Hallo,
meine Frau hatte anfang 2000'er eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Diese ist seitens des Betriebes nur knappe zwei Jahre bespart worden, da der Betrieb geschlossen hatte. Im Anschluß haben wir diesen aus meinem Netto weiter bespart.
Wir möchten diesen Vertrag nun kündigen und auszahlen lassen.
Oder sollte man diesen besser verkaufen ? Lebensversicherungen soll man ja nicht kündigen sondern eher verkaufen.
Ist das in unserem Fall überhaupt möglich ?
alte ehemalige betriebliche Direktversicherung Signal Iduna
- meikel1970
- Erledigt
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Hallo meikel1970,
eine bAV kann in der Regel nicht gekündigt werden, wenn diese nicht in einem laufenden Arbeitsverhältnis geführt wird.
Das liegt an den arbeitsrechtlich erworbenen Versorgungsleistungen.
Hier gibt es allerdings auch Außnahmen, da die meisten Versicherer nicht die gesetzlichen Richtlinien einhalten, sondern nur auf Ihr Versicherungsrecht behaaren.
Sollte es sich um eine arbeitsrechtliche Versorgungszusage im Form einer Beitragszusage mit Mindestleistung handelt, kann man mit dem entsprechenden Fach-Know-How eine Kündigung trotz der gesicherten Versorgungsleistungen beim Versicherer umsetzen.
Bevor gekündigt oder keine Beitragsfreistellung umgesetzt werden soll, sollte immer ein Angebot des LV Verkaufes angefordert werden.
Allerdings werden nicht alle Gesellschaften genommen und bei der bAV kommt es auch oft zu Schwierigkeiten.