Der Jahrgang 1960 kann (so meine Information zur rechtlichen Situation) zum 01.03.2025 (nach 45 Jahren) abschlagsfrei in Rente gehen.
Wenn nun jemand die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente erst zum 01.12.2025 erfüllt, ist es möglich, dass die Differenz von 9 Monaten durch freiwillige Beiträge in die gesetzl. Rentenversicherung aufgehoben werden und der- / diejenige auch schon zum 01.03.2025 abschlagsfrei in Rente gehen kann ?
mit freundlichen Grüßen
J. Beckmann