Hallo noch einmal,
eine Sache muss ich hier noch nachfragen, da mich die folgende Aussage völlig irritiert:
Mit der Reform der Investmentbesteuerung, die ab 2018 in Kraft tritt, wird der Bestandsschutz von Investmentfonds aufgehoben: Anleger zahlen dann auf Erträge, die Altfonds ab 2018 erzielen, Abgeltungssteuer jährlich auf eine Pauschale und bei Verkauf. Erträge, die bis Ende 2017 erzielt wurden, bleiben steuerfrei.
Für Privatanleger gibt es einen Freibetrag von 100.000 Euro. Um ihn anwenden zu können, sollten Besitzer von Altfonds diese unbedingt halten.
Den letzten Satz verstehe ich nicht:
wenn ich einen Fonds halte, fällt die Abgeltungssteuer doch ohnehin nicht an?!? Was bringt mir dann der Umstand, dass es sich um einen bessergestellten Altfonds handelt??
Wenn ich Geld flüssig machen möchte, müsste es doch GERADE sinnvoll sein, die "abgeltungssteuerfreien" Altfonds zu verkaufen, um ebendieser Steuer zu entgehen?
Vielen Dank schon einmal vorab...