Sturmschaden - welche Versicherung muss zahlen

  • Der letzte Sturm brachte für viele Hausbesitzer Leid und Arbeit. Wenn man gut versichert ist, hat man zumindest finanziell keine Probleme, wenn umgestürzte Bäume Schaden verursacht haben. Was ich aber gar nicht verstehe, dass in solchen Fällen nicht das Verursacherprinzip gilt. Wenn ein Baum umgestürzt ist und einen Schaden verursacht hat, muss wohl die Versicherung begleichen, auf dessen Grundstück der Baum gelandet ist, auch wenn nachweislich der Baum aus Nachbarsgarten/-grundstück stammt. Ich muss also meine Versicherung in Anspruch nehmen, wenn Nachbars Baum bei mir einen Schaden verursacht. Das kann doch wohl nicht wahr sein!!!


    Irre ich mich da hier oder ist das wirklich so? Und warum muss meine Versicherung für den Schaden aufkommen, der von Nachbars Baum verursacht wurde.


    Glücklicherweise blieben wir bisher von einem solchen Ereignis verschont. Aber unser Nachbar hat auch eine Tanne, ca. 30 Meter hoch, die bei Sturm, wie wir ihn in den letzten Tagen hatten, bedenklich schwankt. Wenn die Tanne in unsere Richtung umfällt ist unser Dach kaputt. Wir sind zwar (hoffentlich) gut versichert, aber es ist doch immer ein Manko, wenn man die Versicherung in Anspruch nimmt. Wir haben unseren Nachbarn schon wiederholt angesprochen, die Tanne einzukürzen, aber da hat man ja leider keinen Einfluss darauf.


    Die Praxis hat ja schon oft gezeigt, dass Versicherungen in Schadensfällen auch dem Versicherungsnehmer gekündigt haben.
    Wo bleibt da die Gerechtigkeit?, mir völlig unverständlich!!!

  • Es ist kein Verbrechen, einen Baum zu haben. Deswegen kann allein das "Haben" nicht zu einer Haftung führen. Wenn ein völlig gesunder Baum, den der Nachbar regelmäßig auf Schäden überprüft hat, trotzdem bei einem Sturm umfällt, ist das Pech ("höhere Gewalt") und die Versicherung muss da zahlen, wo der Baum landet.
    Wenn der Baum dagegen schon geschädigt war und der Nachbar hat das nicht überprüft und sich nicht drum gekümmert, muss die Versicherung des Nachbarn zahlen.


    Es freut sich in beiden Fällen: Der Sachverständige.

  • Hallo,


    die Frage ist grundsätzlich natürlich berechtigt. Folgender Versuch, die Antwort etwas zu systematisieren:


    Falls der Baum durch Sturm (meistens ab Windstärke 8), Blitzeinschlag, Schneedruck oder weitere in der Gebäudeversicherung genannte etwas exotischere Ursachen auf Ihr Haus fällt, bezahlt Ihre Gebäudeversicherung die Reparatur oder wenn es ganz schlimm kommt, den Neubau des Hauses.


    Falls Ihr Nachbar einen morschen oder sonst für Laien erkennbar beschädigten Baum auf seinem Grundstück nicht beseitigt, bezahlt er Ihnen die Reparaturkosten, wenn der Baum auf Ihr Haus fällt. Falls er eine Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung hat, wird die den Schaden übernehmen. Wenn er keine hat, müssen Sie sich mit dem Nachbarn ggf. gerichtlich auseinandersetzen. Für die Kosten kommt dann ggf. auch Ihre Haftpflichtversicherung auf, wenn Sie eine sog. Ausfalldeckung mit abgeschlossen haben (hängt aber dann sehr von den Details ab).


    Falls allerdings ein gesunder Baum ohne irgendwelchen Anlass auf Ihr Haus fällt, Pech gehabt. Die Juristen nennen das dann die Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos. (Nebenfrage an die mitlesenden Spezialisten; 906 BGB wird durch die Rechtsprechung immer weiter aufgebohrt. Gilt er auch schon für Bäume?)


    Gruß Pumphut

  • Fremder Baum fällt auf mein Haus- Haus mehr oder weniger demoliert - Wer zahlt ?

    A) Eigene Hausversicherung -auf jeden Fall

    ......

    Eigene Hausversicherung prüft dann, ob B) Nachbar einen noch gültigen Standsicherungsnachweis hat - wenn ja hat eig. Vers. Pech

    .....

    Und prüft , ob jemand den Baum angesägt hatte.

    hat sie hier auch Pech - Ende der Prüfungen.

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    Hat Nachbar keinen gültigen Standsicherungsnachweis , muß er sein Haus verkaufen , wenn der Schaden größer ist.

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    Deshalb , im (ureigensten) Interesse des Nachbarn -- Ihm einen netten Brief schreiben mit ob. Bemerkungen .

    Bzw. er möge bitte den jährlichen Standsicherungsnachweis in Kopie (jedes Jahr von neuem) "rüberreichen".

  • Hallo,


    m.E. vertritt mein Vorschreiber eine extreme Rechtsauffassung. Bevor die sich festsetzt möchte ich meine entgegenstellen.

    Bzw. er möge bitte den jährlichen Standsicherungsnachweis in Kopie (jedes Jahr von neuem) "rüberreichen".

    Für den privaten Grundstückseigentümer (öffentliche Hand ist etwas anderes) gibt es keine Verpflichtung, die Bäume auf seinem Grundstück jährlich durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Es genügt vollkommen, wenn der private Eigentümer einmal jährlich – oder nach besonderen Ereignissen – seinen Baum mit kritischem Laienblick auf Standfestigkeit prüft. Nur wenn er Zweifel bekommt, sollte er einen Sachverständigen einschalten.

    Eigene Hausversicherung prüft dann, ob B) Nachbar einen noch gültigen Standsicherungsnachweis hat - wenn ja hat eig. Vers. Pech

    Im Zivilrecht hat derjenige, der etwas behauptet die Beweislast. Also nicht der Nachbar muss sich mit einem Standsicherheitsnachweis entlasten, sondern der Anspruchsteller (hier die Gebäudeversicherung aus übergegangenem Anspruch) muss beweisen, dass der Baum vorgeschädigt war und dass der Eigentümer das erkennen konnte.

    Fremder Baum fällt auf mein Haus- Haus mehr oder weniger demoliert - Wer zahlt ?

    A) Eigene Hausversicherung -auf jeden Fall

    Die Hausratversicherung bezahlt nur bei einem Sturmschaden oder anderem versicherten Ereignis. Bei z.B. Altersschwäche des Baumes oder Beschädigung durch Bauarbeiten ist das kein Fall für die Gebäudeversicherung.


    Gruß Pumphut