Hallo, ich möchte mein Baudarlehn bei der SSK vorzeitig aus EK ablösen. Die SSK ist mit einer vorzeitigen Ablösung gegen Vorfälligkeitsentschädigung einverstanden. Um prüfen zu können ob es sich für mich lohnt muss ich wissen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ist. Die SSK möchte vorab 250 € Gebühr überwiesen haben , bevor sie das ausrechnet. Diese 250 € sind immer weg, egal ob man ablöst oder nicht. Eine "unverbindliche" telefonische Vorabnennung wird abgelehnt. Obwohl es hieß : kann ich ausrechnen , ist nur ein Klick. Gegen die Gebühr im Falle einer Ablösung habe ich kein Einwände. Ist diese "kundenunfreundliche Handhabe" rechtens ?
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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