Liebe Community,
wir sind seit einigen Jahren geschieden und ich überweise meiner Exfrau brav jeden Monat meinen Anteil an den Kinderbetreuungskosten unserer Kinder. Dabei ist es ja so, dass meine Exfrau die bezahlten Kinderbetreuungskosten zu 2/3 absetzen kann und obwohl ich 50% davon bezahlt habe, kann Sie alles und ich nichts davon in der Einkommensteuererklärung absetzen, da nur übernommene Kosten absetzbar sind für Kinder die im eigenen Haushalt wohnen.
Meine Frage hierzu ist: habe ich ein (rechtlich begründbares) Anrecht darauf, den von meiner Exfrau erlangten Steuervorteil durch den von mir an Sie entrichteten Mehrbedarf der Kinderbetreuungskosten erstatten zu lassen? Ich sehe ihr eine Analogie zum Nachteilsausgleich hinsichtlich des Realsplittings.
Beispielrechnung bei 35% pers. Steuersatz meiner Exfrau und 1.500 € Betreuungskosten, in Summe. Davon habe ich 750 € als Mehrbedarf an meine Exfrau überwiesen, davon 2/3 = 500 € * 35% zzgl. 5,5% Soli = 184,63 € Steuerersparnis meine Exfrau durch meinen geleisteten Mehrbedarf, den ich nicht absetzen kann.
Was meint Ihr?