fonds fast gleichwertig. "Fast" deshalb, weil es für diese Fonds beim Verkauf doch noch den recht großzügigen Freibetrag gibt.
    Du hast doch den Altfonds deshalb behalten, weil beim Verkauf keine Abgeltungsteuer zu zahlen ist. Das bleibt ja auch ab 2018 auch so, zumindest bis die 100 000 € aufgebraucht sind.
    Verkaufst Du die Altfonds zuerst, verschenkst Du den hohen Freibetrag. Das würde ich nicht machen.
    Gruß


    Altsachse