Der letzte Sturm brachte für viele Hausbesitzer Leid und Arbeit. Wenn man gut versichert ist, hat man zumindest finanziell keine Probleme, wenn umgestürzte Bäume Schaden verursacht haben. Was ich aber gar nicht verstehe, dass in solchen Fällen nicht das Verursacherprinzip gilt. Wenn ein Baum umgestürzt ist und einen Schaden verursacht hat, muss wohl die Versicherung begleichen, auf dessen Grundstück der Baum gelandet ist, auch wenn nachweislich der Baum aus Nachbarsgarten/-grundstück stammt. Ich muss also meine Versicherung in Anspruch nehmen, wenn Nachbars Baum bei mir einen Schaden verursacht. Das kann doch wohl nicht wahr sein!!!
Irre ich mich da hier oder ist das wirklich so? Und warum muss meine Versicherung für den Schaden aufkommen, der von Nachbars Baum verursacht wurde.
Glücklicherweise blieben wir bisher von einem solchen Ereignis verschont. Aber unser Nachbar hat auch eine Tanne, ca. 30 Meter hoch, die bei Sturm, wie wir ihn in den letzten Tagen hatten, bedenklich schwankt. Wenn die Tanne in unsere Richtung umfällt ist unser Dach kaputt. Wir sind zwar (hoffentlich) gut versichert, aber es ist doch immer ein Manko, wenn man die Versicherung in Anspruch nimmt. Wir haben unseren Nachbarn schon wiederholt angesprochen, die Tanne einzukürzen, aber da hat man ja leider keinen Einfluss darauf.
Die Praxis hat ja schon oft gezeigt, dass Versicherungen in Schadensfällen auch dem Versicherungsnehmer gekündigt haben.
Wo bleibt da die Gerechtigkeit?, mir völlig unverständlich!!!