Gezahlte Kapitalertragsteuer - Verlustverrechnungstöpfe

  • Hallo,
    ich habe eine Frage, die mir leider bisher noch keiner konkret beantworten konnte:
    Kann man unterjährig im Depot gezahlte Kapitalertragsteuer (resultierend aus Gewinnen bei Fonds-Verkäufen) mit realisiertem Verlust einer Einzelaktie steuerlich unterjährig verrechnen. Also KEINE direkte Gewinn-Verlustverrechnung der verschiedenen Anleiheklassen, sondern via Umweg über den Posten "gezahlte Kapitalertragsteuer"?

  • Hallo @etf001, willkommen in der Community,


    Ich bin nicht ganz sicher über die Frage. Die KapESt ist mMn eine resultierende eines Gewinns. Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften ausgeglichen werden


    Es gab diese Woche schon einen ähnliche Frage, in der Antwort sind verschiedene Links enthalten Verlusttopf Aktien / Verlusttopf Sonstige - Geldanlage - Finanztip Community

  • Hallo Kater.Ka,


    herzlichen Dank für die Antwort!


    Ja, das kann sein: Da Aktienverluste immer nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können - dann wäre möglicherweise der Umweg über gezahlte Kap.Ertragsteuer in meinem Beispiel verwehrt (obwohl ja auch Resultante eines Gewinns), da hier die Kap.Ertragsteuer sich ja aus Gewinnen eben gerade nicht aus Einzelaktien her speist.
    Die Frage wäre dann, wenn die gez. Kap.Ertragsteuer jedoch Resultante aus dem Abzug von Aktiendividenden darstellt, geht es dann? Dividende ist ja im Grunde auch kein Gewinn, sondern eben Dividende...

  • Hallo,
    heute noch mal eine Frage: Werden neben den realisierten Verlusten aus Aktien (Verlustverrechnungstopf Aktien) auch die realisierten Gewinne aus Aktien UNBEFRISTET in kommende Jahre vorgetragen, bis diese mal irgendwann mit möglichen Verlusten aus Aktienverkäufen verrechnet sind?

  • Nein. Die realisierten Gewinne werden bei Zufluss versteuert und sind damit weg.


    Vielleicht verstehe ich die Frage nicht ganz, daher noch mal präziser: Gewinne entstehen steuerrechtlich nur beim Verkauf sowie bei Ausschüttung und ggf. Vorabpauschale. Buchgewinne.werden nicht versteuert sondern erst dann relevant wenn verkauft wird. Ggf. war das mit der Frage gemeint.

  • Hi,
    ja, das war nicht präzise von mir: Ich meine nicht die Positionen "Verlustverrechnungstöpfe", sondern die Position "Gewinne/Verluste Sonstige (Saldo)". Hier habe ich durch Gewinnverkäufe bei Aktienfonds ein Plus stehen, das ich (in dergleichen Anlagekategorie) bislang mit Verlusten steuermindernd in Form einer Rückzahlung geltend machen konnte. Das heißt, ich habe neben dem der Summe des (verlustreichen) Veräußerungsgeschäft noch einen Teil früher bezahlter Steuern obendrauf ausbezahlt bekommen, woraufhin der "Saldo" parallel entsprechend sank.


    Ich vermute aber, dass diese Position "Gewinne/Verluste Sonstige (Saldo)" zum Jahresende verfällt - oder ?


    Auf jeden Fall schon mal herzlichen Dank, dass Du Dich hier so engagierst!

  • Position "Gewinne/Verluste Sonstige (Saldo)".

    Das scheint eine Comdirect-Bezeichnung zu sein, die sehe ich bei anderen Depots nicht, Der Betrag müsste mit der abgeführten Steuer über die entsprechenden Prozentwerte für KapESt und Soli korrespondieren. Das steht dann letztlich im nächsten Jahr auf Deiner Steuerbescheinigung und wird im Gegenzug im Depot genullt.


    Danke für das Danke, ich helfe gerne.