Kosten für Arbeitszimmer absetzen ohne Mietvertrag

  • Hallo zusammen,


    für mich ergibt sich demnächst eine neue Situation, die ich steuerlich gerne beleuchten möchte, zumal dies in Zukunft vermutlich immer mehr Arbeitnehmer betreffen wird.


    Ich bin seit einem halben Jahr in einem neuen Job, zuletzt habe ich mit einem Zweitwohnsitz 5 Tage die Woche im Büro meines Arbeitgebers oder bei Kunden (unterwegs) verbracht (Einarbeitung).


    Nun wechsel ich ins Home-Office, da ich als vertrieblicher Außendienstmitarbeiter tätig bin. Meinem Arbeitsvertrag wird ein entsprechender Zusatz hinzugefügt, der besagt, dass ich aufgrund meiner Außendiensttätigkeiten keine feste Tätigkeitsstätte habe.


    Zukünftig werde ich daher nur einen Tag pro Woche bei meinem Arbeitgeber im Büro sein (Meetings, Austausch). Die 4 weiteren Tage verbringe ich entweder unterwegs bei Kunden oder im Home-Office.


    Dazu richte ich mir zuhause einen kompletten Raum ein, welcher auch ausschließlich für meine Arbeitstätigkeiten genutzt wird. Demnach wäre ich dazu berechtigt die Kosten für dieses Arbeitszimmer in der Steuererklärung abzusetzen.


    Sondersituation in meinem Fall: Ich wohne alleine in einer 100qm-Wohnung im Haus meiner Eltern. Ein Mietvertrag besteht nicht. Ich beteilige mich stattdessen mit knapp 400€ mtl. an den Nebenkosten. Dazu gibt es allerdings keine Kostenaufstellung, nach welcher sich dieser Wert zusammensetzt. Ist demnach eine Pauschale.


    1. Frage:
    Darf dies steuerlich so gehandhabt werden oder muss dazu bereits ein Mietvertrag bestehen? Dieser hätte zu Folge, dass meine Eltern die "Mieteinnahmen" versteuern müssten, bzw. eine detaillierte Nebenkostenabrechnung erstellen?


    2. Frage:
    Angenommen die pauschale Beteiligung an den Nebenkosten passt, kann ich diese dann dennoch anteilig für meine Steuererklärung berücksichtigen ohne, dass die Pauschale eine vertragliche Basis hat?


    Vielleicht hatte jemand von euch einmal den selben Fall und kann mir mit seinen Erfahrungen weiterhelfen.


    Vielen Dank vorab dafür.

  • Hey,

    ich habe keine weiteren Informationen zum Thema gefunden und bin zum Entschluss gekommen, dass ich in dem Fall nichts für das Arbeitszimmer absetzen kann ohne offiziellen Mietvertrag.

  • "Absetzen" ist das eine, ob es das Finanzamt akzeptiert, ist eine andere Frage. Normalerweise wollen die zumindest beim ersten mal Erläuterungen und Belege sehen, ohne Mietvertrag oder Zahlungsnachweis werden dann keine Mietkosten anerkannt. Hier kommt hinzu, dass Geschäfte oder angebliche Geschäfte mit nahen Verwandten immer argwöhnisch beäugt werden und eine Nebenkostenpauschale von 400 €/Monat auch nicht plausibel ist, weil das für eine Person und und eine 100qm-Wohnung die realen Kosten weit übersteigen dürfte.

  • max94:


    Dein erstes Posting in diesem Thread ist vom Februar 2020, aktuell haben wir 2023.

    Du wohnst im Elternhaus oder einem Haus Deiner Eltern, was seitens Deiner Eltern ggf. steuerliche Konsequenzen hat, die hier nicht Thema sind.


    Jedenfalls zahlst Du keine Miete in Deiner Wohnung, hast somit offiziell keine Kosten.


    Will man etwas steuerlich geltend machen, muß man die Kosten, die man absetzen will, plausibel machen. Das könnte in Deinem Fall schwierig werden.


    Die Homeoffice-Pauschale immerhin hättest Du vermutlich in Anspruch nehmen können; für die Steuerjahre 2020 bis 2022 bis zu 600 €; fürs Jahr 2023 dann 1260 €.

  • Exakt. So ist es auch. Da ich fast ausschließlich im Homeoffice arbeite kann ich die auch entsprechend voll ausschöpfen.

  • Die Homeoffice-Pauschale immerhin hättest Du vermutlich in Anspruch nehmen können

    Exakt. So ist es auch. Da ich fast ausschließlich im Homeoffice arbeite, kann ich die auch entsprechend voll ausschöpfen.

    Wunderbar! Bisher konnte man 600 € maximal absetzen, jetzt sind es 1260 €. 1260 € sind schon eine ganze Menge.


    Wenn das heimische Arbeitszimmer der einzige Arbeitsplatz ist, darf man auch mehr absetzen. Aber der Einzelnachweis wird dann schnell zum Papierkrieg, und Du tust Dich damit dann vermutlich mangels Mietvertrag schwer. Immerhin: Über die Pauschale hinaus kannst Du auch die Ausstattung Deines Heimarbeitsplatzes absetzen, etwa Schreibtisch, Computer und Schreibtischstuhl etc. Und immerhin 20% der Telekommunikationskosten. 8 € im Monat. Kleinvieh macht auch Mist. Du könntest Deinen Arbeitgeber fragen, ob er die Telekommunikationskosten übernimmt. Bis zu 50 € im Monat sind geldwerte Leistungen steuer- und abgabenfrei (und die Telefonkosten würden dazuzählen).