Steuer nach §32 EStG Unterschiede zum Finanzamt

  • Ich habe meine Erklärung vom Finanzamt für 2018 zurück erhalten, allerdings weichen die Werte bei "Steuer nach §32 EStG" deutlich von den Ermittelten werden des Programmes WISO Sparbuch ab.


    Hier wurden vom Finanzamt 1400€ festgestellt, laut Programm dürfen es nur 300€ sein. Kann allerdings nicht erkennen welcher Bertrag nicht verrechnet wurde.


    Steuerbescheinigungen wurden alle eingereicht..


    Kann man auch einfach Einspruch einlegen, daß Sie den Bescheid nochmals überprüfen oder muß ein genauer Grund angebeben werden?


    Ich habe meine Daten nochmals neu eingegeben und komme weiterhin auf den gleichen von mir ermittelten Bertrag.

  • Stimmt der Paragraph, der bezieht sich auf Kinder und hat nix mit Steuerbescheinigungen zu tun? Ich hatte da mal eine Abweichung, dass Wiso Freibetrag und das FA Kindergeld verrechnet hat, was dann aber unter dem Strich gepasst hat.

  • Falls §32d gemeint war, dann ist das die Abgeltungssteuer.
    In meinem Steuerbescheid (ich habe die Anlage KAP abgegeben) wird zumindest auf den §32d Bezug genommen.


    Aber ohne weitere Informationen ist es schwer, dazu was zu sagen.

  • Meinte §32d. In den Erläuterungen steht nichts dabei. Kann ich einfach zu Einspruch einlegen oder muß ich dies belegen. Denke es ist ein Zahlendreher oder was vom Finanzamt. Habe meine Sachen neben Wiso nochmals in Smartsteuer eingegeben und komme hier auf ungefähr den gleichen Betrag wie bei Wiso.

  • Hast du eine Günstigerprüfung machen lassen, weil du insgesamt geringe Einkünfte hast und somit deine Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden sollen?


    Andernfalls müsste der Steuersatz einfach 25% (oder etwas niedriger, wenn kirchensteuerpflichtig) sein.

  • Laut Finanzamt beträgt der Betrag nach §32d 1500€ Wiso kommt hier auf 300€


    Kann ich den Betrag auch händisch über die Steuerbescheinigungen ermitteln? Und wenn ja wie?


    Steuersatz beträgt bei mir über 25%

  • Laut Finanzamt beträgt der Betrag nach §32d 1500€

    Jetzt schon 1500 Euro? Im ersten Beitrag waren es noch 1400 Euro.


    Aber nochmal: Warum hast du eine Anlage KAP abgegeben?
    Günstigerprüfung? Bankenübergreifende Verlustverrechnung? Erklärungpflichtige Erträge, z.B. aus dem Ausland?

  • Addiere die Kapitalerträge aus den Steuerbescheinigungen und den anderen Quellen, nenne diese explizit und beantrage diese Summe als Kapitalerträge festzusetzen. Ich hatte das in 2017, dass ich nicht auf der Steuerbescheinigung vermerkte Erträge separat aufgeführt hatte, der Bearbeiter diese Beträge dann noch einmal (falsch) ermittelt und dazu gerechnet hat. Hintergrund ist dass die Wiso-Quellaufstellung nicht mit übertragen wird. Daher habe ich sie dem Antrag beigefügt und das ging dann durch.