Wenn in Deutschland jemand längere Zeit unversichert ist, dann heiratet, kann dann die Krankenkasse eine Pflichtversicherung eines "Nichtversicherten" voraussetzen als Vorversicherung oder besteht ein Anspruch auf Familienversicherung ab dem Heiratsdatum?
Besten Dank für Eure Hilfe und ggf. Grundlagen.
LG
Ron