Hallo,
seit letzter Woche bin ich Fernpendler, das heißt, ich fahre in der Regel montags 250 km zu meinem Arbeitsplatz (öffentlicher Personenfernverkehr) und übernachte dort zweimal im Gästehaus (des Arbeitgebers, einer Hochschule) oder im Hotel. Die Kosten betragen jeweils etwa 40 bis 45 EUR pro Nacht, der Fußweg zum Arbeitsplatz beträgt in beiden Fällen 1 km bei einfacher Wegstrecke. Am Mittwoch fahre ich wieder zurück. Ich arbeite 50 % und somit regelmäßig an den übrigen beiden Werktagen nicht.
Zu folgenden Fragen konnte ich keine Antworten finden und freue mich über Antworten oder Links:
- Für welche Tage (bzw. wie viele pro Woche) kann ich die Entfernungspauschale für 250 km ansetzen (Interpretationsmöglichkeiten: Den Arbeitsplatz suche ich an drei Tagen pro Woche auf; die Strecke lege ich an zwei Tagen je einmal zurück; nur an einem Tag je Woche suche ich den Arbeitsort auf, nachdem ich die Wegstrecke von 250 km zurückgelegt habe)?
- Für welche Tage kann ich (ggfs. zusätzlich) den Fußweg von 1 km ansetzen?
- Wie gehe ich mit den Übernachtungskosten um (nach meinem Verständnis handelt es sich nicht um eine Zweitwohnung, da ich ja nur tageweise ein Zimmer miete)?
- Gilt auch in meinem Fall, dass ich die Verpflegungsmehraufwendungen (nur) für die ersten drei Monate ansetzen kann (ich habe bis auf weiteres keine feste Wohnung am Arbeitsort geplant)?
Vielen Dank im Voraus!